Unterhaltspflicht ALGII-Empfänger?

  • Hallo an Alle,
    ich hoffe, dass mir hier jemand helfen kann:
    Meine Freundin ist seit knapp drei Jahren geschieden, die gemeinsame 15-jährige Tochter lebt beim Ex-Ehemann; meine Freundin bezieht seit dieser
    Zeit ALGII; meine Freundin erhält seitdem in regelmäßigen Abständen Fragebögen des zuständigen Landratsamtes, über die sie Auskunft zu ihren
    Finanzen bezüglich Unterhalt für die gemeinsame Tochter erteilen soll. Ihr Ex-Mann ist allerdings aufgrund seiner guten finanziellen Verhältnisse nicht
    auf Unterhaltszahlungen für die Tochter angewiesen.
    Nun wird meine Freundin im März 2015 einen Betrag von knapp 20T Euro aus dem Verkauf des ehemals gemeinsamen Hauses erhalten und hat auch schon
    einen weiteren Fragebogen des Landratsamtes erhalten mit dem Hinweis, dass durch den Ex mitgeteilt worden sei, dass diese Zahlung zu erwarten sei.
    Wie verhält sich das Ganze nun? Ist meine Freundin nun in der Pflicht und muss von diesem Betrag Unterhalt bezahlen - womöglich auch noch rückwirkend?
    Da durch den Erhalt des Geldes der ALGII-Bezug zunächst entfallen wird, ist dieses Geld ja dann für sie zum Bestreiten ihres Lebensunterhaltes erforderlich.
    Wie soll sie sich am besten verhalten?
    Vielen Dank im Voraus !!!

  • Hallo wudu2014,


    Besteht ein Titel/Jugendamtsurkunde? , wenn ja, laufen hier bereits Schulden auf.


    Dieser Titel/Jugendamtsurkunde müsste abgeändert werden.


    Ihr Ex-Mann ist allerdings aufgrund seiner guten finanziellen Verhältnisse nicht
    auf Unterhaltszahlungen für die Tochter angewiesen.




    kommt darauf an wie "gut" die Verhältnisse sind, dann wäre eine Übernahme des Unterhaltes durch den Vater möglich. ( bei etwa 3-fachen Einkommen wenn die Ex "normal"
    verdient.).


    lg
    edy

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    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo Edy,


    vielen Dank für Deine Nachricht; ob es da einen Titel bzw. Jugendamtsurkunde gibt, weiss ich leider nicht; müsste ich in Erfahrung bringen.
    Der Vater hat einen Nettoverdienst von ca. 3T Euro monatlich.
    Hinzu kommt, dass aufgrund des gesundheitlichen Zustandes meiner Freundin nicht davon ausgegangen werden kann, dass sie in absehbarer Zeit
    eine Anstellung findet, mit einem "normalen" Einkommen.
    Aber meine Frage zur Antastbarkeit des Erlösanteils vom Hausverkauf ist leider noch offen .... Das wäre interessant zu wissen... :)


    Viele Grüße
    Dieter

  • Hallo Dieter,


    Unterhalt wird i.d.R. nur vom durchschnittlichen Einkommen geschuldet.


    Bei den 20 Tsd. nur von evtl. Zinserträgen.


    Besteht allerdingns ein Titel/Jugendamtsurkunde ( das ist hier wahrscheinlich) sind Schulden aufgelaufen.


    Diese sind zu zahlen ( auch von den 20 Tsd.).


    Für die zukünftigen Unterhaltszahlungen werden die 20 000€ m.E. nicht hergenommen.


    lg
    edy

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  • Hallo TK,


    besten Dank; zum Verständnis: Wenn Rückstände bestehen würden, so würde demnach vom monatlichen ALGII-Betrag ein Teil für die Rückführung des aufgelaufenen Betrages abgezogen? Habe ich das so richtig interpretiert? Von dem Betrag, den man als ALGII-Empfänger bekommt (ich glaube, das sind ca. 390 Euro) kann doch kaum noch etwas abgezogen werden?


    Viele Grüße


    Dieter

  • Hallo,


    Vom ALGII wird man nichts für die Rückzahlung nehmen (Pfändungsfreigrenze).


    Aber von den 20 Tsd.


    Wie hoch das Schonvermögen bei ALGII ist weis ich nicht genau ( ich glaube 150€ mal Lebensalter)?


    lg
    edy

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