Unterhaltsvorschusskasse / Rückstände

  • Hallo zusammen.


    Ich bin recht jung Vater geworden und es besteht gemeinsames Sorgerecht für die Tocher.
    Meine Beziehung zur Kindesmutter scheiterte bald, uns so zog ich aus um mich auf eigene Beine zu stellen.
    Die Tochter ist mittlerweile fast 17 Jahre alt und geht noch zur Schule.


    Ich selbst habe eine Weile allein gelebt und stets Unterhalt geleistet. Dann habe ich eine Weiterbildung begonnen und war somit in diesem Zeitraum nicht in der Lage den Unterhalt zu leisten. Es gab damals einen Termin beim Jugendamt und es wurde ein Vormund eingesetzt und Unterhaltsvorschuss für die Dauer meiner Weiterbildung gewährt.
    Seit meiner Wiederaufnahme der Berufstätigkeit wieder in voller Höhe, den ich seit dem an das Jugendamt bzw. an die Vorschusskasse leisten muss. Nach letzter Information besteht ein Unterhaltsrückstand von ca. 6000€.


    Ich will hier nicht jammern, aber Fakt ist, dass ich seither Anfangs ca 1300€ Netto verdient habe und mittlerweile bei 1600€ Netto bin. Die Unterhaltsverpflichtung liegt bei ca. 380€. Zusätzlich muss ich die BaföG Leistungen aus der Zeit der Weiterbildung zurückzahlen. Das sind also Belastungen von rund 500€ insgesamt ohne meinen eigenen Lebensunterhalt, Miete, KfZ usw.


    Die Kindesmutter hat geheiratet und ein 2. Kind bekommen. Niemals offiziell auch nur einen Euro verdient, so dass ich natürlich die ganze Zeit den vollen Unterhalt zu leisten habe. Seit nunmehr 5 oder 6 Jahren besteht keinerlei Kontakt mehr zu meiner Tochter, gezahlt habe ich weiterhin.
    Weder werden meine Briefe beantwortet, noch gab es ein Telefonat, noch sonst irgendwelchen Kontakt.
    Ich werde nicht über den Stand Ihrer Ausbildung informiert noch wurde ich jemals an irgendeiner Entscheidung (Form der weiterführenden Schule) oder sonst irgendeiner Entscheidung beteiligt.


    Für mich selbst ist vom Leben nichts zu erwarten, kein Urlaub, kein Hobby, dass auch nur irgendwelche Kosten verursachen würde, keine Kulturveranstaltungen wie Konzertbesuch, Theater oder sonst irgendetwas, das dass Leben irgendwie Lebenswert gestalten würde. Die Chancen auf einen besser bezahlten Job sind auch eher Wunschträume. Das ist ein Alptraum, der nicht enden will. Meine Frustration nimmt mittlerweile Züge an, die auch meine Arbeitsfähigkeit negativ beeinflussen. Ich kann nur jeden davor warnen, sich ein Kind anhängen zu lassen, wenn es denn nicht tatächlich die Liebe des Lebens ist.


    Im kommenden Monat werde nicht in der Lage sein meine laufenden Kosten zu decken. Dann sind Versicherungen zu zahlen hier, Stromkosten Endabrechnung da usw usf.
    Das Jungendamt interresiert es doch wohl einen Scheiss, ob die Mutter arbeitet oder nicht. Wie erfahre ich überhaupt ob sich an deren Verhältnissen etwas geändert hat, oder wann sich die Unterhaltsansprüche des Kindes (durch Ausbildung oder Unterlassung derselben etc) verringern, ab wann meine Zahlungen auf den bestehen Unterhaltsrückstand angerechnet werden?


    Habe ich als zahlender Vater überhaupt irgendwelche Rechte und Ansprüche? Muss ich das hinnehmen, dass mich das "Kind" komplett ignoriert? Mit der Spinne von Kindsmutter kann ich überhaupt nicht mehr reden, ohne gleich in Neurosen oder gar Psychosen zu verfallen, die Frau macht mich Wahnsinnig, wenn sie nur den Mund aufmacht mit ihrer selbstgefälligen Art.


    Ich weiss einfach nicht mehr weiter und würde mich freuen wenn jemand ein paar Tipps hätte wie man mit so einer Situation umgehen kann, oder ob und welche Möglichkeiten oder gar Ansprüche auch ich als bezahlsklave habe.


    Auch Interessant wäre, ob ich bei Volljährigkeit des Kindes weiterhin an das Jungendamt zahlen muss oder direkt an die Tocher...

  • Hallo Bierdieb,


    Wie TK schon schrieb:


    Das Einkommen der Mutter ist hier irrelevant.


    Du hast die Unterhaltsberrechnung von einem Fachanwalt gegen rechnen lassen?


    Was den Umgang mit deiner Tochter betrifft: Was hast du denn gesetzlich dafür unternommen? Fachanwalt?


    lg
    edy

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  • Hallo, nochmal.


    Also gut, dass das Einkommen der (Spinne) Mutter irrelevant ist, ok.
    Wegen dem Umgang habe ich noch garnichts gesetzliches unternommen. Tochter ist ja nunmal 16 Jahre alt, und wird wohl ihren eigenen Kopf haben. Auch wenn dieser von der Mutter wohl wesentlich beeinflusst wurde. Ich bin hin und her gerissen zwischen Zwang auszuüben und ihr eben ihr Leben zu lassen.
    Dennoch, ich weiss überhaupt nicht was Fakt ist, auf der anderen Seite. Kann ich beim Vormund irgendwelche Informationen verlagen? Ich kann mit der Mutter nicht sprechen, ohne mich anschließend einweisen zu lassen. Diese Frau ist mir so ein greuel geworden, ich kann sie nicht ertragen.
    Und ich stelle es mir auch nicht wirklich zweckmäßig vor nach all der Zeit einfach die Tochter anzurufen und zu sagen "Hallo, wie gehts....".
    Ich wurde wie gesagt an keiner Entscheidung beteiligt, über nichts informiert. Und vom Jugendamt habe ich auch seit Jahren nichts gehört. Der letzte Kontakt mit dem Vormund war telefonisch, und da wollte er wissen wie und wann ich den Rückstand zu bezahlen gedenke. Meine Finanzielle Situation ist auch nicht gerade so erfreulich, dass ich mich auf Finanzielle Experimente in Form eines Anwalts einlassen möchte.
    Weiss einfach nicht weiter. Wo ansetzen, was überhaupt unternehmen. Sollte ich überhaupt was unternehmen? Ich bin ja quasi zu allem bereit, nur ich werde mich unter keinen Umständen auf irgendwelche sinnlosen Gespräche mit der Mutter einlassen... Danach muss ich in die Klappse.. oder ich habe sie erwürgt und gehe in den Knast.

  • Hallo Bierdieb,


    Bei gemeinsamen Sorgerecht kannst du bestimmte Entscheidungen mitbestimmen.


    Manchmal bleibt eben nur der gesetzliche Weg, wenn auch nicht unbedingt billig.


    Was ich dir ernsthaft empfehlen würde:


    google mal nach Selbsthilfegruppe Trennung/Scheidung in deiner Nähe.


    Da kannst du dich kostenlos mit Leuten, die ähnliches erleben austauschen.


    lg
    edy

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  • Danke, werde ich versuchen edy.


    Wie steht es denn mit dem Vormund? Wenn die Tochter volljährig ist, werde ich weiter ans Jugendamt zahlen müssen oder geht das dann direkt an die Tochter? Kann man das überhaupt pauschal beantworten?


    Grüße


    Bierdieb

  • Hallo Bierdieb,


    Warum wurde ein Vormund eingesetzt? Hat die Tochter nicht bei der Mutter gelebt?


    Hast du eine Jugendamtsurkunde unterschrieben? Ist diese bis zum 18.Geburtstag der Tochter begrenzt?


    lg
    edy

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  • Dass eine Vormundschaft besteht, halte ich für unwahrscheinlich. Plausibler ist eine Beistandschaft. Wenn Du Informationen über Deine Tochter wünscht, musst Du Dich an die Mutter wenden solange die Tochter minderjährig ist. Du musst ja nicht mit ihr reden. Auskünfte kann man auch schriftlich anfragen. Aufgrund des gemeinsamen Sorgerechts kannst Du natürlich auch selber Informationen einholen, so z. B. bei der Schule.


    Wenn Deine Tochter keinen Kontakt mit Dir wünscht, wirst Du das akzeptieren müssen.


    Wegen der Unterhaltsrückstände wird es massgeblich darauf ankommen, ob diese tituliert sind. Da solltest Du zunächst Edys Fragen beantworten. Wenn die Rückstände tituliert und auch immer mal wieder eingefordert wurden, bestehen sie eben. Sonst käme Verwirkung in Betracht. Das müsstest Du überprüfen lassen. Du kannst aber versuchen, mit der Beistandschaft eine Stundungsvereinbarung zu treffen. So z. B. ob Du jetzt nur Kleinstraten und dann nach Ende der Unterhaltszeit größere Raten zahlst. Als letzte Möglichkeit bliebe dann noch ein Insolvenzverfahren. Damit könntest Du sowohl die Schulden für den Besuch der Fortbildung wie auch die Unterhaltsrückstände aus der Welt schaffen. Hol Dir Rat bei einer geeigneten Einrichtung ein, also Anwalt, Schuldnerberatung, AwO etc.