Hallo,
ich möchte hier einmal eine weitere Frage stellen! Vielleicht war ja schon einmal jemand in ähnlicher Situation.
Ab dem 18. Geburtstag sind ja prinzipiell beide Elternteile Unterhaltspflichtig. Der Unterhalt wird ja je nach Einkommen aufgeteilt.
Nun verdient meine Ex weniger als die Selbstbehaltgrenze und ist ja daher noch für unterhalb heran zu ziehen, normalerweise.....
Nun haben wir uns am Scheidung stern in auf eine Abfindungszahlung für ihren Unterhalt geeinigt. Ist diese Zahlung über einen bestimmten Zeitraum auf ihr Einkommen anrechenbar, so das meine Unterhaltspflicht gegenüber meinem volljährigen Sohn sinkt, und ist dieser Unterhalt ggf. über den gleichen Zeitraum von meinem Einkommen abziehbar ?
Dadurch würde ich eine echt Entlastung erfahren.
Leider ist in dem Vergleich kein Zeitraum genannt, dem die Abfindungszahlung entspricht. Bevor ich jedoch wieder den Anwalt bemühe, wurde ich gerne wissen ob und in welchem Umfang das Aussicht auf Erfolg haben kann
LG