Hallo,
nach unserer Trennung vor drei Jahren haben unsere beiden Kinder im Wechselmodell gleich viel bei mir und dem Vater gelebt. Das Kindergeld hat der Vater mir überlassen, da ich weniger verdiene. Er wollte dafür etwas mit den Steuern machen (da kenne ich mich nicht aus).
Seit einem halben Jahr lebt unsere große Tochter (12 Jahre) nach ausdrücklichem Wunsch ausschließlich bei mir und besucht ihren Vater nur noch ab und zu. Die Kleine (9 Jahre) wechselt weiterhin im zweiwöchigen Rhytmus.
Nun habe ich meinen Ex-Partner auf Unterhalt für die große Tochter angesprochen, da sie eben nun nicht mehr bei ihm ist. Damit ist er nicht einverstanden und droht mir nun, das Kindergeld der letzten drei Jahre anteilig von mir zurückzufordern, da ich es ja ausbezahlt bekam. Ist das rechtens? Er hatte es mir überlassen, da ich weniger verdiene. Gelten solche Absprachen? Muss ich auf den Unterhalt verzichten?
Herzlichen Dank
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Hallo simi,
Ihr ward verheiratet?
lg
edy -
Hi edy,
nein, wir waren nicht verheiratet.
Vielleicht noch zur Info, falls es für eine mögliche Antwort eine Rolle spielt: Die Kinder sind bei ihm gemeldet, weil er eben irgendwelche steuerlichen Sachen absetzen wollte, oder wie auch immer. Die Große wird aber jetzt bei mir gemeldet, da sie ja ausschließlich bei mir wohnt.
Grüße
simi -
Hallo Simi,
Auch bei einem Wechselmodell wird auf einen Kindesunterhalt nicht verzichtet.
Die Berechnung wird anhand des Einkommens der Partner ermittelt.
Es ist also i.d.R. nicht so dass es 50:50 ist, also keine gegenseitige Zahlung erfolgt.
Beispiel:
Einkünfte Vater 3200€
Einkünfte Mutter 1200€Hier hätte der Vater 2/3 und die Mutter 1/3 zahlen müssen.
lg
edy -
Hi edy,
naja, um den Unterhalt geht es nicht wirklich, bzw. eher zweitrangig. Da die große Tochter jetzt seit einem halben Jahr nur noch bei mir lebt, habe ich den Vater eben auf Unterhalt angesprochen. Damit ist er nicht einverstanden. Deshalb meinte er, dass er dass Kindergeld (was bisher an mich gezahlt wurde, da ich weniger verdiene -mündliche Abmachung mit Vater) aus den letzten Jahren seit der Trennung anteilig von mir zurück verlangt, wenn ich jetzt mit Unterhalsansprüchen komme.
Grüße -
Hallo simi,
ich wollte damit nur zeigen, du bekamst zwar das Kindergeld,hast rechtlich aber auf einen möglichen
Unterhaltsanspruch verzichtet.
Den hat er gespart.
lg
edy -
Hi Edi,
ahhh... verstehe.
Sollte er also tatsächlich die Drohung wahrmachen wollen, Kindergeld anteilig zurück zu fordern, könnte ich ihn also auf die Unterhaltspflicht ansprechen, die auch bei einem Wechselmodell besteht... Gut zu wissen!
Danke!! -
Hallo simi,
Beides wird aber rechtlich zu keinem Erfolg führen.
lg
edy -
Hi Edy,
naja, zumindest habe ich etwas in der Hand, was ich ihm im Gegenzug sagen kann. vielleicht bremst es ihn ja ein wenig in seinem Trotz!
Danke!