Muss ich einen Kredit aufnehmen? Student, 450 Euro Basis, getrennt lebend.

  • Hallo ihr lieben ich habe eine Frage...
    ich mache mir Sorgen das ich einen Kredit aufnehmen muss.


    also ich habe eine 4 Monate alte Tochter, bin Student und fange ab 01.01.2015 einen Mini Job 450 Euro Basis. Da meine Freundin und ich bald getrennt wohnen werden werde ich so rechtlich gesehen unterhaltspflichtig.
    Meine Wohnung die ich in Aussicht habe hat 200 Euro Warm Miete (WG)


    Für den Unterhalt würden so 250 Euro zur Verfügung stehen. Leider darf man erst dann Unterhalt Zahlen wenn man mehr als 1100 Euro netto Verdient?!
    Ich plane auf jedenfall noch einen zweiten Job neben meinem Studium anzufangen, entweder als Studentische Hilfskraft oder als eingestellter Nachhilfelehrer um mich und meine Tochter noch besser zu finanzieren, denn am liebsten würde ich den Unterhalt aus meiner eigenen Tasche bezahlen, über 1100 Euro Netto werde ich trotz 2 Jobs wohl nicht kommen!


    Meine Fragen:
    Der Minimale Unterhaltsatz beträgt 200 Euro, diesen würde ich gerne von meiner Tasche bezahlen ist das möglich?


    Danke für eure Ratschläge und Kenntnisse für meine Situation.


    Danke
    Eurer
    Weltensegler

  • Hallo Weltensegler,


    Du darfst natürlich immer Unterhalt zahlen, egal wie hoch dein Einkommen ist.


    Nur,vom Gesetz her,wird man dir 1100€ Selbstbehalt gegenüber der Mutter lassen.


    Als Student bist du evtl. z.Z. gar nicht unterhaltspflichtig.


    lg
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo Weltensegler,


    ist das Studium Deine Erstausbildung? Wenn ja, bist Du nicht nicht unterhaltspflichtig. Die KM kann dann Leistungen nach dem UVG beantragen. Das wären 133€ monatlich. Das müsstest Du der Unterhaltsvorschusskasse dann auch nicht erstatten.


    Wenn Du bereits eine Ausbildung hast, wärst Du in der Tat unterhaltspflichtig.


    Trennt Ihr euch denn, oder wohnst Du studienbedingt nur nicht mit der KM zusammen?


    LG chico

  • Ich habe eine Berufsausbildung und bin staatlich geprüfter Biologisch Technischer Assistent. Dann muss ich also einen Kredit aufnehmen?


    Bis jetzt sind wir nicht getrennt, wir wohnen nur bald offizell getrennt. (Weil ich mit meiner Freundin in einer Bedarfsgemeinschaft lebe und Geld verdienen muss. Wegen der Bedarfsgemeinschaft darf ich aber keine 450 Euro Verdienen & wegen anderen privaten Gründen ziehe ich deswegen aus.)

    Ich habe versucht einen Job im Naturwissenschaftlichen Bereich zu finden, bis jetzt ohne Erfolg, darum arbeite ich jetzt als Aushilfe an einer Tankstelle, womit ich grad so über die Runden kommen werde.
    Mein Studium (Bio und Nanotechnologie) möchte ich gerne abschließen, und das geht nur wenn ich Werktags ein 1-2 Tage frei habe, was mit den meisten konventionellen Berufen nicht möglich ist, wenn ich überhaupt eine Zusage bekommen würde so nach 100 Bewerbungen...
    Darum ist mir das Studium wichtig, damit hab ich hoffentlich bessere Chancen.


    Edit2:
    Eine andere Facette:
    Ich habe erfahren das ich sehr wahrscheinlich nicht der Biologische Vater bin. Ich habe zwar schon Unterzeichnet Unterhalt zu zahlen überlege eine Vaterschaftsanfechtung machen zu wollen. Ist das in meinem Fall sinnvoll?
    Kann man so den Biologischen Vater "Zwingen" Unterhalt zu zahlen? Oder gibt es da Dinge zu beachten?
    Die Kosten einer solchen Anfechtung belaufen sich auf mehrer 1000 Euro. Muss ich die Zahlen? Schon sehr teuer für Papier kram und DNA Analyse. Eine Vaterschaftsanalyse kostet in Labormaßstäben unter 100 Euro. Und das ein paar Fachanwälte bei einem klaren "Ich Vater negativ - Er Vater Postiv"-Sachverhalt so viel Geld bekommen ist für mich ebenfalls ein Rätsel. ... aber zurück zum Thema bitte!
    Ich finde das der Biologische Vater der mich in meine Situation gebracht hat auch Verantwortung für seine Taten übernehmen sollte. Gibt es vielleicht noch andere Wege (Den Unterhalt auf den Biologischen Vater abzuwälzen)?


    Danke für eure Zeit und Hilfe!!!
    LG
    Welten

  • Die Vaterschaft solltest Du unbedingt klären. Geh zum Anwalt und leite ein Vaterschaftsanfechtungsverfahen ein. Beantrage Verfahrenskostenhilfe, dann hast du auch die Kosten im Griff. Und schieb das bitte nicht auf die lange Bank...