Unterhalt für vollj. Sohn in Zweitausbildung

  • Einen schönen guten Morgen an alle,


    Folgendes Problem beschäftigt mich derzeit und ich hoffe, hier bekomme ich schon mal etwas Rat und Auskünfte:


    Mein Sohn ist 24 J. und befindet sich in zweiter Ausbildung.Er bekommt kein Ausbildungsgehalt und bezieht Hartz 4. Die erste Ausbildung musste er bereits zwei mal abbbrechen, da er an Depressionen erkrankt ist. Er war auch in Therapie.
    Er ist inzwischen Vater einer einj. Tochter und lebt mit der Mutter zusammen, ist aber nicht verheiratet. Die Mutter befindet sich ebenfalls in Ausbildung. Bisher habe ich die kleine Familie unterstützt so gut es ging. Nun fühlt sich mein Sohn gezwungen, Unterhalt einzufordern, da ihm das Sozialamt regelmäßig einen möglichen Unterhalt von ca 220 € vom Bedarf abzieht, da es ja sein Verschulden wäre, diesen nicht einzufordern.
    Ich selbst bin geschieden und habe noch zwei minderjährige Kinder in meinem Haushalt. Ich verdiene ca 1700€ . Ich zahle noch die in der Ehe entstandenen Darlehen für unser Haus, in dem wir auch leben.
    Mein Ex-Mann hat für seine Unterhaltsverpflichtungen ca. 615€ zur Verfügung. Zur Zeit geht dieser Betrag auch an meine minderj. Kinder. Er sagt nun, dass es für ihn kein Problem sei, auch an den älteren Sohn Unterhalt zu zahlen, nur müßte er dementsprechend den Unterhalt für die anderen beiden kürzen. Das erscheint zwar rechtens, doch bei näherer Betrachtung wäre es ja so, dass ich den Unterhalt des Ältestens komplett selbst trage, da ich die Kürzung bei den anderen, die ja bei mir leben, selbst wieder ausgleichen müßte.
    Ich finde das alles sehr verwirrend.
    Kann mir jemand weiter helfen?


    Vielen Dank schon mal im Vorraus !

  • Hallo Bel2015!


    Zitat

    Er sagt nun, dass es für ihn kein Problem sei, auch an den älteren Sohn Unterhalt zu zahlen, nur müßte er dementsprechend den Unterhalt für die anderen beiden kürzen. Das erscheint zwar rechtens, doch bei näherer Betrachtung wäre es ja so, dass ich den Unterhalt des Ältestens komplett selbst trage, da ich die Kürzung bei den anderen, die ja bei mir leben, selbst wieder ausgleichen müßte.


    Das ist aber ein merkwürdiges Spielchen, auf welches Du Dich nicht einlassen solltest.


    Zunächst mal, die minderjährigen Kinder gehen dem 24. jährigen im Rang vor. erst wenn die Ansprüche der minderjährigen Kinder bedient sind, kann man Unterhalt für das volljährig Kind denken. Was Papa da vorhat, geht also nicht. Hast Du einen Titel über die Unterhaltsansprüche der minderjährigen Kinder? Wenn nicht fordere den KV auf diesen erstellen zu lassen.


    Dein Selbsthalt ggü. dem 24. jährigen beträgt 1.300€. Für das selbst genutzte Eigenheim würde man Dir noch einen wohnwerten Vorteil berechnen. Quadratmeter mal ortsüblicher Mietzins. Das würde Dein Einkommen erhöhen. Dem entgegen rechnen kann man dann die Darlehenslast. Den Abtrag aber nur, im Rahmen der sekundären Altersvorsorge, max. 4% des Brutto-EK.


    Dann werden noch berufsbedingte Aufwendungen vom Einkommen bereinigt. Wenn dann noch etwas oberhalb von 1.300€ übrig bleibt, könnte das für den Unterhalt eingesetzt werden.


    Generell wäre aber zu prüfen, ob das volljährige Kind überhaut noch einen Anspruch auf Unterhalt hat.


    LG chico

  • Vielen Dank für deine Antwort, die mir schon sehr weiterhilft.
    Wäre es aber nicht auch so, dass mir für die beiden minderjährigen Kinder der Naturalunterhalt in Barunterhalt angerechnet werden müßte?
    Von dem Unterhalt des KV allein können sie ja kaum leben .


    LG Bel

  • Hallo Bel2015,


    Die Kinder leben bir dir? du bekommst Unterhalt vom Kindesvater?


    Du bist nun barunterhaltspflichtig gegenüber dem 24 Jährigen?


    Wie hoch ist dein Einkommen? ( Kindergeld + Kindesunterhalt sind EK der Kinder und nicht deins).


    lg
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo edy,


    sie verdient rund 1.700€.


    @Bel201


    Zitat

    Wäre es aber nicht auch so, dass mir für die beiden minderjährigen Kinder der Naturalunterhalt in Barunterhalt angerechnet werden müßte?


    Wenn der KV Kindesunterhalt gemäß DDT zahlt, kannst Du Dir nichts mehr anrechnen lassen. Dann ist der Bedarf der minderjährigen Kinder gedeckt. Ob die genannten 615€ ausreichen, kann man abschätzen, wenn das Alter der Kinder bekannt wäre.


    LG chico