Hallo !
Ich bin seit 5.6.2012 von meiner argentischen Ex-Ehefrau geschieden.
Im Scheidungsvertrag wurde ein monatlicher Unterhalt für die beiden Kinder von 7 und 13 Jahren in Höhe von 8600 Arg. Pesos festgelegt. ( 824 € ) - Beide Kinder haben sowohl die deutsche als auch die argentinische Staatsangehörigkeit.
Die Mutter will nun aufgrund der anhaltenden schlechten wirtschaftlichen Situation hier in Argentinien, gerichtlich eine Inflationsanpassung auf 12.000 Arg. Pesos erwirken (1150 €).
Momentan lebe und arbeite ich noch in Argentinien - habe aber vor im März meinen Wohnsitz nach Deutschland zu verlegen.
Voraussichtliches Netto-Einkommen in Deutschland wird dann ca. 1400 € betragen.
Ist es für die Mutter dann von Argentinien aus möglich diese Anpassung durchzusetzen ?!
Nach meinem Kenntnisstand gilt dann nämlich die dt. Rechtsprechung wenn Unterhaltspflichtiger und die Kinder beide die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
Laut Düsseldorfer Tabelle müsste ich dann für die 7-Jährige 364 € und für den 13-Jährigen 426 € als Unterhalt leisten. ( 790 € ).
Argentinien fällt laut der Liste Rahm ( vgl. allgemein zur Ermittlung ausländischer Anrechte: Rahm/Künkel/Paetzold Handbuch des Familiengerichtsverfahrens Kap. VIII ) und dem Bundesfinanzministerium § 33a EstG ) in die Länderkategorie III mit 50 %.
Was bedeuten würde dass ich für beide Kinde 395 € bezahlen müsste.
Ist dies richtig - oder wird hier die wirtschaftliche Situation Argentiniens in irgendwelcher Weise berücksichtigt ?!
Gilt für mich dann trotzdem der Grundsatz des Selbsterhaltes - der momentan soweit ich informiert bin bei 1080 € liegt ?!
Kleiner Fakt am Rande : Seit Abschliessen des Scheidungsvertages ist mein Einkommen um ca. 75% auf das derzeitige Niveau gefallen.
Freue mich auf auf eine Antwort !
MfG
travellingmoai