Vollstreckbarer Unterhaltstitel - Volljährigkeit - An Vater zurück

  • Hallo, meine Tochter ist nun volljährig geworden, und es bestand ein Unterhaltstitel der Ihr vom Jugendamt zugeschickt wurde.
    Da nun meine Tochter nicht auch von Ihrer Mutter Unterhalt fordern möchte, wurde nun der Titel ( vollstreckbare Ausfertigung ) ans Jugendamt zurück geschickt.
    Dieser soll mir nun ausgehändigt werden, bzw beim Jugendamt im Archiv bleiben.


    Was ist besser ? Aushändigen oder Archiv ?
    Muss ich den Titel nun noch auf 0 € setzen lassen ?


    Oder ist für mich damit alles erledigt ?

  • Hi,


    da wir den Inhalt des Titels nicht kennen, können wir auch nicht raten. Fakt ist, dass sich das JA nicht mehr zuständig fühlt, bzw. zuständig ist. Da du eine Abschrift des Titels hast, würde ich erst einmal nachschauen, wie lang der Titel reicht. Bis Volljährigkeit oder aber länger.


    Herzlichst


    TK

  • Bitte als Schuldner die vollstreckbare Ausfertigung IMMER anfordern und gut aufheben. Eine Abänderung ist nicht mehr erforderlich. Vor erneuter Vollstreckung müsste die Gläubigerin eine 2. vollstreckbare Ausfertigung beantragen. Bevor das Gericht diesem Antrag stattgibt, erhälst Du Gelegenheit, Dich zu äußern. Dann kannst Du ggf. mitteilen, dass Du Dich im Besitz der 1. Aufertigung befindest, so dass eine 2. nicht mehr erteilt wird.

  • Was meinst du mit Inhalt ? Ist eine Urkunde vom Jugendamt, die nicht mit der Volljährigkeit endet. Es geht um die Original Urkunde, also keine Abschrift - Kopie, sondern das Original Dokument.


    Also die vollstreckbare Ausfertigung...um die geht es.