Brauche Hilfe bei Kindesunterhaltsberechnung

  • Hallo, bin neu hier, weil ich ein neues Problem haben. :)


    Habe ein Kind aus erster Ehe, für das ich immer nach der Düsseldorfer Tabelle Unterhalt bezahlt habe, sprich ich habe jeden Monat mein Netto auf dem Gehaltszettel nachgeschaut, und in der Düsseldorfer Tabelle unter Zahlbeträge den Unterhalt abgelesen.
    Das waren in den letzten Jahren dann 377€ im Monat.


    Nun habe ich Einkommensverlußte und muß etwas genauer rechnen. Wobei ich ein Vertständnisproblem habe.


    Für meinen großen Sohn erhalte ich kein Kindergeld, weshalb ich das halbe Kindergeld anrechne. Also in die Zahltabelle schaue. In welche Tabelle schaue ich für meinen beiden anderen Kinder 1 und 3 Jahre alt, für die ich Kindergeld beziehe?


    Mein Einkommen liegt jetzt bei 1978,77€ Netto.


    Kann mir wer nachvollziehbar bei der Berechnung helfen?
    Habe 5% Pauschale abgezogen, ergibt 1879,83€
    Minus 1080€ Selbstbehalt bleiben 799,83€ für Kindesunterhalt über.


    Welche Werte aus welcher Tabelle muß ich nun für welches Kind nehmen? Habe noch gelesen das ich für mehr als 2 Kinder eine Stufe runter rutsche.


    Kinder:
    1. 13 Jahre, beziehe kein Kindergeld <- Zahle Unterhalt
    2. 3 Jahre, wohnt bei mir, beziehe Kindergeld
    3. 1 Jahr, wohnt bei mir, beziehe Kindergeld


    Nehm ich für die kleinen auch die Werte aus der Zahltabelle, obwohl ich für die Kindergeld bekomme?

    Einmal editiert, zuletzt von Hotze () aus folgendem Grund: Beim 3. Kind stand das ich Unterhalt beziehe, das muß natürlich Kindergeld bedeuten. :)

  • 334€ für das älteste Kind. Für die beiden, die bei Dir wohnen zahlt Du doch nichts... das ist doch allenfalls eine theoretische Frage...

  • 334€ für das älteste Kind. Für die beiden, die bei Dir wohnen zahlt Du doch nichts... das ist doch allenfalls eine theoretische Frage...


    Sagt du mir, wie du auf die 334€ kommst? Das wäre ja bei einem Einkommen von unter 1500€. Würde das gerne nachvollziehen können. :)


    Klar zahle ich für die kleinen keinen direkten Unterhalt, allerdings gehe ich davon aus, das die beiden trotzdem zur Unterhaltsberechnung herangezogen werden müssen, sonst bleibt ja für die beiden nichts mehr übrig.
    Ich erwarte zb. für Februar nur ein Einkommen von ca. 1600€ Netto. Meine Frau zählt ja nicht, ist ja in meinem Selbstbehalt mit drinn. Wir erwarten dieses Jahr noch Nachwuchs. Da wird es schon eine praktische Frage, wie die kleinen berücksichtigt werden. ;)

  • Hallo,


    das ist doch allenfalls eine theoretische Frage..


    Ich denke das ist nicht nur eine theoretische Frage.


    Bei 3 Kindern kommt es m.E. zu einem Mangelfall.


    Er muss den Unterhalt für 3 Kinder ihrem Alter entsprechend aufteilen.


    Bekommt die 13 Jährige 334€ würde sie den vollen Unterhalt bekommen.Den Rest müssten sich die beiden anderen teilen.


    Oder sehe ich das falsch?


    lg
    edy


    m

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  • Hallo ,

    h erwarte zb. für Februar nur ein Einkommen von ca. 1600€ Netto. Meine Frau zählt ja nicht, ist ja in meinem Selbstbehalt mit drinn.


    Deine Frau ist nicht in deinem SB drin, sie kann sich doch selbst unterhalten?


    lg
    edy

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  • Also... der User errechnet selbst, dass er 799,83€ für Kindesunterhalt zur Verfügung hat. Gehen wir mal davon aus, dass er sein Einkommen richtig ermittelt hat... Der Bedarf der Kinder ist wie folgt (natürlich Tabelle der ZAHLBETRÄGE!!!):


    1 Jahr 225€
    3 Jahre 225€ und
    13 Jahre 334€
    zusammen: 784€
    Heisst, dass der Bedarf aller Kinder bedient werden kann.
    Wieso also Mangelfall?

  • Sorry... gerade erst gelesen, dass Du für Februar anscheinend weniger Einkommen zur Verfügung hast. Das legt den Verdacht nahe, dass Du ev. doch nicht weisst, wie Dein Einkommen ermittelt wird...
    Du nimmst Dein komplettes Jahresnettoeinkommen inkl. Steuererstattungen, Sonderzahlungen etc. und teilst es durch 12. Dann hast Du Dein durchchnittliches Monatseinkommen. Davon kannst Du ev. 5% als berufsbedingte Aufwendungen abziehen. Das aber nur, wenn das Deine Leitlinien, also die Leitlinien des OLG, in dessen Bezirk Du lebst, vorsehen und eher auch nicht, wenn Du den Mindestkindesunterhalt nicht zahlen kannst.


    Und da Minderjährigenunterhalt VOR allen anderen Ansprüchen zu bedienen ist, kommt es auf die Ehefrau nicht an...

  • Hallo,

    Wieso also Mangelfall?


    Die Frage des TE war doch: darf ich das hälftige KG( oder ganzes) für die Berechnung abziehen? (da er ja das volle KG bekommt)?


    Dürfte er es nicht abziehen dann müsste er rechnen:


    13 jähriges Kind, Bedarf minus halbes Kindergeld.= 335€


    Für die anderen beiden Kinder 2 x Bedarf. 333+333


    ergäbe für 3 Kinder 1001€


    lg
    edy

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    Einmal editiert, zuletzt von edy ()

  • Neee... Das geht in die völlig falsche Richtung! Ich schrieb: Tabelle Zahlbeträge! Für das nicht bei ihm lebende Kind erhält er nicht das Kindergeld. Für die anderen, die bei ihm leben, schon. Das ist doch soweit völlig normal. Macht es nicht komplizierter, als es ist...


  • Er muss den Unterhalt für 3 Kinder ihrem Alter entsprechend aufteilen.


    Ja, so kenn ich das auch.



    Deine Frau ist nicht in deinem SB drin, sie kann sich doch selbst unterhalten?


    Ja, das meine ich. Die zählt halt nicht. Die muß ich halt aus meinem SB mit versorgen, da sie sich durch ihre Schwangerschaft nicht selbst versorgen kann. :) Ist ok.


    Sorry... gerade erst gelesen, dass Du für Februar anscheinend weniger Einkommen zur Verfügung hast. Das legt den Verdacht nahe, dass Du ev. doch nicht weisst, wie Dein Einkommen ermittelt wird...


    Das mit dem Durchschnittseinkommen ist klar. Aber da ich jetzt in der Kurzarbeit bin, ist mein Einkommen drastisch gesunken. Muß ich da trotzdem den Schnitt der letzten 12 Monate zahlen?
    Der Unterhaltempfängerin ist es egal was ich zahle, Ich soll das selber ausrechnen. Da wir jetzt Wohngeld beantragen mußten, will das Amt jetzt eine Unterhaltsvereinbarung sehen, und im Antrag müssen wir auch für jeden Monat den Unterhalt eintragen.
    Deshalb will ich es nachvollziehbar rechnen.


    Es gelten genrell nur die Tabelle Zahlbeiträge? Ob man Kindergeld bekommt oder nicht hat keine Relevanz? Kennst du dich da aus?
    Warum sind es 334€ also Einkommen bis 1500€ Obwohl es über 1900 sind??
    Wie wird sich der Unterhalt bei 1600€ Netto errechnen?

  • Wie lange wird die Kurzarbeit in etwa dauern? Jahreszeitlich oder konjunkturell bedingt?


    Die Tabellenbeträge der DT würden nur dann gelten, wenn Du Kindergeld für ein nicht bei Dir lebendes Kind erhalten würdest, für das Du aber Unterhalt zahlen musst.


    Du hast geschrieben:


    Mein Einkommen liegt jetzt bei 1978,77€ Netto.


    Kann mir wer nachvollziehbar bei der Berechnung helfen?
    Habe 5% Pauschale abgezogen, ergibt 1879,83€
    Minus 1080€ Selbstbehalt bleiben 799,83€ für Kindesunterhalt über.


    Mit diesem Einkommen kannst Du alle Unterhaltsansprüche der 1. Einkommensstufe bedienen. Es gelten die Zahlbeträge! Du nimmst die Beträge der 1. Einkommensstufe, weil Du
    1. mehr als 2 Unterhaltsberechtigte hast
    und
    2. ansonsten den Mindestunterhalt nicht zahlen kannst.


    Wenn Du dauerhaft 1600 € verdienst, "mangelst" Du. Du ermittelst zunächst den Bedarf aller Unterhaltsberechtigter. Dann Dein für Unterhaltszwecke zur Verfügung stehende Einkommen, also 1600€ abzgl. Selbstbehalt. Diesen sich ergebenden Betrag quotierst Du dann im Wege der Verhältnissmäßigkeit... Mathe... Dreisatz. Beispiele findest Du im Anhang Deiner Leitlinien.
    Und ja, ich kenne mich aus. Ich habe aber nicht ständig einen Taschenrechner an der Hand...

  • Ah, danke. Das mit den Einkommenstufen war mir nicht ganz klar, und was das genau mit dem Kindergeld auf sich hat.


    Kurzarbeit ist Ukraine/Russland bedingt. Erstmal für 6 Monate, kann auf 12 vgerlängert werden.



    So komme ich auf folgende Unterhaltszahlungen bei 1879,83€:
    1 Zeile nach oben, weil 3 Kinder


    1. Kind 13J - 334
    2. Kind 3J - 225€
    3. Kind 1J - 222€
    --------------------------------
    781€ Kein Mangel.



    Beispielrechnung 1600€
    1. Kind 13J - 334€
    2. Kind 3J - 225€
    3. Kind 1J - 222€
    --------------------------------
    781€ Mangel, da nur 520€ zu verteilen (1600-1080SB)


    Dadurch
    1. Kind 334/781*520 = 222€
    2. Kind 225/781*520 = 150€
    3. Kind 222/781*520 = 148€

  • Guten Morgen!


    § 1603 Abs. 2 BGB


    Wenn Kurzarbeit angeordnet ist, wie wär´s denn dann mit ´nem Nebenjob um den Mindestunterhalt leisten zu können?


    Zeit wäre ja da, oder?


    LG chico

  • Nebenjob wird zu 100% auf das Kurzarbeitergeld angerechnet. Bringt also 0€
    Unabhängig davon weiß man ja nicht wann die Zeit da ist. Kurzarbeit bedeutet Bereitschaft. Letze Woche war ich Zuhause, heute bin ich arbeiten, ob die ganze Woche weiß ich noch nicht.
    Da ich mich mit einem Kollegen abwechsel vermute ich eine Kurzarbeitszeit von ca. 50% Wann das ist, weiß ich nicht.