Hallo,
ich habe 2 Kinder (18 + 13) aus erster Ehe und 3 Kinder (8,5 und 2) aus zweiter Ehe. Konkret geht es um den Unterhalt für die privilegiert Volljährige und wie die Kinderbetreuungskosten für die Kinder aus zweiter Ehe berücksichtigt werden.
Ich bin der Meinung, dass diese Kosten als "berufsbedingte Aufwände - UHLL 10.2" bzw. als "Kinderbetreuung UHLL 10.3" abzugsfähig sind, da die meine "Arbeitsfähigkeit" erst durch die Betreuung der Kinder überhaupt ermöglicht wird. Damit reduzieren diese Kosten das unterhaltsrelevante Einkommen. Wer hat eine ähnliche Konstellation und hat eventuell bereits einen Fall/Urteil/Urkunde auf den/die ich mich berufen kann ?!
Die UHLL der diversen OLG's sind hier nicht eindeutig in ihrer Aussage bzw. interpretiere ich diese nicht als eindeutig.
Danke vorab !!
Hier noch ein Auszug aus den UHLL:
10. Bereinigung des Einkommens
- 10.3. Kinderbetreuung
- Konkret dargelegte Kinderbetreuungskosten sind abzuziehen, soweit die Betreuung durch Dritte infolge der Berufstätigkeit erforderlich ist. Zum Aufwand fu¨r die Betreuung des Kindes za¨hlen nicht die Kosten des Kindergartenbesuchs, diese sind Mehrbedarf des Kindes.