Geschiedene Eltern Unterhalt Vater

  • Hallo,
    ich habe folgendes Problem. Ich bin momentan 24 Jahre alt und befinde mich im letzten Semester meines Bachelorstudiums und werde vorraussichtlich im Oktober meinen Master beginnen. Meine Eltern sind geschieden und haben sich in den letzten Jahren den Unterhalt (ohne Berechnung der Düsseldorfer Tabelle) wie folgt aufgeteilt:
    Mutter: 184€ Kindergeld + 116 €
    Vater: 400 Euro
    = 700€



    Kurz vorweg: Ich habe vor kurzer Zeit den Kontakt zu meinem Vater abgebrochen. Zur Folge hat dies, dass mein Vater mir nun den Unterhalt kürzen möchte (bis jetzt hat er ja zuviel gezahlt). Darüber hinaus ist mein Vater, der davor als Pfarrer gearbeitet hat, Ende 2014 im Alter von 55 Jahren in Vorruhestand gegangen (seine Frau, die jünger ist ebenfalls) und in ein eigenes Haus nach Mecklenburg-Vorpommern gezogen. Ich selbst wohne momentan in Hamburg.


    Von väterlicher Seite habe ich nun die Ansage bekommen, dass ich die Verhandlungen für die neuen Unterhaltsahlungen selbst einleiten möge. Leider bin ich damit etwas überfordert und möchte einfach nur so viel wie mir zusteht. Wie das genau berechnet wird, ist mir allerdings ein Rätsel. Wahrscheinlich bräuchte ich dafür einen Nachweis seiner Einkünfte.


    Meine Fragen wären nun:


    - Welche Unterlagen muss ich genau von meinem Vater einfordern um daraus das Verhältnis zwischen den Zahlungen von ihm und meiner Mutter für den Unterhalt zu berechnen?
    - Wie verhält es sich dabei mit der Frührente meines Vaters? Muss er die daraus resultierenden geringeren Unterhaltszahlungen an mich begründen? "Darf" er einfach in Vorruhestand gehen, auch wenn er dadurch sein Kind nur in geringerem Maße unterstützen kann?
    - Ich habe Anspruch auf Unterhalt bis ich meine Ausbildung, also auch den Master, abgeschlossen habe, oder? Wie verhält es sich dabei, wenn ich den Master erst beende, wenn ich über 27 Jahre bin?
    - Kindergeld kriegt meine Mutter bis Oktober 2015. Müssen also quasi zwei Unterhaltszahlungen berechnet werden? Einmal der Unterhalt für den Zeitraum in dem Kindergeld bezahlt wird und einmal der Unterhalt nach EInstellung des Kindergelds?


    Ich möchte die Sache gerne ohne unnötigen Mailverkehr zu Ende bringen und einfach die gesetzliche Zahlung (sind doch 680 Euro) erhalten. Deswegen will ich einfach nur wissen, welche Unterlagen ich von meinem Vater und seiner Frau anfordern muss um daraus den neuen Unterhalt zu berechnen und daraufhin Ruhe zu haben.


    Vielen Dank für eure Hilfe und liebe Grüße aus Hamburg!

  • Hi,


    ich fang mal an.


    Um den Unterhalt bzw. die Quotelung zwischen Vater und Mutter berechnen zu können, bedarf des der Unterlagen der letzten 12 Monate. Die Einkommen werden bereinigt, dann addiert, der Unterhaltsanspruch wird ermittelt, dann das Kindergeld abgezogen und gequotelt. Da du aber wohl nicht mehr in einem der Elternhäuser wohnst, stellt sich diese Frage nicht. Da ist der Höchstbetrag derzeit wohl 680 € incl. Kindergeld im Monat. Kann sein, dass sich das mit dem neuen Jahr geändert hat, keine Ahnung.


    Wenn überhaupt ein Untehaltsanspruch besteht, dann richtet sich der nach der Frührente. Du bist nicht mehr priviligiert (Schulkind, minderjährig), so dass die Gründe für die Frührente einerlei sind.


    Deine Ausbildung ist eigentlich mit dem Bachelor-Examen abgeschlossen. Ob ein Anspruch auf Finanzierung eines Aufbaustudiums besteht, das kann ich hier in Ermangelung von Infos nicht abschätzen.


    Von der Ehefrau deines Vaters kannst du überhaupt keine Unterlagen einfordern. Sippenhaft gibt es seit dem 1000-jährigen Reich nicht mehr.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo kind22869,


    Bekommst du BAFöG?


    denn dieses ist vorrangig zu beantragen, und wird voll auf den Bedarf (auch der Darlehensanteil) angerechnet.


    lg
    edy

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  • Hallo,
    nein, ich bekomme kein Bafög. Wäre aber natürlich interessant, ob ich durch den Einkommensrückgang meines Vaters nun Bafög-berechtigt bin.


    timekeeper : Das bedeutet, dass die einzigen Unterlagen die ich von meinem Vater brauche, seine momentanen Einkommensnachweise sind? Wenn ich diese (und die meiner Mutter) habe, kann ich daraus das Verhältnis des Unterhalts berechnen?


    Liebe Grüße und vielen Dank für die bisherige Hilfe!