Hallo
meine Frau und ich haben letztes Jahr
geheiratet, sie brachte zwei Kinder mit in die Ehe,
der leibliche Vater der Kinder ist
nicht erwerbstätig, lebt mit einer neuen Partnerin zusammen, zahlt
keinen Unterhalt.
Ist es normal, dass ich als nicht
leiblicher Vater, für sämtliche anfallenden kosten der Kinder
aufkommen muss, Schulbücher, Kleidung, Lebensmittel?
Meine Frau ist selbst auch nicht
erwerbstätig.
Unterhaltsvorschussleistungen vom Amt
wurden gestrichen, da sie nicht mehr allein erziehend wäre, das sehe
ich etwas anders. Ich habe absolut keine Rechte oder Mitsprache in
der Erziehung der Kinder, darf nicht einmal einen Elternabend in der
Schule besuchen, geschweige denn über irgendwelche Lehrmaßnamen
Auskünfte erwarten, wie mir die Direktorin unserer Schule mitteilte,
nach dem ich bei einem Problem, mit den Kindern in der Schule des
Raumes verwiesen wurde.
Ich hab kein Recht auf Information,
aber die Klassenfahrt der Kinder darf ich bezahlen, muss ich mir das
so vorstellen und ist das rechtens???
Was ist mit dem Kindesvater, wieso wird
der nicht zur Rechenschaft gezogen und zur Kasse gebeten?
Wird seine Lebenspartnerin auch
angerechnet???
Gruß
P.