Hallo, meine Tochter ist nun volljährig geworden, und es bestand ein Unterhaltstitel der Ihr vom Jugendamt zugeschickt wurde.
Da nun meine Tochter nicht auch von Ihrer Mutter Unterhalt fordern möchte, wurde nun der Titel ( vollstreckbare Ausfertigung ) ans Jugendamt zurück geschickt.
Dieser soll mir nun ausgehändigt werden, bzw beim Jugendamt im Archiv bleiben.
Was ist besser ? Aushändigen oder Archiv ?
Muss ich den Titel nun noch auf 0 € setzen lassen ?
Oder ist für mich damit alles erledigt ?