Frage zur Ermittlung des Kindesunterhaltes

  • Hallo zusammen,
    vielleicht kann mir jemand bei der Ermittlung des zu zahlenden Unterhalts weiterhelfen.Ich habe einen 4-jährigen Sohn, der bei seiner Mutter wohnt.Dazu habe ich einen einjährigen Sohn (und ab Juni einen weiteren), der bei mir und meiner Frau lebt.Ich verdiene ca. 2200€.
    Wieviel muss/darf ich meinem ältesten Sohn (4 Jahre) zahlen?


    Vielen Dank für eure Hilfe im Voraus.

  • Hallo


    Bei 2 Kindern müsstest du 257€ für den 4 Jährigen zahlen.


    Bei 3 Kindern 241€ für den 4 Jährigen


    Das ist meine Einschätzung


    lg
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Deine Frau ist nachrangig und spielt nur insofern eine Rolle, dass die Beträge der nächstniedrigen Einkommensstufe der Düsseldorfer Tabelle genommen werden. Stell Dich mal bei den 1-5-jährigen Kindern auf 225€ pro Kind ein.

  • Wenn ich die normale Unterhaltspflicht für meinen 4-jährigen Sohn berechne, lande ich bei 257€.


    Wenn man aber die Herabsetzung aufgrund der 3. Unterhaltspflichtigen Person dazunimmt, müssten es nur noch 241€ sein, also die Stufe drunter.


    Ist das korrekt oder ein grober Denkfehler von mir?


    Danke! :)

  • 2200€ grs. 3. Einkommensgruppe, aber die Tabelle ist auf 2 Unterhaltsberechtigte ausgelegt. Pro weiteren Berechtigten stufst Du runter... ergo nach der Geburt des letzten Kindes 1. Einkommensgruppe, also 225€.