Sorgerecht zurückerlangen - Umgangsrecht trotz Sorgerechtentzug

  • Moin,
    ich bin neu hier und auch neu im Thema und möchte eine gute Freundin bei ihrem Problem unterstützen.


    Die damals 16-jährige Mutter bekam das Sorgerecht entzogen. Es wurde auf die Großeltern übertragen. Das Kind lebt seitdem bei den Großeltern, in deren Haus auch ihr Sohn (der Vater) lebt. Das Kind bzw. auch Großeltern und Vater leben ca. 300 km entfernt von der Mutter. Die genauen Einzelheiten der Gründe trage ich noch nach, wenn ich die Urteilsbegründung einsehen kann. Nun ist das erste Kind 7 Jahre alt, die Mutter hat einen zweiten dreijährigen Sohn, der bei ihr lebt.


    Die Großeltern des ersten Kindes (um das geht es hier) verweigern der Mutter nicht nur jeglichen Kontakt zum Kind, sondern beantworten ihr nicht oder verspätet auf Mails und verweigern Auskunft darüber, wie es dem Kind geht. Sie bgründen dies damit, die Mutter würde dem Kind nicht gut tun, es sei ja auch deswegen in kinderpsychiologischer Behandlung und es wäre besser, wenn das Kind nicht aufgewühlt werde. Unklar in ihrer Begründung ist jedoch, wieso die Mutter dem Kind "nicht gut tun" würde, wenn sie es bisher ja nicht sehen durfte. Außerdem könne man dem 7-jährigem Kind das nicht erklären.


    Eigentlich sind die Begründungen nur an den Haaren herbeigezogen bzw. spiegeln allerhöchstens die Gefühlswelt der Großeltern wieder bzw. der Großmutter, die sich liebend gern ihrem Enkelkind widmet, da sie eigentlich immer auch noch ein weiteres Kind haben wollte, aber zwei Fehlgeburten erlitt.


    Nun zu meinen Fragen:


    Welche Rechte hat die leibliche Mutter gegenüber den Großeltern, die zurzeit das Sorgerecht innehaben?
    Darf sie das Kind sehen, wenn ja, wie oft? Hat sie ein Umgangsrecht?
    Wie ist vorzugehen, wenn die Großeltern das verweigern?
    Sollten die Großeltern das verweigern dürfen, hat die Mutter dann ein Anrecht auf Fotos oder Berichte, wie es dem Kind geht?
    Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, dass die Mutter ihr Sorgerecht wieder zurückerlangen kann? Wie muss sie dabei vorgehen?


    Wie gesagt, die Fakten zum Sorgerechtsentzug vor 7 Jahren trage ich noch nach. Dennoch wäre ich froh, schon einmal zu einem Teil der Punkte Antworten zu bekommen oder auch Verweise zu Quellen, wo ich mehr darüber erfahren kann.


    Vielen Dank!

  • Hi,


    irgendwas stimmt hier nicht. Nach den einschlägigen Vorschriften im BGB und SGB VIII bekommen minderjährige Mütter befristet bis zu ihrer Volljährigkeit einen Vormund für das Baby zur Seite gestellt. Dieser Vormund kann ein naher Verwandter sein oder aber auch das Jugendamt. Die Vormundschaft erlischt automatisch mit der Volljährigkeit der Mutter. Es müssten also zwei Entscheidungen existieren. Eine über den Vormund, und dann eine über Entzug des Sorgerechts nach dem 18. Geburtstag der Mutter. Normalerweise ist in letzterer Entscheidung dann auch der Umgang mit den leiblichen Eltern geregelt.


    Ob es dem Kindeswohl entspricht, nunmehr komplett zu wechseln, ohne die biologische Mutter zu kennen, das wage ich zu bezweifeln. Allerdings könnte ich mir vorstellen, dass ein Umgangsrecht inkl. Übernachtung bei der Mutter gerichtlich relativ einfach durchzusetzen wäre.


    Herzlichst


    TK