Hallo!
Ich habe folgendes Problem:
Meine Tochter ist 9 Jahre alt und ihr Vater zahlt keinen bzw. zu wenig Unterhalt.
Hinsichtlich des Unterhalts liegt mir ein Titel i.H.v. 100 % des Regelunterhalts (also derzeit 272 Euro) vor.
Nachdem der Kindsvater trotzdem keinen Unterhalt bezahlte, habe ich Anfang 2013 Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung erstattet. In diesem Verfahren wrude er erstinstanzlich zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten ohne Bewährung verurteilt (Er hat mehrere Vorstrafen, Leistungsfähigkeit lag vor, trotzdem kein Cent Unterhalt...).
Daraufhin legte er Berufung ein und zahlte im Zeitraum bis zur Berufungsverhandlung (ca. 5 Monate) doch tatsächlich den vollen Unterhalt von 272 Euro.
Im Berufungsverfahren wollte ihm die Richterin dann nochmals (auch wegen seiner damaligen Zahlungen) eine Chance geben und verurteilte ihn zu 6 Monaten auf Bewährung mit der Bewährungsauflage, mindestens 100 Euro Unterhalt zu zahlen. Wies ihn aber ausdrücklich darauf hin, dass trotzdem der volle Unterhalt von 272 Euro geschuldet wird.
Seit diesem Urteil bekomme ich natürlich - wenn überhaupt - nur noch 100 Euro Unterhalt.
Derzeit behauptet er, nicht zahlen zu können, weil er ALG II erhält + EInkünfte aus einem 400-Euro-Job. Ich weiß aber von Bekannten, dass er wesentlich mehr verdient.... Dass nachzuweisen ist natürlich schwierig und somit ist er nach außen hin derzeit wohl nicht leistungsfähig.
Macht hier eine erneute Anzeige - trotz fehlender Leistungsfähigkeit - Sinn? Schließlich unterliegt er doch auch einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit, muss seine Bemühungen nachweisen, etc.... (Noch zur Info: Er ist 32 Jahre alt. Also doch eigentlich im besten arbeitsfähigen Alter...)
Hoffe ihr könnt mir helfen!
Vielen Dank schon mal im Voraus.