Guten abend zusammen,
für meinen 13 jährigen Sohn besteht eine Beistandschaft. Mein Exmann zahlte bisher den Mindestunterhalt von 334Euro. Er hat den Unterhalt jetzt neu berechnen lassen, da sich die Düssldorfer Tabelle geändert hat.
Heute hab ich jetzt Bescheid bekommen und er muss jetzt 303 Euro zahlen. Somit ja ein Mangelfall.
Jetzt ist es aber so, dass er mit seinen Eltern zusammen in einer Wohnung lebt und die sich an den Lebenskosten beteiligen.
Wie verhält sich das jetzt in diesem Fall? Kann der Selbstbehalt herabgesetzt werden, da er nicht alleine lebt?
Versteht mich nicht falsch, ich will ihn nicht melken,sondern nur das Geld für meinen Sohn, das ihm zusteht. Mein Exmann ist leider einer von der Sorte, der denkt, ich mach mit mit dem Geld ein schönes Leben.
Ich habe die Berechnung mal abfotografiert und angehängt, falls es hilft.
Vielen Dank schon mal und noch einen schönen abend.
Eure Tine