Pfändungsfreigrenze

  • Hallo , bitte um viele möglichst preziese Aussagen,


    Folgender Fall:


    Keine Unterhaltspfändung , sondern Schulden




    Frau, alleinstehend, 2 Kinder, wird gepfändet,


    Sie Arbeitet Halbtags, Lohn 850.- netto , Kindergeld 320.- netto Unterhaltsgeld 500.- netto zusammen: 1670.- netto


    wie viel , oder besser , bis zu welcher Grenze kann gepfändet werden???

  • Also wenn ich richtig gelesen habe , kann man bei der Mutter, nur bis 1045 € pfänden? da sie weniger einkommen hat, keine Pfändung Möglich?? wenn jemand was anderes weiß bitte MELDEN

  • Hi,


    kann man so nicht sagen. Wenn es um Forderungen aus dem Bereich des öffentlichen Rechts geht, sind die Pfändungsfreigrenzen geringer. Wenn es um familienrechtliche Forderungen geht, ist die Freigrenze ebenfalls geringer. Dann ist noch die Frage, wo gepfändet wird. Beim Arbeitgeber oder aber ein Konto? Wenn Konto, P-Konto? Oder Gerichtsvollzieher vor Ort?


    Ich finds schon bemerkenswert, dass hier jemand möglichst präzise Antworten von Laien fordert, selbst aber denkbar unpräzise fragt? Ne Kristallkugel gehört hier nicht zum Ausstattungsstatus, der vom Betreiber der Seite zur Verfügung gestellt wird.


    Herzlichst


    TK

  • Ja... es kann "unter" den SB gepfändet werden. Die SB Grenzen dienen der Berechnung des Unterhaltes, sind aber für die Vollstreckung in Unterhaltssachen nicht relevant.