Unterhaltsforderungen an mich mit forderungen an die Mutter verrechnen?

  • Hallo , ich bin neu hier, habe da einige Fragen,


    die mutter unseres Kindes , hat vor 9 Jahren einen Titel erwirgt wegen Unterhaltszahlung, ich was damals Krankgeschrieben und konnte nicht Arbeiten, bekam harz , danach hatte ich schlecht bezahlte Jobs , da ich meinen beruf nicht mehr ausüben konnte, war immer bemüht auch über meine Verhältnisse Unterhalt zu Zahlen,


    War 3 jahre wieder selbstständig und habe voll bezahlt, seit 06.2014 bin ich wieder angestellt, verdiene 1100.- netto habe noch einen 400 e job wo ich 100.- im Monat verdiene, Die Mutteer verlangt von mir einen besser bezahlten job zu suchen, den bekomme ich aber nicht und bin auch super zufrieden mit dem Jetzigen. Das Jugendamt besteht auf einen besser bezahlten Job, weil die Mutter dies will. Die Mutter hat bei mir noch 130.000 euro Schulden.


    Ich habe seit 20 Jahren eine Wonung 2 Zimmer , zahle 315.- Warm, habe eine Freundin, bei der ich mich mit meinem Sohn , wenn er da ist aufhalte, und natürlich auch öfter wenn er nicht da ist. Die mutter will , das unsere beziehung als Lebensgemeinschaft anerkannt wird. Wie oft darf ich meine Freundin besuchen und auch mal Übernachten ? Ohne das dies gleich als Lebensgemeinschaft gilt?


    Meine Frage:


    Wie viel muss ich laut Gesetz mit meinem Gehlt bezahlen?


    Kann ich Rückstände von den Schulden von Ihr anrechnen lassen?


    Muss ich mich bewerben?


    Wenn Ihr mehr Infos braucht bitte melden!!!

  • Hallo!


    In welcher Höhe besteht der Titel denn?


    Wie alt ist das Kind?


    Was ist Dein erlernter Beruf und als was bist Du aktuell tätig?


    Zitat

    Kann ich Rückstände von den Schulden von Ihr anrechnen lassen?


    Die Schulden der ex, welche sie bei Dir hat, hannst Du nicht mit dem Kindesunterhalt verrechen.


    Zitat

    Muss ich mich bewerben?


    Musst Du nicht. Solltest Du aber vielleicht tun, wenn Du aktuell nicht den Mindestunterhalt leistest. Sollte die Ex auf mehr Unterhalt klagen, könnte Dir ein Familiengericht eventuell fiktive Einkünfte unterstellen. Als Unterhaltspflichtiger unterliegst Du ggü. einem minderjährigen Kind einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit. (vergl. § 1603 Abs, 2 BGB)


    Das mit der Lebensgemeinschaft ist Quatsch. So lange ihr keinen gemeinsamen Haushalt habt, kann keine wirtschaftliche Einsparung unterstellt werden.


    LG chico

  • Der Titel beträgt derzeit ca, 12.000.-


    Unser Sohn ist 14J.


    Ich habe mal vor 23 Jahren Handelsfachpacker gelernt, nie in dem Beruf gearbeitet, habe seit 7 Jahren einen 30 KG schein , mir fehlen 2 Bandscheiben, Habe die meiste Zeit in der Gastronomie / Außendienst gearbeitet, dies geht nicht mehr mit dem Rücken. Beim Amt gehe ich als Ungelernter durch, habe in der Zeit vo Harz nur jobs angeboten / oder Gehalt unter 1000.- € bin jetzt , weil ich nichts anderes bekomme bei meinem Bruder angestellt im Außendienst.


    Wenn Du noch fragen hast frage gern, erst mal super herzlichen Dank