Hallo, bin neu hier, weil ich ein neues Problem haben.
Habe ein Kind aus erster Ehe, für das ich immer nach der Düsseldorfer Tabelle Unterhalt bezahlt habe, sprich ich habe jeden Monat mein Netto auf dem Gehaltszettel nachgeschaut, und in der Düsseldorfer Tabelle unter Zahlbeträge den Unterhalt abgelesen.
Das waren in den letzten Jahren dann 377€ im Monat.
Nun habe ich Einkommensverlußte und muß etwas genauer rechnen. Wobei ich ein Vertständnisproblem habe.
Für meinen großen Sohn erhalte ich kein Kindergeld, weshalb ich das halbe Kindergeld anrechne. Also in die Zahltabelle schaue. In welche Tabelle schaue ich für meinen beiden anderen Kinder 1 und 3 Jahre alt, für die ich Kindergeld beziehe?
Mein Einkommen liegt jetzt bei 1978,77€ Netto.
Kann mir wer nachvollziehbar bei der Berechnung helfen?
Habe 5% Pauschale abgezogen, ergibt 1879,83€
Minus 1080€ Selbstbehalt bleiben 799,83€ für Kindesunterhalt über.
Welche Werte aus welcher Tabelle muß ich nun für welches Kind nehmen? Habe noch gelesen das ich für mehr als 2 Kinder eine Stufe runter rutsche.
Kinder:
1. 13 Jahre, beziehe kein Kindergeld <- Zahle Unterhalt
2. 3 Jahre, wohnt bei mir, beziehe Kindergeld
3. 1 Jahr, wohnt bei mir, beziehe Kindergeld
Nehm ich für die kleinen auch die Werte aus der Zahltabelle, obwohl ich für die Kindergeld bekomme?