Hallo,
ich bin wieder verheiratet, meine Ex-Frau auch. Ein 18 jähriges Kind lebt bei mir. Der Ältere lebt seit August alleine in einer Wohnung. Meine Frau verdient weit aus mehr als ich. Ich möchte und muss ja den Kindern mein Einkommen offen legen, damit sie errechnen können, in welchem Verhältnis meine Ex-Frau und ich den Unterhalt zu bestreiten haben. Ich möchte aber die Einkommenssteuerbescheide nicht in Gänze vorlegen, weil ich das Einkommen meiner jetzigen Frau (bzw. sie) nicht offen legen möchte. Maßgeblich ist ja wohl mein Nettoeinkommen, also nach Steuern. Und zwar gemittelt über die letzten drei Jahre. Das ist auch kein Problem eigentlich. Frage ist, ob es ausreichend ist, wenn ich vom Steuerbüro mir für die letzten drei Jahre ausrechnen lasse, was mein eigentlicher Nettoverdienst ist. In der Einkommenssteuererklärung sind ja unsere beiden Brutteinkünfte notiert und dann der gemeinsame Steuersatz am Ende. Hoffe, dass ich mich verständlich machen konnte und danke für Tipps. Meine Ex-Frau ist jetzt seit November im benachbarten Ausland fest angestellt, da sind dann wohl die jeweiligen Verdientsbescheinigungen relevant, oder? Unterm Strich geht es ja im Wesentlichen darum (für mich), dass sie ihren korrekten Anteil (und der ist wohl nicht unerheblich, da sie wesentlich mehr verdient als ich) am Unterhalt unseres noch in meinem/unserem (mit meiner neuen Frau) Haushalt lebenden Sohnes trägt. (War bisher nicht relevant, weil wir uns die Kinder "geteilt" hatten, bzw. in letzter Zeit der Große bei ihr wohnte, und der "Kleine" bei uns ...).
Dank für Antworten,
frankx