Liebes Forum, ich würde mich freuen, wenn Ihr mir zur Einordung der Rechtslage iVm nachehelichem Unterhalt helfen könntet. Ich (Mann) bin mit meiner Frau seit 15 ½ Jahren verheiratet. Aus dieser Ehe entstand ein Kind, dass derzeit 11 Jahre ist. Seit nun einem Jahr sind wir getrennt und bewegen uns auf die Scheidungsplanung zu. Dafür haben wir uns zusammen gesetzt um gemeinsam zu gucken, wie wir die Kuh vom Eis bekommen. Geplantes Vorgehen ist eine Scheidungsfolgevereinbarung vor einem Notar zu schließen und dann die Scheidung einzureichen.Derzeit haben wir beide nur einen kl. Desenz. Und zwar zum Thema „nachehelicher Unterhalt“. Das müssen wir noch klären.Zum Inhalt. Meine Frau war vor der Ehe und auch bis zur Geburt unseres Sohnes voll arbeiten und hat in dieser Zeit auch keine Ausbildungseinbußen gehabt. Sprich. Ihr Ausbildung war komplett und musste nicht wegen Kindeserziehung etc. abgebrochen werden. Nach der Elternzeit hat sie auch wieder begonnen einige Tage zu arbeiten. Zuerst auf 450€ Basis und dann später (nach den drei Jahren) auf Steuerkarte, damit sie auch krankenversichert ist. Bis zur Trennung war sie nicht Vollzeit arbeitstätig. Mit Beginn des Trennungsjahres hat sie sich eine neue Stelle gesucht und arbeiten nun 35 Std. die Woche. Das zum derzeitigen Stand. Mit geht es darum, ob ich meiner Frau dem Grunde nach überhaupt einen nachehelichen Unterhalt zahlen muss.Mein Kenntnisstand ist, das zwei Punkte gelten müssen. Meine Frau hat ein geringes Nettoeinkommen als ich
Der Unterschied beruht auf ehebedingte Nachteil
Frage 1 ist klar mit Ja zu beantworten. Das liegt halt daran, dass ich dem Grund einen Job habe, der besser bezahlt ist als ihrer und ich eine (so blöd das auch klingt) höhere Ausbildung/Studium habe. Zur Frage 2 sehe ich keine. Das Kind ist über drei Jahre, also würde das Thema Betreuung „wohl“ nicht mehr ziehen. Die Berufsunterbrechung hat nicht dazu geführt, dass sie jetzt keinen Job mehr findet. Denn sie hat ja wieder einen mit 35 Std. Sie musste wegen dem Kind keine Ausbildung etc. unterbrechen. Sie ist nicht krank oder erwerbsunfähig. Somit würde ich sagen, dass kein ehebedingter Nachteil vorhanden ist. Mir fehlt jetzt der Ansatzpunkt, um eindeutig zu sagen, dass ich nicht Ehegattenunterhaltspflichtig bin. Laut der Arbeitsstelle meiner Frau, könnte Sie sogar auf 40 Std. aufstocken.Also Arbeit zu bekommen ist nicht das Problem. Nur sie will ggf. auf 30 Std. runter. Weil ihr das zu ansträngend ist. Sie bringt es dann natürlich immer in Verbindung mit unserem Sohn, den Sie ja auch noch betreuen muss. Er ist 11 und könnte z.B. auf seinem Gymnasium in die Nachmittagsbetreuung gehen. Wie kann ich mit eigenen Mittel herausbekommen, ob ich in diesem Fall Ehegattenunterhalt zahlen muss oder nicht?Danke für Eure Tipps.
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Indem Du ins Gesetz schaust... erleichtert in der Regel die Rechtsfindung... §§ 1573, 1578 BGB, derzeit wohl auch noch §1570 BGB.
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Ich habe meinen Text extra versucht in Richtung der von dir genannten §§ darzustellen.
Es zieht also weder der Unterhalt wegen Betreuung der Kinder (zumindest nicht im Thema bis 3 Jahre)
noch wegen Alters noch wegen Krankheit. Auch nicht wegen Erwerbslosigkeit.
Im Falle des 1578 kommen wir dem Thema ja etwas näher! Was bedeutet das genau!
Bleibt die Frage wie man hier der Lösung näher kommt.
Vor allem wie einigt man sich!? Sollte ich zum Anwalt gehen sorgt er dafür das der Betrag gegen 0 geht.
Geht sie zum Anwalt versucht dieser den Betrag so hoch wie möglich zu erzielen.
Kostet alles ein Schweine Geld und Stress.
Wenn es möglich ist annähernd in eine Richtung zu kommen, wo beide Parteien einsehen, dass der Betrag OK wäre, wäre das schöner.
Aber dann sind wir wieder bei der Frage: Wie -
Hallo vocaris,
Was zahlst du denn an Trennungsunterhalt?
lg
edy -
Hei,
also den TU habe ich selber berechnet nachdem ich mir zuvor alle nötigen Infos eingeholt habe, die für eine Berechnung maßgeblich sind. Diese Rechnung habe ich am Ende parallel von einem Onlineanwalt erstellen lassen und beide vergleichen. Es waren nur 10€ unterschied. Jedoch ist das aus meiner Sicht nicht zu vergleichen. Denn im Trennungsjahr brauch meine Frau nicht wieder voll zu arbeiten. Somit kann ich im ersten Jahr nur das Jahresbrutto ansetzen, dass sie zum Zeitpunkt der Trennung hatte. Weiterhin hat sie ja Anspruch auf TU. Beim nachehelichen Unterhalt sehen die Berechnungen ja anders aus. Deshalb empfehlen viele Anwälte ja die Scheidung noch 2 Jahre in die Länge zu zeihen, damit auf jeden Fall Anspruch auf TU bestehen bleibt. Zudem unterlag die Berechnung noch der StKl. 1&5. Ab kommenden Jahr haben wir 1 & 2. Zudem hat sie durch ihren 35 Std. Job jetzt ein gr. Einkommen, welches sich auch auswirkt.
Aber aus meiner Sicht hat der TU jetzt nicht direkt was mit dem nachehelichen Unterhalt zu tun. Hier möchte ich ja gerne nichts zahlen, da sie arbeiten kann und auch schon geht. Nur möchte ich das gerne begründen. Ungefähr so:
"Ich muss dir keinen Unterhalt zahlen, da du gesund bist und arbeiten kannst. Du auch bereits eine Stelle mit 35 Std. hast und dieses gemäß des Arbeitgebers auch auf 40 Std. erweitern könntest"...
Die Frage ist nur, ob das richtig ist oder ob Sie dennoch ein Anspruch auf Geld hat oder sie einfach auf 30 Std. reduziert und ich dann den Rest auffangen muss. -
Hallo vocaris,
Also willst du die Frage nicht beantworten?
lg
edy -
Nein. Denn der Betrag ist bzw. die Höhe ist irrelevant zu meiner Frage.
Was bringt es dir, wenn ich hier einen TU Betrag nennen? -
Also ich verstehe Dein Problem nicht. Nach der Rechtslage, die ich Dir o. genannt habe, schuldest Du bei unterschiedlich hohen Einkommen Unterhalt. Wenn Du keinen Unterhalt zahlen willst, dann schreib das halt Deiner Frau. Nur weil die Rechtslage nicht Deinen Wünschen entspricht, ergibt sich nichts anderes. Es bleibt ja Deiner Frau überlassen ob sie sich Deinen Wünschen fügt oder ihren Anspruch überprüfen lässt und dann auch geltend macht.
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Es geht um das Thema "Unterschiedlich" hoch!?
Gerade durch die vor ein paar Jahren eingeführten Änderungen in diesem Themengebiet passiert doch gerade das nicht.
Der andere Ehepartner muss selber für seinen Lebensunterhalt sorgen. Früher hat sich der "benachteiligte" Partner schön auf die faule Haut gelegt und abkassiert. Gerade das wurde ja geändert. Wenn der "benachteiligte" Partner genug verdient, dass er in einer Wohnung leben und die nötigsten Mittel erwerben kann etc. dann kann es ja nicht sein, dass dennoch die Differenz zwischen den Gehältern ausgeglichen wird. Was sollte sonst diese große Änderung? Dann wäre ja alles beim Alten.
Für mich ergibt sich aus keinem deiner § die eindeutige Notwendigkeit. Die Sonderlocken wie Alter, Krankheit, keine Arbeit mehr finden etc. ziehen doch hier alle nicht. Die Definiton der Bedürftigkeit wäre zu klären.
Prima war auch z.B. eine Rechnung anhand eine Beispiels o.ä. -
Tja... wenn`s so einfach wäre, dann bräuchte man keine "Halsabschneider"... dann könnten wohl auch die Vorzimmerdamen Scheidungen bearbeiten. Ist es aber nicht. Die große Unterhaltsreform von 2008 war NICHT der große Wurf, für den er verkauft wurde und der er vielleicht auch sein sollte. Das Unterhaltsrecht wurde modifiziert und nicht neu erfunden. Ehebedingte Nachteile sind EIN Aspekt des nachehelichen Unterhaltes, aber eben nicht der einzige. Nacheheliche Solidarität ist weiter Grundlage des Aufstockungsunterhaltes. Und die Höhe des Aufstockungsunterhaltes ist eben abhängig von den ehelichen Lebensverhältnissen, was sich auch eben so - und nicht anders - aus den von mir zitierten Vorschriften ergibt. "Eheliche Lebensverhältnisse" sind und bleiben auch Deine Einkommensverhältnisse. Der Betreuungsunterhalt ist im übrigen bei einem 11-jährigen Kind sicher nicht ohne weiteres vom Tisch. Wieso sollte er auch? Sollte man zum Anspruch aus § 1570 BGB kommen kann von Befristung im übrigen keine Rede sein. Rechenbeispiele und Entscheidungen findest Du bei entsprechender Recherche selbst.
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OK. Dann wäre das, was ich bisher so gelesen habe falsch.
Vereinfacht gesagt hat sich nur dahingehend was geändert, dass der andere verpflichtet werden kann arbeiten zu gehen und für seinen Lebensunterhalt selber zu sorgen. Die Differenz dies ich dann zwischen den bereinigten Nettoeinkommen befindet gilt es dann nach Schlüssel x auszugleichen. Und das ein Leben lang??
Und wenn ich wissen will welcher Betrag das ist, muss ich zum "Halsabschneider". Oder vielmehr sollte ich das der andern Partei überlassen. Die will ja was.
Nur will ich das Thema vom Tisch haben. Und ich suche eine Betrag als Diskussionsgrundlage mit meiner Frau auf den wir uns einigen können in Höhe und Zeit. Nur wie soll ich daran kommen ohne das wir beide doch wieder "HAS" beauftragen müssen??
Im übrigen werden Scheidungen sicherlich zu 80% von "Vorzimmerdamen" abgewickelt -
Du kennst Dich ja gut aus...
Und die nacheheliche Solidarität - und damit auch der nacheheliche Unterhalt - ist ein Zug, der langsam aber stetig von dannen zieht... am Anfang sieht man ihn noch recht deutlich und irgendwann ist er dann auch weg. Es sei denn, wir haben es mit einer langen Ehezeit zu tun... dann fährt man lebenslänglich mit. -
Und wegen der Einzelheiten... also Berechnung (Elementar-, Kranken und Altersvorsorgeunterhalt) bla bla empfehle ich Dir "Wendl/Dose, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis". Neuauflage kommt in 2015. Wenn Du den durcharbeitest, könntest Du zu sachgerechten Ergebnissen kommen. Ob Dir Deine Frau das aber abnimmt? Du machst das schon!
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OK. Ich merke das bringt hier nix. Man bekommt hier leider nicht die Infos die man braucht. Es wird immer wieder abgewichen und mit irgendwelchen sozialen Sachen gekontert.
Das Gesetz und der Richter fragt hier nicht nach den Gründen oder wer "Schuld" am scheitern der Ehe hat. Und das ist für die Anwendung von Gesetzen auch gut so. Aber die den bei Personen die es betrifft (zumindest bei einem) sind das anders aus. Und wenn du dir für dich mal versuchst vorzustellen wie du dich fühlst, wenn dein Ehepartner die Familie nach zig Jahren zerstört, dann frage ich dich auch noch mal nach deinen moralischen Pflichten deinen Partner mit Geld zu bedienen.... Und ob dir das Spaß macht wenn sie mit einem anderen rummacht und dabei dein Geld ausgibt!!
Ich wollte lediglich versuchen für eine Gespräch unter uns Eheleuten eine Basis zu finden ob und wenn ja in welcher Höhe ein Unterhaltszahlung erfolgen muss/soll und für wie lange. Eine Unterhaltszahlung für das Kind steht hier nicht zur Debatte. Dieser Pflicht werden ich jeder Zeit ohne Anerkennung jeglicher Präjudiz nachkommen.
Aber wenn man keine Basis also einen€ Betrag hat ist es schwer zu diskutieren. Klar ich kann ihr einfach sagen: Was hältst du von monatlich 300€ für die Jahre bis das Kind 18 Jahre alt ist.
Und ich bin bestimmt nicht der Erste, der sich diese Frage stellt. Wie haben denn die anderen es gemacht? Muss jeder dafür zum Anwalt? -
Hallo,
Nein. Denn der Betrag ist bzw. die Höhe ist irrelevant zu meiner Frage.
Was bringt es dir, wenn ich hier einen TU Betrag nennen?Und du denkst die Antworten hier sind relevant?
Bedenke: wenn deine Balds-EX zum Anwalt geht, richtet sich der Streitwert nach der von ihr geforderten Summe x 12.
lg
edy -
Nein. Natürlich muss nicht jeder zum Anwalt. Du kannst Dir auch selbst eine Einschätzung verschaffen. Dafür musst Du Dir aber das notwendige Wissen aneignen (Anm.: das von mir genannte Fachbuch ist in weiten Teilen in der letzten Ausgabe für umme im Netzt einzusehen... ich verdiene mit der Empfehlung nix... ). Was Du aber möchtest, sind Antworten auf komplizierte, einzelfallbezogene Fragen und zwar ohne, dass Du dafür die Berechnungsgrundlagen offen legst. Das ist selbstverständlich Dein gutes Recht und es ist generell sinnvoll, mit seinen Daten vorsichtig umzugehen. Aber: wenn ich Dir nicht sage, wo ich mich befinde, kannst Du mir nicht sagen, wie weit es für mich bis nach München ist. Das ist doch klar, oder?
Selbst wenn Du Deine Zahlen offen legen würdest:
Es dürfte hier kaum ein juristischer Laie im Forum unterwegs sein, der in der Lage ist, eine zuverlässige Berechnung und Prognose der Unterhaltsansprüche Deiner Frau vorzunehmen, obwohl hier wirklich viel Wissen zu finden ist. Und soweit hier User unterwegs sind, die es können, dürfte es sich um Anwälte handeln, die Du mit Deinen unverschämten Äußerungen wohl verärgert hast und die sich wünschen werden, dass Deine Frau in ihrer Kanzlei aufschlägt. -
<p>Gesetz ist Gesetz....und das ist zur Zeit nicht im interesse der Männer ausgebaut</p>