Liebes Forum,
ich habe mit meiner Frau einen Ehevertrag getroffen, aus welchem ich bei Trennung (Auszug) einen festen Betrag und bei Scheidung nochmals einen festen Betrag an sie bezahlen muss.
Wir haben uns getrennt.
Meine Frau hat ihren Wohnungsschlüssel am 30.12.2014 zurückgegeben und ihr Hab und Gut Mitte Januar aus der Wohnung entfernt.
Was gilt hier als Zeitpunkt für den Auszug aus der gemeinsamen Wohung - es geht mir dabei um die gemeinsame Veranlagung. Meine Frau hat nämlich mittlerweile einseitig die Steueklassenzuordnung ändern lassen (ich weiß dass ich bei Beibehaltung der alten, für sie ungünstigen, Steuerklassenwahl ausgleichsverpflichtet bin).
Aus der Ehe habe ich aktuell noch eine größere Geldforderung gegen meine Frau offen
Mein Frau hat eine Ausbildung zu einem krisensicheren Beruf abgeschlossen und arbeitet Vollzeit. Sie verdient genug (deutlich über Existenzminimum), so dass die Zahlungen aus dem Ehevertrag nicht zur Sicherung des Existenzminimums herangezogen werden müssen.
Kann ich meine Forderungen gegen meine Frau gegen ihrer Forderungen aus dem Ehevertrag aufrechnen? Welches Risiko gehe ich ggfs. ein, wenn ich mit meiner Zahlung in Verzug bin (besteht das Risiko, dass der Ehevertrag aufgehoben wird)?
Vielen Dank für euere Hilfe.
Thomas