Hallo zusammen...
ich habe mich vor etwa drei Monaten sozusagen über
Nacht aus unserem gemeinsamen Haus aus dem Staub gemacht. Nun geht es
natürlich darum, was mir finanziell noch zusteht. Das Haus läuft auf
unser beider Namen, wir sind also beide im Grundbuch eingetragen. Mir
ist bewußt, das ich für die Resrschuld aufkommen muss. Was mich
eigentlkich mehr interessiert. Es existiert noch eine größere
Lebensversicherung und andere diverse Geldanalgen, die sich mein Mann in
unserer fast 30-jährigen Beziehung hat ansparen können. In der LVS bin
ich natürlich als Begünstigte eingetragen. Nun hab ich erfahren, dass er
diese kündigen will. Kann ich auf diese Summe, die er nach der
Kündigiung erhält auch einen Rechtsanspruch geltend machen, obwohl er
alleine die ganzen Jahre über eingezahlt hat. Zählt das etwa noch zu der
Zugewinngemeinschaft. Mein Mann will mich mit einer von ihm gestellten
Summe ( 20.000 Euro) zufrieden stellen. Er begründet das damit, das er
ja immer mehr an dem Haus bezahlt hat, noch die Restschuld hat, für das
Studium unserer Tochter (20 Jahre) aufzukommen hat. Ich will ihn in dem
Sinne auch finanziell nicht ruinieren, weil ich weiß, das er es ja
alleine stemmen muss. Da ich immer nur Teilzeit mitgearbeitet habe, ist
mein Anteil auch nicht so hoch. Jetzt im Moment verdiene ich auch nur
knapp 1.000 Euro Netto....Ist es so, das ich am Ende wirklich noch so
wenig erhalte,oder soll ich anfangen meine Rechte geltend zu machen.
Sein Nettoverdienst beläuft sich auf etwa 2.500 Euro monatlich. Durch
Schichtarbeit eher etwas mehr.....Da ich bei meinen Kindern auch nicht
den Eindruck erwecken will alles kaputt zu machen bin ich mir nicht mehr
sicher. Auf der anderen Seite muss ich ja auch mein neues Leben
stemmen.......gehören zu einem Scheitern nicht auch immer zwei dazu,
aber derjenige der zuerst geht ist sozusagen immer der A.....sch .....
Könnte
einen guten Rat gebrauchen. War auch schon bei einer Anwältin. Die
sagte zwar, das ich mich damit nicht zufrieden geben soll wegen
Trennungsunterhalt, der mir auch noch zusteht. Aber einen Anwalt für ein
richtiges Verfahren kann ich mir nicht leisten. Für die Rechtsbeihilfe
sind monatlich etwa 150 Euro zuviel auf dem Konto.....
Danke euch