Unterhaltsgläubiger verschweigt unterhaltsrelevante Tatbestände, Betrug?

  • Hallo liebe Forengemeinde, mich würde mal Eure Meinung interessieren (und zwar in rechtlicher, nicht in ethisch/moralischer Sicht):


    Mein volljähriger Sohn, der bei seiner Mutter lebt, zeigt unterhaltsrelevante Tatbestände regelmäßig nicht an. Nach Abschluss seiner allg. Schulausbildung 2012 hat er nicht mitgeteilt, dass er ein freiwilliges soziales Jahr mit Einkommen absolviert. Ich habe es durch Zufall herausgefunden und den zu viel gezahlten Unterhalt zurück gefordert (hat er in einer Summe erstattet). Er hat dann zum WS 2013 ein Studium aufgenommen und auf einer genauen Berechnung des zustehenden Unterhalts bestanden. Ich habe ihn zuvor gebeten, einen Antrag auf Leistungen nach dem BaföG zu stellen (Anrechnung auf Unterhaltsbetrag). Er hat fälschlicherweise mehrfach und auch schriftlich vorgegeben, einen solchen Antrag bereits gestellt zu haben und sogleich eine Unterhaltsberechnung (ohne Anrechnung von BaföG) vorgelegt. Ich habe ihm in der Folge dargestellt, dass eine genaue Berechnung erst nach Bescheidung des BAföG - Antrages erfolgen kann. Ich habe mit Aufnahme des Studiums Zahlungen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht in einer von mir geschätzten Höhe geleistet. Nachdem der BAföG - Bescheid trotz mehrfacher schriftlicher Aufforderung nicht vorgelegt wurde, habe ich den Betrag mit Hinweis auf die nicht erfüllte Mitteilungspflicht gemindert. Er verschließt sich seitdem jeder weiteren Kommunikation und hat eine Rechtsanwältin beauftragt. Nach mehrfacher Aufforderung wurde dann auch ein BAföG - Antrag im Dezember 2013 erstmals gestellt, der jedoch abgelehnt wurde. Eine von mir verlangte Kopie des Antrages konnte nicht beigebracht werden. Mit der Rechtsanwältin wurde im August 2014 ein außergerichtlicher Vergleich erzielt. Bei der Berechnung der bis dahin zu leistenden Nachzahlung hat mein Sohn wiederrum falsche Angaben zu bisherigen Zahlungen und Ausgleichszahlungen meinerseits gemacht. Bei der Berechnung des Unterhalts wurde die Studiengebühr als bedarfserhöhend eingerechnet. Diese soll ja wohl ab Oktober 2014 (also zwei Monate nach Abschluss des Vergleichs) entfallen sein. Hierzu erfolgte kein Hinweis der bevollmächtigten Anwältin und auch keine Benachrichtigung durch meinen Sohn. Meine Frage ist: Wie bewertet es die Rechtsprechung; liegt mithin hier ein Betrug vor? Ich habe meinen Sohn öfters schriftlich auf die Mitteilungspflichten im Unterhaltsverfahren hingewiesen und auch die Tatbestandsmerkmale das §263 StGB erläutert. Umfassender Schriftverkehr liegt mir dazu vor. Die bevollmächtigte Rechtsanwältin habe ich wegen der entfallenen Studiengebühr aktuell angeschrieben. Eine Antwort steht noch aus.


    liebe Grüße
    Mcbrite

  • Hallo Mcbrite,


    Bei der Berechnung nach Volljährigkeit, wurde das Einkommen der Mutter mit berücksichtigt?


    Wurde das volle Kindergeld auf den Unterhaltsbedarf angerechnet?


    Du solltest eine Berechnung/Zahlung immer erst nach Eingang der geforderten Unterlagen machen.


    Der/die RA wird dir nur das zukommen lassen was du forderst.


    Die RA-in kann deinem Sohn schon "Glauben schenken" und muss seine Angaben nicht überprüfen.


    Also selbst genau vorgeben was du benötigst, und dann handeln.


    lg
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo edy,


    das Einkommen der Mutter wurde mit berücksichtigt und das Kindergeld angerechnet. Aber zurück zu meiner Frage: wie ist das Verschweigen der unterhaltsrelevanten Tatbestände zu werten?


    lG


    Mcbrite

  • Das Verschweigen von Einkommen kann u. U. unter § 263 StGB fallen. Wenn Dich das so sehr juckt, kannst Du einen Strafantrag bei der StA einreichen, formloses Schreiben genügt. In der Regel werden solche Verfahren allerdings eingestellt, zielführend sind sie nie.


    Unterhaltsrechtlich kann das Verschweigen von Einkünften zur Verwirkung von Unterhaltsansprüchen führen. Ich habe aber erhebliche Zweifel, ob das hier reicht.

  • Hallo Bleu_de_Coup, vielen Dank für Deine Antwort!


    Mir geht es eigentlich darum, meinen Sohn dahin zu bringen, dass er überhaupt Mitteilungspflichten wahrnimmt. Er ist das dritte Kind, für das ich Unterhalt bezahle/ bezahlt habe und nur mit ihm habe ich das Problem, dass er zwar alles ganz genau berechnet haben möchte (mir also inzident unterstellt, dass ich ihn übervorteile), selber aber kein Bewusstsein dafür hat, dass er neben dem Empfang meiner pünktlichen Zahlungen auch was tun muss...
    So wie es jetzt ist werde ich auch nicht erfahren, wenn er sein Studium abbricht oder beendet, aus der Wohnung der Mutter auszieht u.s.w.


    Ich teile aber Deine Meinung, dass eine Verwirkung wohl nur nach rechtskräftiger Verurteilung zu erzielen ist. Wenn solche Strafverfahren aber nach §153 oder 153a StPO regelmäßig eigestellt werden, gilt ja die Unschuldsvermutung weiter.


    Anscheinend muss ich mich damit abfinden, außer zu zahlen nichts machen zu können...


    lieben Gruß
    Mcbrite

  • Hallo,


    So wie es jetzt ist werde ich auch nicht erfahren, wenn er sein Studium abbricht oder beendet, aus der Wohnung der Mutter auszieht u.s.w.


    Immer Nachweise fordern.


    lg
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Deinen Ärger kann ich verstehen. Aber Du hast ja, wie hier auch schon geschrieben, die Möglichkeit Nachweise zu verlangen. Die Rechtssprechung hat sich noch nicht so wirklich dazu eingelassen, in welchem Umfang und in welchem Rythmus Studenten Nachweise beizubringen haben. Befragen wir also den "gesunden Menschenverstand": Ständig über jede Veranstaltung oder Klausur zu berichten ist wohl überspannt. Einmal im Semester die Immatrikulationsbescheinigung und eine Listen der besuchten Veranstaltungen und der teilgenommenen Prüfungen vorzulegen meines Erachtens nicht. Das könntest Du jeweils zu Beginn eines Semesters tun, also die neue Immatrikulationsbescheinigung anfordern und zum abgeschlossenen Semester den Leistungsverlauf verlangen. Und wenn das nicht vorgelegt wird, den Unterhalt einstellen. Klar ist das nicht ohne Risiko, wenn der Unterhalt tituliert ist, da dann Vollstreckung droht. Ggf. ist eben Abänderungsantrag bei Gericht einzureichen... und man streitet sich hinterher über die Kosten.


    Strafanzeigen machen die Situation aber nicht besser, sondern heizen sie an. Dein Problem ist meist die Folge jahrelanger Auseinandersetzung der Eltern. Junge Erwachsene übernehmen häufig die ihnen vom betreuenden Elternteil vorgelebte Ablehnung. Wenn Dein Sohn - gerade als "letztes Kind" - über Jahre quasi gelernt hat, dass Dir nicht zu trauen ist oder Du kniepig oder sonst was bist, dann läuft das halt aus dem Ruder. Kommunikation scheint ja kein Thema zwischen euch zu sein. Wie ist es sonst möglich, dass Du es erst spät erfährst, dass ein SJ absolviert wird? Vielleicht schreibst Du ihm mal einen persönlichen Brief und machst ihm klar, dass Du ihn selbstverständlich gern unterstützt, Du aber auch über seine Fortschritte unterrichtet werden möchtest. Oder ihr geht mal nen Bier trinken... ohne Anwältin... das erscheint mir sinnvoller...

  • Zitat

    Oder ihr geht mal nen Bier trinken


    Das mit dem Bier erschien mir auch am sinnvollsten. Habe ihm auch Hilfe beim Erklären der Regelungen angeboten bzw. ihm Quellen gegeben, wo er sich selbst ein Bild machen kann. Habe auch eine selbstberechnende Excel - Tabelle erstellt mit jeweiligen Verweisen auf die entsprechenden Regelungen der unterhaltsrechtlichen Leitlinien des zust. OLG, die ich ihm zur Verfügung gestellt habe. Auch hatte ich ihm, wie seinem Bruder, eine pauschale Summe angeboten zu zahlen ohne Berücksichtigung seiner eventuellen Einkünfte aus BAföG o.ä.. Ich hatte ihm auch episch breit versucht zu erklären, dass eine Kommunikation über Dritte (zumal, wenn diese auch noch ein eigenes finanzielles Interesse verfolgen) nicht zielführend ist und nur zu Stress und Frust auf beiden Seiten führen wird, weil das mit einer 'genauen' Berechnung im Unterhaltsrecht nach meiner bisherigen Erfahrung sowieso so eine Sache ist. Habe ihm auch angeboten, wenn es ihm zu schwer fällt oder er mir nicht traut, die ganze Berechnung zusammen mit seiner Anwältin zu besprechen. Hat alles nichts gebracht.
    Wie Du schon sagst, er ist komplett durch seine Mutter geprägt. Ich bin ein Arsch und mir ist nicht zu trauen, da kann ich machen, was ich will. Die Mutter hat damals, obwohl es zuvor anders abgesprochen war, 5 Minuten vor dem Termin beim Jugendamt damit gedroht, mit den Kindern weit weg zu ziehen, wenn ich dem alleinigen Sorgerecht durch sie nicht zustimmen würde. Da ich ihr bereits mein Auto überlassen hatte wegen der Kinder und außer dem Selbstbehalt überhaupt keine Einkünfte hatte, habe ich dem zu gestimmt, um den Kontakt zu meinen Kindern faktisch nicht ganz zu verlieren. Sie hat in der Folge die schlimmsten Lügen über mich verbreitet. Aber wie soll man das aus dem Kopf eines Kindes heraus bekommen, wenn man im Verhältnis zu ihr nur etwa ein Zehntel Zeit mit seinem Kind verbringen darf (vor allem, wenn man, um die Kinder möglichst keinen inneren Konflikten auszusetzen, von 'Gegendarstellungen' absieht?


    Mit Aufrichtigkeit und Nettigkeit erreicht man leider im Leben oft nichts...

  • Das ist doch schon mal von Vorteil... dann könntest Du relativ gefahrlos den Unterhalt einstellen, wenn Belege nicht beigebracht werden. Also... jeweils nach Beginn des Semesters die aktuelle Immatrikulationsbescheinigung und Nachweise über den Verlauf des letzten Semesters anfordern... Frist setzen... und bei Nichteinhaltung Unterhalt einstellen.

  • Zitat

    Also... jeweils nach Beginn des Semesters die aktuelle Immatrikulationsbescheinigung und Nachweise über den Verlauf des letzten Semesters anfordern


    Danke, ja das werde ich machen. Die Rechtsanwältin (s.o.) hat auch bereits geantwortet. Sie hat - als Fachanwältin für Familienrecht - gedacht, die Studiengebühr würde erst 2015 entfallen.
    Und mein Sohn - als angehender Wirtschaftsinformatiker - hat gedacht, das wäre alles schon in der Berechnung vom August mit eingerechnet gewesen, obwohl in dem Berechnungsschema die Studiengebühr expressis verbis ausgeworfen ist und sich ja ab August 2014 auch keine Änderung der Zahlbeträge mehr ergeben hat :thumbsup::thumbsup::thumbsup: .


    Ist doch toll, wenn die Leute mitdenken, oder?