Hallo, ich bitte um Eure Hilfe. Wir planen Familienzuwachs, aber ich muss gestehen, ich habe große Angst, weil ich überhaupt nicht weiß, was auf einen finanziell zukommt.
Nur vorab: Mir ist bewusst, dass ein neues Kind nicht besser zustellen ist als die bereits "vorhandenen"- alle Kinder sollen natürlich bestmöglich versorgt sein. Gedanken,wie es um uns finanziell dann steht, was wir uns dann noch leisten können, ob und wie sich der Kindesunterhalt für die Kinder aus erster Ehe ändert, mache ich mir jedoch trotzdem.
Ich bin mit meinem Freund 5 Jahre zusammen.
Er hat zwei Töchter, 10 und 13 Jahre alt, aus erster Ehe.
Ehegattenunterhalt muss er nicht zahlen.
Der Kindesunterhalt beläuft sich meines Erachtens nach auf jeweils 291 €.
Der Kindesunterhalt für die nächste Stufe (ab 12 Jahre) wurde noch nicht geltend gemacht.
Mein Freund kommt so auf ca. 580 €.
Er hat einen aktuellen vom Anwalt errechneten Selbstbehalt von 1.200 € .
(Laut Düsseldorfer Tabelle nur 1.080 €? Allerdings gehe ich davon aus, dass er weitere Aufwendungen wie beispielsweise Altersvorsorge bzw. höhere Kosten durch abzuzahlendes Eigenheim geltend machen konnte und es dadurch zu einem erhöhten Selbstbehalt gekommen ist?)
Wir überlegen ein bzw. zwei Kinder zu bekommen. Ich habe folgendes gelesen:
Es werden alle Kinder gleichgestellt. Sofern mehr als zwei unterhaltsberechtigte Personen vorhanden sind, wird der Betrag aus der nächst niedrigeren Spalte wirksam.
Da mein Freund bereits an seinem Selbstbehalt von 1.200 € ist, könnte dann der Kindesunterhalt nicht mehr voll für alle drei Kinder (denn auch ich habe ja Anspruch für unser gemeinsames Kind Unterhalt zu bekommen, egal ob ich arbeite oder mich in Elternzeit befinde?) gezahlt werden. Sein Nettoeinkommen beträgt ca. 1780 € (zzgl. Firmenwagen und Benzinkosten). Ausgaben für Hausrate ca. 900 € inkl. Nebenkosten.
Mir geht es hauptsächlich um den Mangelfall:
- Werden die 580 € dann auf drei (vier) vorhandene Kinder aufgeteilt, also jedes Kind 193 €? ("Und gut ist.")
- Wenn obiges nicht zutrifft, nun aber den Kindern nicht mehr nach der Tabelle Unterhalt (auch nach der nächst niedrigeren Spalte) gezahlt werden kann, was passiert dann im sogenannten Mangelfall?
- Verstehe ich das richtig, dass dann der Mindestunterhalt "ins Spiel kommt" und dieser sich im Mangelfall nach der untersten Klasse (bis 1.500 €) und das jeweilige Alter bezieht?
Wenn der jedoch ebenfalls nicht geleistet werden kann, denn auch dies überschreitet den aktuell zur Verfügung stehenden Teil- (1. Kind 272/ € 2 Kind 334 €/ und 3. Kind 225 €- was passiert dann?
Wenn ich berufstätig bin, wird sein Selbstbehalt gekürzt, da ich ja mit im Haushalt lebe? (Auch wenn ich grundsätzlich keine Miete an ihn zahle, weil es sein eigenes Haus ist und ich nicht im Grundbuch stehe)
Wenn ich in Elternzeit bin oder nur in Teilzeit, könnte es passieren, dass er tatsächlich noch einen Nebenjob annehmen muss, um den Mindestunterhalt zu begleichen? (Er arbeitet 38 Stunden in der Woche, oft zzgl. Überstunden 1- 5 Stunden- je nach Saison)
Oder ist es tatsächlich so, dass er nur noch ein Selbstbehalt von 880 € hat, wie in der Düsseldorfer Tabelle, in der niedrigsten Spalte, aufgeführt? (Notfalls dann das Haus verkauft werden muss oder ich mich bereit erkläre seine Raten zu zahlen usw.)
Wenn seine Ex- Frau mit ihrem neuen Lebenspartner Kinder bekommt, ist es so, dass er auch bei Volljährigkeit seiner Töchter (wenn die Kindesmutter noch nicht wieder arbeitet), für den ganzen, in der Düsseldorfer Tabelle, aufgeführten Unterhalt aufkommen muss? (Denn ansonsten wird dieser ja aufgeteilt, je nach Einkommen?)
Eigentlich wollten wir heiraten, da jedoch vom sogenannten Familieneinkommen ausgegangen wird, wäre es sicherlich aus finanzieller Sicht, damit zu warten, damit ich mein eigenes Gehalt nicht für Kindesunterhalt "abgeben" muss?
Und noch eine ganz wichtige letzte Frage: Wenn mein Freund den Kindesunterhalt nicht leisten kann, sammeln sich diese Schulden und müssen irgendwann abgezahlt werden?
Ich danke Euch für Eure Hilfe.