Mit welchem Lohn wird Unterhalt berechnet

  • Hallo!


    Kurz zur Geschichte.
    Bei meinem Freund wurde Unterhalt vom Jobcenter berechnet, weil seine Ex H4 bekommt.
    Soweit so gut. Wurde zu hoch berechnet. Haben es ca.10Monate später neu berechnen lassen.
    Es ergab eine Überbezahlung. Sollte erstattet werden. Das war im November. Bis Januar passierte nix.
    Auf Nachfrage, wollte sie das Einkommen aus 2014 haben. Obwohl ja der UH für 2014 berechnet werden sollte. Das passierte ja mit dem Abrechnung für 2013.
    Nun aber hat sie auf die Abrechnung von 2014 gewartet und plötzlich den UH für 2014 mit dem Lohn von 2014 berechnet.


    Meine Frage an euch.
    Is das rechtens?
    Er hat 2014 gut 1000,- netto mehr verdient als 2013. Und die fehlen nun bei der Erstattung. Weil sie ja anstatt mit den Zahlen aus 2013 mit den Zahlen von 2014 gerechnet hat.


    Mfg Anja

  • Hallo. Er zahlt für 2 Kinder. Noch nicht geschieden.
    Leben seit 05.01.2014 getrennt.
    Unterhalt wurde ab Februar 2014 gezahlt. LG

  • Hi,


    so, jetzt kann ich mal anfangen, obwohl die Angaben immer noch nicht reichen. Die Unterhaltsverpflichtung ergibt sich aus dem Familienrecht, BGB. Ich habe erhebliche Zweifel daran, dass das Job-Center eine familienrechtlich saubere Berechnung durchführen kann. Ich würde mich da entweder ans Jugendamt wenden (die berechnen und stellen Titel aus, wenn alle einverstanden sind) oder aber an einen Anwalt.


    Grundsätzlich sind die letzten 12 Monate für die Berechnung des Unterhaltes von Bedeutung. Dieses Einkommen inklusive Weihnachts- und Urlaubsgeld wird dann durch 12 dividiert, bereinigt (weiss das Job-Center, was das bedeutet?), und dann kann man den Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle berechnen. Aber erst dann!


    Zuviel gezahlter Unterhalt (wenn das überhaupt der Fall ist, ist ja alles unklar bei euch) gilt als verbraucht, kann also nicht zurückgefordert werden.


    Ich hoffe, das hilft als Einstieg. Sonst weiter fragen.


    Herzlichst


    TK

  • Eine Überbezahlung bekommt man auch nur bei Berechnung vom Jobcenter zurück.


    Vorher wurde nicht bereinigt. Deshalb würde um Neuberechnung gebeten.
    Das wurde im November beantragt. Da wurde dann mündlich bereinigt und gesagt, dass mit dem Einkommen aus 2013 eine Überbezahlung von fast 3000,- stattgefunden hat.
    Die Bearbeiterin wollte das zum Januar fertig machen. Inkl.Neuberechnung. Nun hat sie aber auf den Komplett-Lohn von 2014 gewartet und einfach damit für 2014 zurück gerechnet. Und somit 1000,- "einbehalten".
    Mir geht es nur darum, ob es rechtens ist, auf diesen Nachweis zu warten und mit den Zahlen für das Jahr zu rechnen. Zumal sie ja im November, als um Neuberechnung gebeten wurde, diese Zahlen noch nicht vorlagen.


    Hoffe es ist verständlich.
    Er zahlt für 2 Kinder. 11 und 14.
    Nicht für seine Ex.

  • Hi,


    es ist nicht sehr verständlich. Nochmals, normalerweise kann das Job-Center gar nicht richtig berechnen. Und die Bereinigung ist wichtig. Abgesehen davon ist nun mal das Einkommen der letzten 12 Monate von entscheidender Bedeutung.


    Bitte, bitte nehmt fachkundige Hilfe in Anspruch. Ihr schafft das alleine nicht.


    Herzlichst


    TK

  • Das Jobcenter hat das berechnet, da die ja ihr zu zahlenden Anteil verringern wollen.
    Im Februar wurde mit dem Lohn von den 12 Monaten zuvor gerechnet. Falsch berechnet, da nicht bereinigt.
    Im November wurde mit den Monaten gerechnet, wie beim ersten Mal. Mündlich dann zugesagt, dass die gesagte Summe zu viel gewesen sei.
    Da er den UH ans Jobcenter zahlt, bekommt er den glücklicherweise zurück.
    Sie hat nun im Januar den UH für 2015 anhand der letzten 12 Monate aus 2014 berechnet.
    Alles ok soweit.
    Nun aber auch die Neuberechnung für 2014 mit dem Lohn aus 2014 berechnet.
    Das is das komische daran.....
    Gut dann wird der Anwalt dort was tun müssen.
    Danke erstmal.

  • Hi,


    dass die vergangenen 12 Monate zur Berechnung herangezogen werden, das ist völlig normal. Inkl. Weihnachtsgeld und Steuerrückzahlung. Dass jetzt aus dem Einkommen von Febr. 2014 bis Jan. 2015 gerechnet wird, das ist völlig in Ordnung. Es ist auch völlig in Ordnung, dass der Vater für seine Kinder zahlen muss. Warum soll das der Steuerzahler übernehmen? Nur, wenn man schon den Unterhalt nicht berechnen kann, dann kann man auch nicht berechnen, ob zu viel oder zu wenig gezahlt wurde. Das ist doch logisch. Also, entweder ab zum Jugendamt oder ab zum Anwalt. Denn Ihr könnt es ja offensichtlich auch nicht berechnen.


    Herzlichst


    TK

  • Ok Danke erstmal. Reden da etwas aneinander vorbei.
    Er will ja zahlen. Ohne wenn und aber.
    Aber eben nicht mehr, als überhaupt möglich ist.
    Lassen das jetz den Anwalt machen.

  • Stimmt... das können die in der Regel nicht oder jedenfalls nicht gut... Sie machen es aber trotzdem, um die Leistungsansprüche der Bedarfsgemeinschaft zu ermitteln. Berichte doch mal bei Gelegenheit, ob Dein Mann den Erstattungsanspruch durchsetzen konnte. Das ist mal eine spannende Frage...

  • Hallo.
    Es wurde bereits eine Summe erstattet.
    Es soll aber noch etwas angewiesen werden.


    Das is aber nur möglich, da es vom Jobcenter berechnet wurde. Die müssen 3 Jahre damit rechnen, dass jemand neu berechnen lässt und zurück fordert.
    Das geht dann bei Berechnung vom JA nicht mehr.
    Zu viel gezahlt? Pech gehabt.


    LG