Misshandeltes 14 jähriges Kind möchte zur leiblicher Mutter( die nicht das Sorgerecht hat) hat das Kind eine chance

  • Hallo
    Der Fall ist folgender das Kind lebt seit dem 1ten Lebensjahr bei dem Vater und deren Eltern in einem Haushalt. Die Mutter war damals recht jung als die Beziehung mit dem Kindsvater in die Brüche ging. Gemeinsam mit dem JA wurde besprochen das das Kind bei dem Vater am besten aufgehoben ist, da dieser von seinen Eltern unterstützt wurde und wird. Nun ja das Kind blieb dann da und die Mutter hat das Sorgerecht an den Vater übergeben. Sie hatte zwar rein rechtlich ein Umgangsrecht, welches aber nach und nach unterbunden wurde,bis letztendlich der Kontakt ganz abbrach.
    Nun kam ans Tageslicht das das Kind schon jahrelang entweder vom Großvater oder dem Vater geschlagen wurde und wird. Ein verdacht lag immer in der Luft meinerseits aber ein Gespräch beim Ja half nicht grad weiter, sie meinten nur, das erst was unternommen werden kann wenn das Kind was sagt, oder einer so wie ich es direkt mitbekomme. Das Kind hätte ( wie ich im nachhinein erfahren habe vom Kind) schon lange was erzählt, wenn es gewusst hätte das es was zu sagen hat. Dem Kind wurde jedesmal nach dem Schlagen wohl gesagt. " Zitat vom Kind" was ist soll ich das JA anrufen oder die Polizei da kannst dich beschweren, aber die glauben dir nicht da Kinder in deinem Alter nicht geglaubt wird. Schau net so doof ich kenne die Gesetze ab 14 haste ein bisschen was zu sagen." Irgendwann wurden diese Kommentare unterlassen, aber da war das Kind wohl schon so eingeschüchtert das dies gar nicht mehr nötig war. Jetzt derzeit ist es so das mein Mann, ich und die leibliche Mutter von all dem weiß. Das Kind hat per Internet Kontakt zur Mutter, den Kontakt hatten wir hergestellt nachdem ich mitbekommen habe, das dem Kind all die Jahre erzählt wurde das ihre Mutter tot sei u dann mal wieder hieß es die würde sich eh nicht kümmern um Kontakt.
    Nun zur Kernfrage das Kind möchte da definitiv raus, die Mutter hat sich an das JA gewand welches dies aber nicht all so ernst nimmt, möchte trotz abraten ein Schreiben an den Vater senden zwecks Anhörung des Kindes wegen diesen Verdacht. Seit dem dies in Raum steht mit dem Schreiben hat das Kind jeden Tag angst nach hause zu fahren von der Schule, da es nicht wieder Schläge bekommen möchte. Wo soll es wenn hin? Was passiert wenn die Polizei gerufen wird, kommt es auf jeden Fall ins Heim vorläufig oder könnte es zur Mutter kommen auch wenn diese das Sorgerecht nicht hat?


    Schon einmal Danke für Antworten und Eure Hilfe


    PS Priorität hat, dass das Kind aus der Situation raus kommt

  • Hi,


    die erste Frage ist, ob man dem Kind glauben kann. So in der Pubertät ist das manchmal ein wenig schwierig mit Kindern. Wenn ja, bitte nochmals intensiv mit dem Kind sprechen, solltet ihr euch mit dem § 42 SGB VIII befassen. Nach dieser Vorschrift muss (!) das Jugendamt ein Kind in Obhut nehmen, wenn es denn darum bittet, es sei denn, der Antrag des Kindes ist offensichtlich Blödsinn ("ich darf nicht auf das Open-Air Konzert von xy gehen). Das Kind wird dann aber nicht automatisch bei Euch untergebracht werden. Es kommt vermutlich in betreutes Wohnen oder in ein Heim oder eine Pflegefamilie. Das muss klar sein. Gleichzeitig sollte ein Anwalt beauftragt werden mit der Aufgabe, die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf die Mutter beim Familiengericht zu beantragen. Diesen Weg würde ich vorschlagen.


    Ob parallel noch Strafanzeige wegen Körperverletzung bei der Staatsanwaltschaft beantragt wird, das ist eine ganz andere Frage. Jedenfalls sollte auch dem Jugendamt klar gemacht werden, dass der dortige Sachbearbeiter sich strafbar gemacht hat. Denn er hat gem. § 13 StGB eine Garantenstellung gegenüber dem Kind inne. Er hätte bei Kenntnis der permanenten Gefährdung des Kindes sofort aktiv werden müssen.


    Normalerweise würde ich raten, erst einen Anwalt einzuschalten. Aber, da es eilig ist, würde ich die vorgeschlagene Reihenfolge wählen. Kind von der Schule abholen, gemeinsam zum Jugendamt marschieren, vorher mal die genannte Bestimmung durchlesen, eventuell auf die Garantenstellung hinweisen, und die Strafbarkeit des jugendamtlichen Vorgehens. Das kann am Montag geschehen. So, dann sofort einen Anwalt einschalten.


    Viel Erfolg!


    Herzlichst


    TK

  • Hallo
    Das ist keine pupertäre Phase. Wir haben mittlerweile mit Nachbarn und auch bekannte gesprochen. Und eine hat es sogar mitbekommen das sie zusammengeschlagen wurde, es wurde erst von ihr abgelassen als sie auf dem Boden lang und die Person die auf Besuch war meinte" Wenn jetzt nicht gut sei, würde sie das JA einschalten. Die Nachbarn haben es gehört des öfteren. Aber leider hat bis jetzt niemand den Mum gehabt das ganze kunt zu geben.
    Ich selber bin schon länger da hinterher und habe wie schon geschrieben mit dem JA gesprochen die aber immer wieder darauf verwiesen das nichts gemacht werden kann da das Kind nichts sagt. Ja und jetzt ist es so wie du schon schreibst es wird auf die Pupertät geschoben, das das Kind sauer ist weil es nicht irgendwo hin darf. Das Kind traut sich noch nichtmal zu fragen ob es irgendwo hin darf, die Großeltern kümmern sich um Kontakte das heißt wem die oma oder opa anruft mit dem darf das Kind spielen oder lässt es halt ganz sein. Einmal Unterwegs wird das Kind jede halbe std. angerufen oder angetextet was es grad macht u sobald es nach Meinung der Großeltern eine falsche Antwort gibt, bekommt es haue. Ok das weiß ich nur vom Kind.Aber ich kenne die Familie es sind leider auch die Großeltern meiner Kinder und der Umgangston untereinander ist nicht grade nett.
    Ich werde mit mal den § genauer ansehen und definitiv dem Kind den Rücken stärken u dafür kämpfen das es angehört wird von jemanden ohne voreinnehmung. Obwohl auch der wenn er den Job wirklich gelernt hat sehen müsste anhand der ganzen Körpersprache das mit dem Kind was nicht stimmt.

  • Hi,


    gut, dann haben wir das schon einmal abgeklärt. Du merkst schon, ich gehe in so Fällen gerne systematisch vor. Nächster Punkt: Kind kann ALLEIN zum JA gehen, oder mit Untersstützung von wem auch immer um die sofortige Inobhutnahme bitten, vielmehr sie beantragen, ganz förmlich. Kann handschriftlich erfolgen. Will die Tante vom Jugendamt das nicht tun, so wird eben zum Abteilungsleiter marschiert. Die MÜSSEN entsprechend der genannten Bestimmung das tun. Wäre gut, wenn das Kind Unterstützung dabei hätte.


    Bitte benutze auch mal eine Suchfunktion, schau im www nach unter dem Stichwort "Garantenstellung." § 13 STGB in Verbindung mit §§ 223 ff (Körperverletzung). Wenn bei der Konstellation sich das Jugendamt weigert, so machen sich die Sachbearbeiter strafbar. Toll wäre es natürlich, wenn da schon ein Rechtsanwalt dabei wäre. Aber, so kurzfristig ist kein Rechtsanwalt zu bekommen, falls es am Montag passieren soll


    LG


    TK

  • Hallo
    Das die inobhutnahme vom Kind veranlasst werden kann,habe ich gelesen allerdings macht mir dieser Abschnitt sorge, wo drin steht das das JA nach der Bitte des Kindes den Sorge berechtigten unverzüglich beschriebenen muss.Un sollte dieser dem wieder sprechen ist das Kind herauszugeben. Als ob dieser zustimmen würde. OK dem JA wird die Möglichkeit gegeben die in Obhutnahme auch gegen den Willen des Sorgeberechtigten zu veranlassen, sofern sie eine Kinds Gefährdung sehen. Was ich allerdings nach all den Kontakten mit dem JA bezweifle.
    Ich werde mir mal das mit dem StGB ansehen evtl ist dies der sicherste Weg.
    Wenn ich mit dem Kind irgendwo hingehen möchte ich schon vorab das Gefühl haben,das sich drum gekümmert wird.

  • Hi,


    das JA muss natürlich den Sorgeberechtigten unverzüglich benachrichtigen. Allerdings muss es nicht sagen, wo das Kind derzeit untergebracht ist. Und wenn der Sorgeberechtigte widerspricht, dann ist das Kind NICHT unverzüglich wieder herauszugeben. Unverzüglich ist eine Gerichtsentscheidung gem. § 1666 BGB herbeizuführen. Unverzüglich = binnen 3 Werktagen. Wenn die Vorgeschichte stimmt, dann hat das Jugendamt null Chancen, das Kind ohne Gerichtsentscheid wieder herauszugeben. Und spätestens da ist ja dann von Euch ein Anwalt eingeschaltet.


    Herzlichst


    TK

  • Na, das klingt doch hervorragend. Die Mutter sollte gezielt nach der Inobhutnahme nach der genannten Bestimmung fragen. Vielleicht lässt sich das Jugendamt ja eher beeindrucken, wenn der Anwalt bei der Inobhutnahme dabei ist. Oder zumindest vor der Tür wartet. Denn, er hat ja kein Mandat von dem Kind.


    Und dann sollte der Anwalt eine Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes auf die Mutter beim Amtsgericht beantragen. Einmal, damit die Übergangsunterbringung nicht zu lang wird. Aber auch, damit alle Klarheit haben. Ist wichtig.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo,


    Das Kind könnte doch auch zu Dokumentationszwecken zum Arzt gehen.


    lg
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
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  • Hallo
    Danke ich werde es der Mutter sagen. Nun heißt es erstmal abwarten, aber es ist schon was beruhigend zu wissen das dem Kind doch geholfen werden muss. Auch wenn nach meinem Empfinden der Weg recht umständlich ist ich hätte mir da mehr Hilfe beim JA vorgestellt. Aber es wird halt leider immer so sein, das Leute die solche Fälle nur theoretisch durchkauen sich in die Lage des Opfers nicht hineinversetzen können. Und somit fragwürdige Dinge tun auch wenn diese evtl. rein Dienstvorschriftlich legitim sind. Zwischen Theorie und Praxis liegen halt unterschiede. Aber wir werden aus der Theorie Praxis machen.
    Ich werde dann Berichten wie es ab Montag weiterlaufen soll.

  • @ edy
    Hallo
    An sowas haben wir auch schon gedacht, aber das Kind hat gar nicht die Zeit um zum Arzt zu gehen ohne das es wer von daheim mitbekommt. Es darf Morgens alleine zur Schule und sollte es dort nicht ankommen werden die Großeltern angerufen , sagt das Kind in der Schule das es sich unwohl fühlt und zum Arzt möchte wird daheim bescheid gegeben. Und einfach so nach der Schule dahin gehen dafür fehlt dem Kind der Mut zudem wir auf dem LAnd wohnen und der Arzt gut mit den Großeltern kann. Was jetzt nicht heißen soll das dieser die Augen davor verschließen würde, aber das Kind hat auf Grund dessen kein Vertauen zum Arzt. Was ich verstehen kann.

  • Hallo FragenHilft,


    Weitere Möglichkeit sehe ich bei Gesprächen mit dem Kind,durch Diakonie/Caritas oder


    einer Familienberatungsstelle.


    Das könnte m.E. auch ein Anwalt anregen ( da die Eltern/Großeltern dies evtl. ablehnen).


    lg
    edy

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    z.B. "Hallo"
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  • edy,


    das hift doch im Augenblick gar nicht. Was soll ein Gespräch bringen, wenn der Misshandler nicht mitarbeitet? Und wenn täglich was neues passieren kann? Erst einmal ist das Kind in Sicherheit zu bringen. Dafür gibt es die Inobhutnahme. Und was dann passiert, wenn das Kind in Sicherheit ist, das ergibt sich dann aus der konkreten Situation.


    FragenHilft,


    was ist dann an dem Weg umständlich? Wie soll es denn anders funktionieren? Immerhin haben wir das gem. Art. 6 GG garantierte Recht des sorgeberechtigten Elternteils, sein Kind aufzuziehen. In dieses Recht darf nur mit Einverständnis des Elternteils (Zustimmung zur anderweitigen Unterbringung) oder aber durch einen Gerichtsentscheid eingegriffen werden. Das Ergibt sich aus, §§ 42, 8a SGB VIII , § 1666 BGB. Ist alles völlig klar geregelt.


    Nur, man muss sowas konsequent durchziehen. Und, die vorübergehende Unterbringung in einer Wohngruppe u.ä. muss das Kind in Kauf nehmen.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo
    Die Unterbringung wo auch immer nimmt das Kind in kauf, es ist dem Kind egal hauptsache es kommt da raus. Dazu hätte ich gleich auch mal ne Frage, haben eigentlich gemachte Bilder vom Kind selber in der Sache gewicht? Das Kind hat einen Chatfreund und hat dem wohl öfters Fotos geschickt von den blauen Flecken nachdem es mal wieder verprügelt wurde, diese Bilder hat der Chatfreund noch.
    Dann noch eine Frage darf das Kind alleine zum Arzt? Ich frage, das sich das Kind wohl heute den Fuß verknackst hat, es hat mit dem Bruder aufm Trampolin gehüpft und ist umgeknickt jetzt tut es beim laufen weh, aber keiner will mit dem Kind zum Arzt. Darf das Kind alleine zum Arzt gehen am Montag oder muss der Sorgeberechtigte mitgehen damit der Arzt das Kind behandeln darf?

  • Hi,


    es ist immer schwer, den Zusammenhang zwischen blauen Flecken und Verursacher herzustellen. Eigentlich sehe ich den Fall ganz einfach, wenn man sich aufs Wesentliche konzentriert. Das Kind will unbedingt raus. Es trägt glaubhaft Gründe vor. Damit ist die Inobhutnahme geboten, und zwar sofort, damit nicht noch mehr passiert. Eben, wenn der Brief vom Jugendamt ankommt. Und zumindest beim Jugendamt ganz klar vortragen, dass es sich nicht um einmalige Übergriffe handelt. Dort die Fotos zeigen.


    Ja, das Kind kann allein zum Arzt gehen. Ich gehe mal davon aus, dass es eine eigene Krankenkarte hat? Kann ja sein, dass der Schmerz am Montag zunimmt? Zumindest eine Notfallversorgung ist immer geboten.


    Aber mir geht was ganz anderes durch den Kopf. Dieses Abschirmen eines fast erwachsenen Menschen, das haben wir in der Regel bei ganz anderen Übergriffen, nämlich bei Übergriffen sexueller Art. Kann das ausgeschlossen werden? Wobei ich nicht unbedingt die Vergewaltigung meine. Da gibt es ja noch viele andere Varianten. Meist schweigen die Kinder aus Scham. Was natürlich Blödsinn ist, aber trotzdem. Wie gestaltet sich denn der Umgang mit anderen Gleichaltrigen ausserhalb der Schule? Was darf das Kind?


    Herzlichst


    TK

  • Hallo
    Das mit dem sexuellen übergriffen in welcher art auch immer kann ich nicht ausschließen, möchte jetzt aber auch nicht das Kind zu diesem Zeitpunkt damit konfrontieren. Wir sind ja schon mal froh das es sich traut was wegen den Schlägen zu erzählen. Ich denke das andere sollten dann "Fachleute" übernehmen.
    Das Kind hat bis um 15 uhr schule ist dann um halb vier Daheim. Dann muss es erstmal essen und ihr Zimmer aufräumen ist dieses an dem Tag noch sauber hat sie sich um andere Räumlichkeiten im Haus zu kümmern wie etwa die Küche. Na ok mal die Küche aufräumen da müssen meine Kinder auch mal ran das ist halt ein Gemeinschaftsraum . Falls Oma die Küche vor der Arbeit schon sauber gemacht hat wird das Kind angewiesen ihren Vater oder ihren Onkel zu fragen ob bei denen im Haushalt noch was zu säubern ist. Wenn es dann mit all dem fertig ist das ist meist so gegen 16:30 darf sie mit einer Freundin was unternehmen. Bei der Freundin handelt es sich immer um die selbe, es ist die einzigste wo sie hin darf. Mit der Freundin darf das Kind dann bis um 18 Uhr unterwegs im Dorf sich aufhalten.Wenn es angerufen wird u nach hause soll vor 18 Uhr muss es binnen 5 min da sein. Sollte die Oma mal länger arbeiten mssen, darf das Kind nicht weg, da es dann im Haus bleiben muss um die Herrschaften die dort noch wohnen gegebenenfalls bedienen zu können. Dann darf je nach laune des Großvaters die Freundin daher kommen.


    Alle anderen Kontakte die das Kind noch pflegt sind heimlich. Es war damals mal bei den Pfadfindern wo es nun auch nicht mehr hin darf, angeblich wäre es dafür zu alt. Anfangs hieß es das sie zur Feuerwehr darf" da ist die Freundin auch" aber als bekannt wurde das unser Sohn da ist konnte das Kind es sich abschminken.


    In Sachen Krankenkarte da hat sie zwar eine auf sich ausgestellt, hat sie allerdings nicht zur Verfügung, die ist bei Opa in der Brieftasche

  • Hallo,

    Hallo
    Das mit dem sexuellen übergriffen in welcher art auch immer kann ich nicht ausschließen, möchte jetzt aber auch nicht das Kind zu diesem Zeitpunkt damit konfrontieren. Wir sind ja schon mal froh das es sich traut was wegen den Schlägen zu erzählen. Ich denke das andere sollten dann "Fachleute" übernehmen.


    Und diese "Fachleute" könnten m.E auch Diakonie/Caritas usw. sein.


    Außerdem sollte wenn irgendwie möglich, das Verhalten in der Schule nachgefragt werden.


    Wenn das KInd zum Arzt gehen würde, könnte es die Kassenkarte nachreichen.


    Entscheidend ist aber, will man der Sache auf den Grund gehen ( und "Verluste" in Kauf nehmen)? oder


    will man auf Jeden und alles Rücksicht nehmen?


    lg
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo
    @edy Wenn wir rücksicht nehmen dann auf das Kind. Es ist hier nur mal Fakt, das wir nicht einfach zur Schule gehen können und da nachharken können wie sich das Kind da verhält ohne das sobald wir die Schule verlassen der Sorgeberechtigte darüber in Kenntnis gesetzt wird. Und was dann Daheim abgeht kann man sich ausmalen. Na klar werden wir alles in erwägung ziehen so viele wie möglich ins Boot zu holen, dies alles werden wir aber erst unternehmen wenn das Kind da raus ist. Ich denke einfach das ist zu einem besser für das Kind und die Lehrkräfte werden gewiss, wenn das Kind nun mal da weg ist anders drüber denken ber all das was so vorgefallen ist. Als wenn sie jetzt befragt werden, wo das Kind noch" in der scheinbaren liebevollen Familie wohnt. Wenn das Kind da raus ist, muss sich keiner von den anderen mit den Gewissenskonflikten rum plagen ob es das richtige ist ob man als Lehrkraft evtl doch eine Familie zerstört immerhin hat man bis dato nur immer Vermutet.
    Wir werden demnach nächste Woche nach dem Gespräch mit dem Anwalt den ersten großen schritt machen und dann sofort im Anschluss alle anderen Dinge im Gang setzen.

  • @ edy: wir sind zwar häufig einer Ansicht, hier aber überhaupt nicht. Das Kind ist akut gefährdet. Da kann jede Sekunde was passieren. Da geht es nicht darum, in aller Ruhe jemanden ins Boot zu holen. Wie soll das Kind denn zur Cariatas kommen? Was soll das mit der Schule? Die Schule kann und darf auf keinen Fall Auskünfte geben. Der einzige Weg ist die Inobhutnahme in Kombi mit dem Einleiten der Verfahren durch den Anwalt. Das Jugendamt muss eben energisch auf seine gesetzlich festgelegten Verpflichtungen hingewiesen werden. Und es muss gegebenenfalls mit Strafanzeige gedroht werden, wenn es nicht funktioniert. Was nützen die besten Gesetze, wenn sie nicht angewendet werden?


    Liebe FragenHilft: nachdem, was du da jetzt schreibst, schrillen bei mir alle Alarmglocken. Das ist das typische Muster für einen möglichen Missbrauch. Ich verkenne nicht, dass es auch den Missbrauch mit dem Missbrauch gibt, und dass einige Organisationen wie etwa Wildwasser überall Missbrauch sehen und völlig überflüssige Verfahren lostreten, wie etwa die Wormser Verfahren, in denen dann 25 Personen freigesprochen wurden.


    Aber, das völlige Abschotten des Kindes, das Verbot, altersgerechte Beziehungen zu pflegen (ganz wichtig), die absolute Kontrolle, wenn das Kind nicht im Haus ist, das kommt eigentlich nur bei Missbrauch vor oder aber aus weltanschaulichen/religiösen Gründen . Nein, ich würde es jetzt in der heissen Phase auch nicht ansprechen. Aber, ich würde was anderes tun. Du kannst es indirekt nämlich jetzt auch schon schützen. Gib dem Kind Stärke mit auf den Weg. Sag ihm, es solle, wenn irgend was, ehe es aus der Familie draussen ist, passiert, solle es sich seinen Mantel schnappen, die Wohnung verlassen und Hilfe suchen. Ich kenne das Umfeld jetzt natürlich nicht. Aber schon die nächste Polizeidienststelle muss helfen, oder eben ihr. Erklär dem Kind, wie es sich verhalten soll. Denn die Gefährdung des Kindes nimmt natürlich mit dem Eingang des Briefes vom Jugendamt noch zu.


    Ihr müsst jetzt ganz schnell und zielgerichtet handeln. Nebenkriegsschauplätze, taktieren, das kann man später. Wenn das Kind raus ist. Nicht vorher. Das einzige, was ich auch sehr schnell machen würde, ist (nach der Inobhutnahme) die Schule benachrichtigen, so dass das Kind nicht an der Schule abgefangen wird. Und eventuell einen vorübergehenden Schulwechsel anpeilen.


    Und dann soll der Anwalt so sein ganzes Programm abspulen. Kontaktverbot der Großeltern und des Vaters zum Kind, u.s.w.


    Herzlichst


    TK