Hallo,
ich lebe allein mit meinen beiden Kindern (15 und 12 Jahre). Ich wurde 2008 geschieden und in der gerichtlichen Scheidungsvereinbarung wurde ein Unterhalt von 460 Euro (pro Kind 230 euro) festgesetzt. Mein Exmann lebt mit seiner neuen Partnerin zusammen und hat auch noch ein Kind (4 Jahre). Die Partnerin arbeitet zusammen mit ihm in einer Firma.
Ich habe mich immer gescheut, eine Erhöhung des Unterhalts von meinem Exmann lt. Tabelle zu verlangen, um Streit zu vermeiden, obwohl das lange überfällig war. Da die Kinder immer älter und die Kosten immer höher werden habe ich mich nun entschlossen dies doch zu tun. Es geht ja hier auch nicht um mich sondern um die Kinder. Wird bei der Berechnung des Unterhaltes mein eigenes Einkommen mit angerechnet? Ich habe momentan nur einen befristeten Arbeitsvertrag und kann nicht langfristig damit rechnen. Kann ich mich an das Jugendamt wenden? Über einen Anwalt möchte ich nicht gehen, weil da wieder Kosten entstehen. Wird das Einkommen der Freundin meines Exmannes mit angerechnet?
Läuft eine Neuberechnung rückwirkend, zumindest noch für dieses Jahr?
Ich hoffe auf eure Hife, danke schonmal im Vorraus!
LG Muellerliesl