Unterhaltsverzicht der Mutter

  • Folgende Situation bei einem befreundeten Ehepaar welches seit anderthalb Jahren getrennt lebt.


    Die beiden haben 2 gemeinsame Kinder im alter von 9 und 7 Jahre. Die 9jährige Tochter lebt beim Vater und der Sohn lebt bei der Mutter. Die Mutter selber geht nicht arbeiten und bekommt vom Amt für sich und den Sohn etwas über 500€ für den Lebensunterhalt und das Amt überweist jeden Monat die komplette Miete an ihren Vermieter. Desweiteren bekommt sie monatlich etwas über 300€ Pflegegeld für den gemeinsamen Sohn der eine geistige Behinderung hat und halt das Kindergeld für den Sohn. Der Vater jedoch bei dem die gemeinsame Tochter lebt ist als LKW Fahrer voll Berufstätig und verdient knapp 1600€ + Kindergeld monatlich und bekommt keinerlei Unterstützung vom Amt weil er dafür jedoch zu viel noch verdient. Er hat ein Eigenheim was nur auf ihn läuft und muss das alles ohne Zuschüsse vom Amt bestreiten. Durch das Eigenheim jedoch wurde von seiten des Amtes festgestellt das er nicht fähig ist Unterhalt zu bezahlen. Die Mutter hat aber auch keinen Unterhaltsvorschuss beim Amt beantragt. Darf sie aufgrund der gegebenen verhältnisse bei ihr denn mit knapp über 800€ zur reinen verfügung für 2 Personen kann sie ja eigentlich locker darauf verzichten oder muss sie dennoch Unterhaltsvorschuss beim Jungendamt beantragen? Denn mir als alleinerziehende Mutter von 3 Kindern wirft er pausenlos vor ich hätte meinen Exmann nur abgezockt weil ich für die 3 Unterhaltsvorschuss beantragt habe. Mir jedoch wurde nicht die Komplette Miete überwiesen ich habe für mich knapp 1850€ zum Leben wovon aber noch alles wie Miete und Nebenkosten und alles übliche halt noch abgeht. Habe somit knapp 1100€ für 4 Personen zum Leben. Er jedoch sieht nur das sie komplett auf den Unterhalt verzichtet und sie ihn auch noch finanziell unterstütz wenns bei ihm eng wird. Aber hätte sie das Pflegegeld für den Sohn nicht wäre sie vllt auch gezwungen gewesen Unterhaltsvorschuss zu beantragen. Wie kann ich es ihm klarmachen warum und weswegen sie auf den Unterhalt verzichten kann????

  • Hi,


    da geht doch einiges wild durcheinander. Vielleicht soviel: Leistungen des Job-Centers greifen nur, wenn niemand anderes zu Leistungen verpflichtet ist. Also Unterhaltsleistungen der Unterhaltsverpflichteten, der Unterhaltsvorschusskasse gehen vor. Eben in dieser Reihenfolge. Deshalb kann man davon ausgehen, dass die Mutter des behinderten Kindes keine 100 € für das Kind vom Job-Center bekommt. Sie bekommt ihren Satz (etwa 400 €) sowie den Alleinerhiehendenzuschlag. Von den 400 € für sich ist dann allerdings das Kindergeld in Abzug zu bringen, so dass sie faktisch 320 € sowie den Alleinerziehendenzuschlag vom Job-Center bekommt, 184 € von der Familienkasse.


    Ob der Unterhaltsvorschuss ausgeschlossen ist, weil sie das Pflegegeld bekommt, das kann ich aufgrund der etwas wirren Schilderung nicht abschätzen. Da gibt es verschiedene Töpfe, man müsste die Rechtsgrundlage kennen. N


    Niemand ist gezwungen, finanzielle Hilfe des Steuerzahlers in Anspruch zu nehmen. Die Frau scheint gut zurecht zu kommen, und da kann der Mann nur froh sein. Denn, Unterhaltsvorschuss ist ein Darlehen (was viele vergessen) , welches von demjenigen zurückzuzahlen ist, der das Kind finanziell unterhalten muss. Also, ein Glücksfall, für den Mann hier, wenn die Frau ihn nicht mit diesem Betrag belastet.


    Das Haus hat nach meiner Einschätzung keinen Einfluss auf die Unterhaltsverpflichtungen für die Kinder. Ganz einfach, Eigentum kann nun mal nicht auf Kosten und zu Lasten der Kinder erworben werden. Außerdem wäre ja interessant zu wissen, welches Amt zu dieser Berechnung kommt.
    Nur, schon oberflächlich berechnet bleibt da ja nicht viel Spiel unter Einbeziehung seines Gehaltes sowie Bereinigung desselben um berufsbedingte Aufwendungen, Altersversorgung, weitere anrechnungsfähige Versicherungen.


    Anders ausgedrückt, er ist nicht leistungsfähig für sein behindertes Kind.


    Und mir erschliesst sich beim besten Willen nicht was du jemandem klar machen willst. Zumal in deiner Frage ja nicht mal klar ist, wessen Unterhaltsverzicht du meinst. Die beiden kommen gut zurecht, und das ist doch prima.


    Herzlichst


    TK