Hallo,
ich habe folgendes Problem. Ich bin momentan 24 Jahre alt und befinde mich im letzten Semester meines Bachelorstudiums und werde vorraussichtlich im Oktober meinen Master beginnen. Meine Eltern sind geschieden und haben sich in den letzten Jahren den Unterhalt (ohne Berechnung der Düsseldorfer Tabelle) wie folgt aufgeteilt:
Mutter: 184€ Kindergeld + 116 €
Vater: 400 Euro
= 700€
Kurz vorweg: Ich habe vor kurzer Zeit den Kontakt zu meinem Vater abgebrochen. Zur Folge hat dies, dass mein Vater mir nun den Unterhalt kürzen möchte (bis jetzt hat er ja zuviel gezahlt). Darüber hinaus ist mein Vater, der davor als Pfarrer gearbeitet hat, Ende 2014 im Alter von 55 Jahren in Vorruhestand gegangen (seine Frau, die jünger ist ebenfalls) und in ein eigenes Haus nach Mecklenburg-Vorpommern gezogen. Ich selbst wohne momentan in Hamburg.
Von väterlicher Seite habe ich nun die Ansage bekommen, dass ich die Verhandlungen für die neuen Unterhaltsahlungen selbst einleiten möge. Leider bin ich damit etwas überfordert und möchte einfach nur so viel wie mir zusteht. Wie das genau berechnet wird, ist mir allerdings ein Rätsel. Wahrscheinlich bräuchte ich dafür einen Nachweis seiner Einkünfte.
Meine Fragen wären nun:
- Welche Unterlagen muss ich genau von meinem Vater einfordern um daraus das Verhältnis zwischen den Zahlungen von ihm und meiner Mutter für den Unterhalt zu berechnen?
- Wie verhält es sich dabei mit der Frührente meines Vaters? Muss er die daraus resultierenden geringeren Unterhaltszahlungen an mich begründen? "Darf" er einfach in Vorruhestand gehen, auch wenn er dadurch sein Kind nur in geringerem Maße unterstützen kann?
- Ich habe Anspruch auf Unterhalt bis ich meine Ausbildung, also auch den Master, abgeschlossen habe, oder? Wie verhält es sich dabei, wenn ich den Master erst beende, wenn ich über 27 Jahre bin?
- Kindergeld kriegt meine Mutter bis Oktober 2015. Müssen also quasi zwei Unterhaltszahlungen berechnet werden? Einmal der Unterhalt für den Zeitraum in dem Kindergeld bezahlt wird und einmal der Unterhalt nach EInstellung des Kindergelds?
Ich möchte die Sache gerne ohne unnötigen Mailverkehr zu Ende bringen und einfach die gesetzliche Zahlung (sind doch 680 Euro) erhalten. Deswegen will ich einfach nur wissen, welche Unterlagen ich von meinem Vater und seiner Frau anfordern muss um daraus den neuen Unterhalt zu berechnen und daraufhin Ruhe zu haben.
Vielen Dank für eure Hilfe und liebe Grüße aus Hamburg!