Unterhalt wird nach fünf Jahren gefordert

  • Hallo,
    ich bin hier auf das Forum gestoßen und möchte gleich mal eine Frage loswerden:
    Ein Bekannter hat Post vom Jugendamt bekommen.
    Er hat vor ca. 5 Jahren eine kurze Beziehung gehabt. Die Frau ist damals schwanger geworden und wollte dies auch und hat ihm direkt gesagt, dass sie keine Ansprüche stellen wird, er sich auch nicht kümmern braucht und nicht muss etc... Er hat das Kind nie gesehen und auch noch nie mit ihm gesprochen oder ähnliches.
    Nun hat das Jugendamt ihn zur Auskunft über seine Vermögensverhältnisse etc. augefordert.
    Meine Fragen hierzu sind:
    1. Ich habe ihm geraten, umgehend zu einem Anwalt zu gehen und nicht der Forderung des Jugendamtes zu folgen (um Verzögerung etc. zu vermeiden, soll er doch ab sofort Betrag x zahlen). Zu 100% kann er sich dieser Vaterschaft nicht sicher sein. Es sollte doch erst einmal geklärt werden, ob er wirklich der Vater ist. Wer muss die Kosten für einen Vaterschaftstest tragen?
    2. Kann Unterhalt rückwirkend eingefordert werden (nach den bisherigen Recherchen würde ich sagen, dass das nicht möglich ist)?
    3. Wenn die Frau bereits in der Schwangerschaft und in den Jahren danach in einer eheähnlichen Beziehung gelebt hast (zum Zeitpunkt der Schwangerschaft war sie sogar noch verheiratet), hat das irgendwelche Auswirkungen auf den Unterhaltsanspruch?
    Ich hoffe auf baldige Antworten :)
    Vielen Dank

  • Hi,


    die Mutter kann nicht wirksam auf den Unterhalt für das Kind verzichten. Das wäre quasi ein Vertrag zu Lasten Dritter. Das funktioniert nicht.


    In so Fällen sollte erst einmal die Vaterschaft festgestellt werden. Ist er der Vater, so zahlt er die Kosten für den Test, wenn nicht, dann die Mutter. Zumindest, wenn der Test gerichtlich angeordnet wird. Wenn außergerichtlich, dann wäre mir das als Vater einerlei, wichtig ist die Klärung. Die Tests sind ja heute nicht mehr teuer.


    Normalerweise wird Unterhalt ab Inverzugsetzung gezahlt. Also ab jetzt. Natürlich kann er einen Anwalt nehmen. Aber - ob das wirklich erforderlich ist, das ist nicht abschätzbar. Wenn klare finanzielle Verhältnisse herrschen, dann kann das Jugendamt sehr wohl die Höhe des Unterhaltsanspruchs ausrechnen, und, die Titelerstellung dort erfolgt gratis. Denn das Kind (nicht die Mutter!) hat einen Anspruch auf einen Titel.


    Unerheblich ist, ob die Mutter mit jemanden zusammen lebt oder nicht. Es geht hier um einen Anspruch des Kindes, und nur darum. Und dieser Anspruch besteht nun mal gegenüber dem biologischen Vater und sonst niemandem.


    Herzlichst


    TK

  • TK hat völlig recht. Wichtig ist zunächst allein, dass die Vaterschaft geklärt wird. Davon hängen letztlich alle weiteren Fragen ab, über die man sich ansonsten nur hypothetisch den Kopf zerbricht. Allerdings sollte der vermeintliche Kindesvater schon mal Rücklagen bilden... so um 272 € / Monat. Denn diese Beträge sind nachzuzahlen, sollte der Vaterschaftstest positiv verlaufen.