Zunächst einmal einen herzlichen Gruß an alle Forenmitglieder. Ich bin gerade ganz neu hier eingestiegen, und habe eine - komplizierte Frage - zum Thema Unterhalt für ein volljähriges Kind.
Folgendes ist der Fall: Das Kind hat auf Unterhalt geklagt, demnächst ist der erste Gütetermin. Zur Berechnung des Unterhaltes lagen die Abrechnungen des Einkommens der Eltern jeweils für die Monate Dezember 2012 bis November 2013 vor - mit dieser Berechnungsgrundlage wurde auch geklagt. Nun ist aber folgendes: Genau in diesem Zeitraum zahlte der Vater (bis einschl. Dezember 2013) noch nachehelichen Unterhalt an die Mutter. Kann das mit berücksichtigt werden (beim Vater weniger EK, bei der Mutter mehr). Oder geht das nicht, weil zum jetzigen Zeitpunkt kein Unterhalt mehr an die Mutter erfolgt.
Für Antworten wäre ich euch sehr dankbar und wünsche noch einen angenehmen Sonntag.