Kindesunterhalt neu einfordern?

  • Hallo,


    ich lebe allein mit meinen beiden Kindern (15 und 12 Jahre). Ich wurde 2008 geschieden und in der gerichtlichen Scheidungsvereinbarung wurde ein Unterhalt von 460 Euro (pro Kind 230 euro) festgesetzt. Mein Exmann lebt mit seiner neuen Partnerin zusammen und hat auch noch ein Kind (4 Jahre). Die Partnerin arbeitet zusammen mit ihm in einer Firma.
    Ich habe mich immer gescheut, eine Erhöhung des Unterhalts von meinem Exmann lt. Tabelle zu verlangen, um Streit zu vermeiden, obwohl das lange überfällig war. Da die Kinder immer älter und die Kosten immer höher werden habe ich mich nun entschlossen dies doch zu tun. Es geht ja hier auch nicht um mich sondern um die Kinder. Wird bei der Berechnung des Unterhaltes mein eigenes Einkommen mit angerechnet? Ich habe momentan nur einen befristeten Arbeitsvertrag und kann nicht langfristig damit rechnen. Kann ich mich an das Jugendamt wenden? Über einen Anwalt möchte ich nicht gehen, weil da wieder Kosten entstehen. Wird das Einkommen der Freundin meines Exmannes mit angerechnet?
    Läuft eine Neuberechnung rückwirkend, zumindest noch für dieses Jahr?
    Ich hoffe auf eure Hife, danke schonmal im Vorraus!
    LG Muellerliesl :)

  • Hallo muellerliesl,


    Dein Einkommen spielt hier keine Rolle, ebenso das Einkommen der Partnerin deines EX.


    Ob es bei der Höhe des Kindesunterhaltes bleibt hängt vom Einkommen deines EX ab ( evtl. Mangelfall).


    Wende dich ans zuständige Jugendamt.


    Sollte sich am Einkommen deines EX nichts geändert haben ( nach oben) ist eine Neuberechnung evtl. nicht sinnvoll.


    lg
    edy

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  • HAllo Edy,
    danke für die schnelle Antwort. Du hast mir schon sehr geholfen. Also sollte sich das Einkommen meines Exmannes nicht geändert haben, kann er natürlich auch die höhere Altersstufe nicht zahlen, so versteh ich dich. Aber probieren sollte man es trotzdem, oder? Was ist eigentlich mit dem Differenzbetrag (der meinen Kindern sozusagen jetzt fehlt). Kann da das Jugendamt einspringen? Ich glaube nur bis 12, oder?
    Danke und LG
    Muellerliesl

  • Hallo muellerliesl,


    Das Jugendamt kann bis 18 helfen die Forderung durchzusetzen. Bis 12 ist Unterhaltsvorschuss.


    Wenn sich das EK des EX nicht geändert haben sollte,könnte es sein das der Betrag über seinem Selbstbehalt auf


    3 Kinder aufgeteilt wird (Mangelfall). Das würde für dich weniger Unterhalt bedeuten,


    Wie hoch ist/war sein Nettoeinkommen?


    lg
    edy

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  • HAllo Edy,
    ich kenne sein Nettoeinkommen nicht, er hat sich vor fast 10 Jahren von uns getrennt....ich könnte mir gut vorstellen, dass er inzwischen mehr Geld verdient, er ist derzweite Chef in seiner Firma. Ich hadere mit mir weil ich die Streitereien einfach satt hab, anderereseits kosten die Kinder immer mehr Jugendweihe, Schulfarten, Tanzstunde...evtl bei meinem Sohn noch Nachhilfe.......ich weß echt nicht, was ich tun soll. Sollte ich veilleicht froh sein, dass er überhaupt etwas zahlt? Es könnte ja auch anders laufen....
    LG Muellerliesl

  • Hallo muellerliesl,


    Mit den Infos von hier, kannst du zum Jugendamt gehen und abchecken, was die beste


    Lösung für euch ist.


    Ich denke wenn er ein Netto von ca. mind. 2300€ /mtl. hat lohnt sich eine Neuberechnung.


    Zu prüfen wäre auch ( da du ja einen gültigen Beschluss vorliegen hast) ob du einfach vollstrecken (pfänden) könntest.


    Aber hier kann das Jugendamt meist weiterhelfen.


    lg
    edy

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  • Hallo Edy,
    die Summe laut Beschluss zahlt er ja, das sind die 230 Euro pro Kind. Und wenn ich ihn Pfänden lasse ist warscheinlich Schluss mit Harmonie, da leiden dann auch die Kinder wieder darunter.
    Ich werde mich einfach im Jugendamt beraten lassen, vielen Dank nochmal für deine Hlfe.
    LG Muellerliesl

  • Hallo muellerliesl,


    die Summe laut Beschluss zahlt er ja, das sind die 230 Euro pro Kind. Und wenn ich ihn Pfänden lasse ist warscheinlich Schluss mit Harmonie,


    Und du weckst evtl. "schlafende Hunde".


    Bespreche die Vor- und Nachteile mit dem JA


    lg
    edy

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