Hallo , ich bin neu hier, habe da einige Fragen,
die mutter unseres Kindes , hat vor 9 Jahren einen Titel erwirgt wegen Unterhaltszahlung, ich was damals Krankgeschrieben und konnte nicht Arbeiten, bekam harz , danach hatte ich schlecht bezahlte Jobs , da ich meinen beruf nicht mehr ausüben konnte, war immer bemüht auch über meine Verhältnisse Unterhalt zu Zahlen,
War 3 jahre wieder selbstständig und habe voll bezahlt, seit 06.2014 bin ich wieder angestellt, verdiene 1100.- netto habe noch einen 400 e job wo ich 100.- im Monat verdiene, Die Mutteer verlangt von mir einen besser bezahlten job zu suchen, den bekomme ich aber nicht und bin auch super zufrieden mit dem Jetzigen. Das Jugendamt besteht auf einen besser bezahlten Job, weil die Mutter dies will. Die Mutter hat bei mir noch 130.000 euro Schulden.
Ich habe seit 20 Jahren eine Wonung 2 Zimmer , zahle 315.- Warm, habe eine Freundin, bei der ich mich mit meinem Sohn , wenn er da ist aufhalte, und natürlich auch öfter wenn er nicht da ist. Die mutter will , das unsere beziehung als Lebensgemeinschaft anerkannt wird. Wie oft darf ich meine Freundin besuchen und auch mal Übernachten ? Ohne das dies gleich als Lebensgemeinschaft gilt?
Meine Frage:
Wie viel muss ich laut Gesetz mit meinem Gehlt bezahlen?
Kann ich Rückstände von den Schulden von Ihr anrechnen lassen?
Muss ich mich bewerben?
Wenn Ihr mehr Infos braucht bitte melden!!!