Bitte um Hilfe!!!

  • Hallo,


    ich habe mich nun in dem Forum angemeldet, weil ich nicht mehr weiter weiß, und
    ich auch nicht mehr kann.


    Ich habe eine Tochter die den Unterhaltsvorschuss bekommen hat und nun das Jugendamt
    samt der Aktuellen Kosten haben möchte.


    Auf ein Mündliches Gespräch der Sachbearbeiterin, habe ich Ihr mitgeteilt das
    ich momentan nicht zahlen kann. Weil ich mich gerade erst Selbstständig gemacht
    habe und ich momentan nichts übrig habe.


    Habe Ihr dann alle Unterlagen von meinem Steuerberater zukommen lassen,
    Einnahmeüberschussrechnung und die Aktuelle Umsatzsteueranmeldung für das
    Quartal 4 von 2014.


    Es ist alles Offiziell von einem Steuerberater.


    Mehr oder weniger bezechtet sie mich das ich Lügen würde und das es Betrug sei.


    Sie möchte die Vermögungsuaskunft von einem Gerichtsvollzieher. Den Termin
    hätte ich Morgen, ich habe aber den Gerichtsvollzieher angerufen und ihm den
    Termin bei mir abgesagt, damit ich bei dem 2 Termin in Wiederspruch gehen
    kann.


    Die Vermögungsuakunft geerdet meine Existenz. Wenn der Eintrag in der Schufa
    steht bin ich Kreditunwürdig somit kann ich mein Geschäft auch gleich
    Schließen. :/


    Mein Anwalt hat dort hin geschrieben. Sie hat zurück geschrieben das die
    Unterlagen vom Steuerberater nichts aussagen würden und das sie auf die
    vermögungsauskunft besteht oder ich aber Monatlich 300 Euro an das Jugendamt
    Zahle plus den Aktuellen Unterhalt.


    Was kann ich tun??


    Viele Grüße


    :/

  • Hi,


    hier ist sauber zwischen öffentlichem Recht und Familienrecht zu unterscheiden. Ob Du familienrechtlich was leisten musst, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit schon. Es scheint auch ein Titel zu existieren. Dieser ist zu bedienen, und das hast du offensichtlich nicht getan, so dass jetzt vollstreckt wird.


    Völlig unabhängig davon ist der Unterhaltsvorschuß zu sehen. Das ist eine Leistung der öffentlichen Hand, quasi ein Darlehen, welches auch kraft Titel zurückgeholt werden kann.


    Hier haben wir wohl eine Kombi (reine Spekulation). Einerseits hast du seit Jahren nichts für das Kind bezahlt, deshalb der Unterhaltsvorschuss. Und dann kommt eben noch die familienrechtliche Seite. Zahlung aufgrund des Titels, und mal ganz ehrlich, wer soll denn für das Kind sorgen? Da bist du in der Pflicht.
    Gerichtsvollzieher sind normalerweise sehr verständnisvoll. Sie sind heute berechtigt, auch Vergleiche abzuschliessen. Handele einen Vergleich aus. Säumnisse aus Jahren sind nun mal nicht wegzuzaubern.


    Herzlichst


    TK