Liebe Forum-Community,
leider bin ich praktisch seit dem ersten Monat nach Geburt meines Sohnes von meiner Ex-Freundin getrennt und zahle seit dem Unterhalt.
Ich war bisher der Meinung, dass ich mich, was den Unterhalt angeht, eher großzügig verhalten habe, denn auch in den Monaten, in denen ich weniger als 1000€ zur Verfügung hatte (die ersten beiden Monate meiner Elternzeit) bzw. gar kein Geld bekommen habe (3. Elternzeitmonat), habe ich den vollen Unterhaltssatz bezahlt und nicht etwa einen Selbstbehalt geltend gemacht. Darüber hinaus habe ich mich zusätzlich zum Unterhalt auch regelmäßig an Anschaffungen für meinen Sohn beteiligt.
Nach meiner Elternzeit hat sich mein Netto-Einkommen erhöht und ab dem Monat, in dem mein durchschnittliche Nettoeinkommen der vergangenen 12 Monate in der nächsten Gehaltsstufe der Düsseldorfer Tabelle lag, habe ich auch den höheren Unterhalt überwiesen.
Meine Ex-Freundin sagt aber nun, das ich zu wenig gezahlt habe, da
- der Selbstbehalt in den ersten 3 Monaten sowieso nicht gegriffen hätte, da ich nur kurzfristig wenig Einkommen hatte.
(Dass ich da auch Unterhalt überwiesen habe, war also laut ihr nicht großzügig sondern normal.) - der erhöhte Unterhalt ab dem Monat überwiesen wird, ab dem sich auch das Gehalt erhöht hat, und nicht etwa erst, wenn das durchschnittliche Nettoeinkommen der letzten 12 Monate in der nächst höheren Gehaltsgruppe liegt.
- ich bei nur einem Unterhaltsberechtigten grundsätzlich eine Gehaltsstufe höher eingeordnet werde, da die Düsseldorfer-Tabelle für 2 Unterhaltsberechtigte ausgelegt ist.
Hat sie Recht? Wenn sie Recht hat, möchte ich ihr den Differenzbetrag noch überweisen, aber nur dann, da ich in der letzten Zeit ohnehin sehr großzügig zu ihr war, was Finanzen angeht.
Vielen Dank im Voraus für euren Rat
Christian