Kann die Ex-Frau den Umgang mit der neuen Partnerin verhindern?

  • Hallo zusammen, folgende Situation:


    Bin 43 Jahre alt, lebe seit 01.09.2014 in Trennung, habe mich von meiner Frau nach 14 Jahre Ehe getrennt. Wir haben eine 13-jährige Tochter. Sowohl meine Frau, als auch ich, sind über fünf Jahre lang mit Außenbeziehungen fremdgegangen. Das fanden wir gegenseitig im August dieses Jahres heraus und ich habe daraus die Konsequenz gezogen, mich zu trennen. Einstweilen hat sich die Außenbeziehung meiner Ex-Frau von ihr getrennt. Meine Außenbeziehung besteht fort - bzw. ist jetzt quasi die neue Innenbeziehung :-)


    Die Tochter ist mit der Trennung verhältnismäßig gut klargekommen, weil sie beiderseitig den Schuldanteil am Scheitern der Beziehung sieht. Hinzu kommt, dass ich bewusst eine Wohnung ganz in der Nähe gesucht habe und meine Tochter mich jederzeit besuchen kann. Wir haben eine Umgangsregelung, dass sie jeden Mittwoch sowie jedes zweite Wochenende bei mir ist.


    Ich habe mich meiner Tochter in einem Brief erklärt und ihr gesagt, dass sie gerne meine neue Partnerin kennen lernen kann, dass sie aber den Zeitpunkt bestimmen kann und ich sie ansonsten mit meiner neuen Partnerin nicht konfrontieren würde.


    Meine Tochter hat 4 Wochen nach der Trennung von sich aus den Wunsch geäußert, meine Partnerin kennen zu lernen. Es kam zu einem sehr harmonisch verlaufenden Treffen, das wir aber bewusst kurz gehalten haben (2 Stunden). Meine Tochter drückte ausdrücklich aus, dass sie meine neue Partnerin gut leiden kann. Leider kam es kurz nach der Rückkehr meiner Tochter in die Wohnung meiner Exfrau zu einem hässlichen Streit, weil meine Exfrau meine Tochter beschimpfte und sie mangelnder Loyalität bezichtigte. Wir haben daraufhin erst einmal keine weiteren Treffen zwischen ihr und meiner neuen Partnerin angestrebt, um meiner Tochter den Konflikt zur ersparen.


    Nun eskalierte die Situation erneut, als meine neue Partnerin meiner Tochter aus dem Urlaub ein Geschenk mitbrachte, das sie durch mich aushändigen ließ. Meine Exfrau beschimpfte meine Tochter erneut und sagte, sie bereue, dass sie meiner Tochter Frühstück gemacht habe.


    Meine Ex-Frau schrieb mir nun in einer Mail, sie erwarte, dass ich JEGLICHEN Kontakt,auch indirekten Kontakt zwischen meiner Tochter und meiner neuen Partnerin zu unterbinden hätte, und zwar nach "am besten für immer" (wörtliches Zitat), das sei ihre Voraussetzung für "Waffenstillstand" in einem "Krieg".


    Wie geht man damit um? Jemand Ideen?

  • Hallo Vater-berlin!


    Wenn das Kind in den Umgangszeiten bei Dir trifft, obliegt allein Dir. Die Ex hat da keine Forderungen zu stellen.


    Natürlich ist die ex angepisst, weil ihr Gespiele weg ist und Deine Geliebte nun Deine neue Partnerin ist. Da kann man als schon mal steil gehen. Soll aber nicht Dein Problem sein.


    Du hast natürlich das Glück, dass das Kind schon etwas älter ist und damit eine Umgangsvereitelung nicht mehr so einfach ist.


    Sollte die Ex jetzt anfangen, wen Kontakt zwischen Dir und Kind zu verhindern, würde ich zunächst mal beim JA um Vermittlung bitten. Wenn die Ex darauf nicht einsteigt, entweder eine Umgangsklage anstreben, oder das Kind zu Dir holen, sofern das möglich wäre.


    Auf keinen Fall aber auf die Vorderungen der Ex eingehen. Wenn sie weiter Ärger macht, vielleicht mal den § 1684 BGB ausdrucken und Absatz 2 markieren und der Frau an Hand geben.


    Das ist jetzt ein Lernprozess für die EX...


    LG chico

  • Ja... aber in erster Linie auch eine verdammt blöde Situation für die Tochter. Sich mit so einer angefixten Mutter das Heim zu teilen, ist wirklich anstrengend und kann so weit führen, dass Kinder sich dann für den ein oder anderen Elternteil entscheiden. Das kann dramatische Folgen haben. Daher nicht lange fackeln. Bitte das Jugendamt umgehend um ein Vermittlungsgespräch. Kommt es dort nicht zu einer Einigung sollte sofort das Gericht zur Regelung des Umgangs eingeschaltet werden.

  • Hi,


    diesmal sind wir nun wirklich nicht einer Meinung. Was ja eher selten der Fall ist. Fakt ist doch, dass die Trennung ganz frisch ist. Und in dieser Zeit sollte es doch für die neue Geliebte möglich sein, sich zurück zu halten. Sowas ruckelt sich im Laufe der Zeit zurecht. Man kann das ganze natürlich auch hoch treiben, so dass es sich nie zurecht ruckelt.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo,


    Mir erscheint es auch wichtig, der EX die Angst zu nehmen, dass die Tochter evtl. bei ihr ausziehen könnte.


    Denn einmal sieht sie das natürlich als Verlust an, und dann noch die finanzielle Seite ( kein Unterhalt+ Kindergeld
    bekommen, sondern auch noch Unterhalt zahlen).


    lg
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hmmm... ich bleibe bei meiner Meinung. Ich bin kein Freund davon, den Kindern nach der Trennung die jeweils neuen Partnern vorszustellen. Die Eltern leben in ihrer neuen rosaroten Blase, ohne sich überhaupt eine Vorstellung davon zu machen, wie schwierig so ein "Wechsel" für Kinder ist. Und dabei spielt es überhaupt keine Rolle, ob der Neue an Mutters Seite plötzlich neben Mama in Papas Bett schläft oder in Papas neuer Wohnung schon gleich eine neue Frau ist, obwohl das Kind es noch nicht mal richtig begriffen hat, dass Papa jetzt eine eigene Wohnung hat.Ich finde, dass man hier von Kindern ein "Umswitchen" erwartet, zu dem kaum ein Erwachsener in der Lage ist.


    Ich meine auch, dass man sich hier viel länger hätte Zeit lassen sollen. Aber danach wurde ja nicht gefragt...


    Entscheidend aber ist: Die Tochter hat signalisiert, dass sie selbst kein Problem mit der neuen Frau hat. Das ist für mich entscheidend. In diesem Fall ist es nicht akzeptabel, dass die Mutter anfängt Theater zu machen. Eifersucht und Verlustängste können nicht auf Kosten des Kindes ausgetobt werden. Und das sollte auch klargestellt werden.

  • Hallo,


    Zu diesem Thema möchte ich doch mal etwas auf die Gedanken einer Bekannten von mir aufmerksam machen,


    google Mit dem/der Neuen kommt der Streit


    lg
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • @ Bleu: aber Mütter sind ja auch keine Roboter. Das ist das eine, dem sollte man Rechnung tragen. Und, ob es bei dem Kind wirklich so problemlos ist, das wissen wir nicht. Kinder wollen gefallen, wollen artig sein. Natürlich wird das Kind niemals sagen, mich bringt ein Geschenk in Schwierigkeiten. Das wäre undankbar.


    Deshalb sollten die Eltern doch in der Lage sein, die Situation auf jeden Fall kinder- und expartnerschonend zu managen.


    Herzlichst


    TK

  • Danke für eure Einschätzungen. Die Sache eskalierte vorgestern, als meine Exfrau mich IM BEISEIN meiner Tochter anrief und forderte, ich sollte keine Lügen verbreiten. Ich fragte interessiert zurück, was sie meint. Sie entgegnete, ich hätte meiner Tochter gesagt, dass sei den Umgang mit meiner neuen Partnerin VERBIETE. Das sei aber kein Verbot.


    Wörtlich schrieb sie auf meine Frage, ob sie denn nun auch dagegen sei, dass meine neue Partnerin meiner Tochter ein Weihnachtsgeschenk mache:


    "Ich bin ehrlich erstaunt, wie man überhaupt auf die Idee kommen kann. Nicht mal einen Keks, denn dann muss (Name der Tochter) ja wieder
    überlegen, ob sie es mir erzählt. Genießt doch einfach euer Glück und haltet (Name der Tochter) da raus. Noch sehr, sehr, sehr, sehr lange, am
    besten für immer. Das ist durchaus möglich und realistisch, nur nicht so gemütlich für dich."


    In einer weiteren Mail, wörtlich:
    "Du kannst keinen Frieden bekommen. Das, was du bisher finaziell angeboten hast (war übrigens 5-stellig einfach so, vorab), ist eine Bedingung für Waffenstillstand. Die zweite Bedingung dafür ist, dass du (Name der Tochter) komplett von deiner Neuen fernhältst. Da kommst du nichtdrumherum. Da werde ich mich nicht bewegen, egal, wem du schreibst und wieviel du zahlst."


    In dem erzwungenermaßen zu dritt stattfindenden Telefonat teilte sie mir mit, wenn ich das als "Verbot" auffasse, sei das "Üble Nachrede".


    Tja, und jetzt ihr wieder.

  • Wenn ihr demnächst gerne Besuche beim Kinderpsychologen wahrnehmen möchtet... dann seid ihr auf dem besten Weg. Glückwunsch!!
    Es ist eine Sache, solche Telefonate anzufangen... sich darauf einzulassen und sie zu führen, macht das alles keinen Deut besser. Wenn man bei solchen Telefonaten mitbekommt, dass ein Kind zuhört, dann beendet man das Gespräch höflich aber bestimmt.
    Was erwartet ihr von eurer 13 Jährigen? Dass sie Schiedsrichter in eurem Ehedrama wird? Dass sie einen von Euch "versteht"?
    Klärt das unter euch. Wenn das nicht funktioniert, wendet euch ans Jugendamt.

  • Guten Morgen!


    Für was soll denn hier gezahlt werden?


    Ich würde der KM mitteilen, dass sie kein en Einfluss darauf zu nehmen hat, wen das Kind in den Zeiten des Umgangs trifft. Dann jede weitere Kommunikation einstellen bzw. unterbinden


    Sollte die KM den Umgang zwischen Kind und KV verhinden wollen, den Umgang durch einen gerichtlichen Beschluss regeln lassen. Um dann mit den Beschluss nicht nur einen "zahnlosen Tieger" in der Hand zu haben, sollte beantragt werden, ein Ornungsgeld bzw. Ordnungshaft bei Zuwiderhandlung gegen den Beschluss aufzunehmen.


    Vielleicht auch mal überlegen, ob nicht vielleicht, vor dem Hintergrung der mangelden Bindungstollerenz, welche ja auf Seite der KM wohl besteht, das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht besser beim KV aufgehoben ist.


    LG chico

  • Hallo Chico.
    Meine Frau vertrat die originelle Ansicht, dass sie rückwirkend (!) Anspruch auf die Hälfte meiner selbstständigen Einnahmen in den Jahren 2000 - 2010 gehabt hätte. Zur Erläuterung: Ich war Vollzeit angestellt, das Gehalt ging voll in unsere gemeinsame Familienkasse - und ich habe nebenher als Journalist gearbeitet, um Hobbys zu finanzieren, die meiner Frau nicht zugesagt haben (HiFi, gute Restaurants, etc.). Obwohl es ein populärer Rechtsirrtum ist, dass in einer Zugewinngemeinscahft alles geteilt wird, habe ich ihr vor 10 Tagen aus Anerkennung über Erzeihungsleistungen einen Einmalbetrag in Höhe von 35.000 Euro erlassen, der im Rahmen der Übertragung meines Wohnungsanteils auf sie stattgefunden hat.

  • Hallo vater-berlin,


    Eine Zugewinnberechnung könnte noch auf dich zu kommen.


    Alle "Zahlungen" an sie, mit dem Vermerkt "als Vorauszahlung des Zugewinns" versehen.


    lg
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)