Riesterrente

  • Guten Morgen!
    Ich konnte über die Suche nichts finden und erlaube mir mal diesen Thread zu erstellen. ?


    Meine Ex-Frau und ich sind seitdem Sommer geschieden. Der Richter entschied das mein Riestervertrag (läuft nur auf mich und ich bin der einzige Einzahler) zu 50% zwischen ihr und mir aufgeteilt werden soll. Meine Ex-Frau hat keinen eigenen Vertrag mehr. Wir verstehen uns beide noch gut und sie verzichtet auf diesen Anspruch. Noch im Gericht (Anwalt) und später auf der Bank teilte man uns mit das wir den Gerichtsbeschluss abwarten sollten.


    Jetzt möchte ich gerne das Ganze fixieren und ihren Verzicht rechtskräftig machen. Ich habe nur keine Ahnung wie. Der Anwalt konnte im Gericht schon keine Auskunft geben...die Bank hat noch nie gehört das ein Gericht so entschieden hat.


    Hatte hier im Forum bereits jemand einen ähnlichen Fall? Oder eine Idee? Verzichtserklärung via Notar erstellen lassen? Ich werde die Woche noch bei Gericht anrufen und fragen was zutun ist. Ich erwarte aber keine wirkliche Antwort.


    Die Bank wurde vom Gericht über diesen Beschluss informiert und ich befürchte das ich jetzt noch nicht mal das Riesterkonto kündigen könnte. Zumindest nicht bis irgendeine...in welche Richtung auch immer...Lösung gefunden wurde.


    Ich danke euch.
    Viele Grüße
    Marc

  • Hi,


    das Gericht ist nicht befugt, individuelle Rechtsberatung zu betreiben. Der Richter muss neutral sein. Ich frag mich allerdings, wieso bei so viel Einvernehmen überhaupt über die Riester-Rente entschieden wurde. Da hätte ein Verzicht doch zumindest dann zu Protokoll gegeben sein können, und das Gericht hätte diesen Verzicht genehmigen können. Wir haben folgendes Problem: Verzichte sind dann unwirksam, wenn dadurch einer der Betroffenen dadurch zum Sozialfall werden könnte bzw. wird. Anders ausgedrückt, ich darf nicht auf die Rentenanwartschaften verzichten, wenn ich dadurch zum Sozialfall werde und die Allgemeinheit belaste. Wenn dies nicht der Fall ist, das Gericht den Verzicht also hätte genehmigen müssen, dann, nur dann ist ein Verzicht möglich. Eine notarielle Beurkundung sollte in diesem Fall ausreichen. Das weiss aber der Notar. Oder aber, man lässt den Wert der übertragenen Anteile ausrechnen (bezogen auf den Zeitpunkt des Renteneintritts), und die Frau zahlt den Betrag an dich. Das wäre also eine Kapitalisierung der Rente. Wahrscheinlich der sicherste Weg.


    Herzlichst


    TK

  • Wenn die Scheidung vor ein paar Monaten erfolgt ist, wird sie rechtskräftig sein. Die Rechtskraft erstreckt sich selbstverständlich auch auf den Beschluss bzgl. des Versorgungsausgleichs. Der Beschluss und seine Rechtsfolgen können daher nicht mehr abgeändert werden, auch nicht notariell.