Merkwürdige Berechnungen der Gerichte

  • Hallo zusammen,
    nach 30 Ehejahren hat sich meine Ex neu verliebt und mich verlassen. Seitdem tobt
    der Kampf um Unterhalt.
    Nächsten Mittwoch ist mein Prozess wg. Trennungsunterhalt und nachehelichen
    Unterhalt beim OLG. Das erste Urteil vom Amtsgericht konnte ich nicht akzeptieren,
    weil ich einfach die geforderten Beträge (auf Lebenszeit) nicht zahlen kann.
    Auch ein schriftlicher Vergleichsvorschlag vom OLG war nicht akzeptabel. Der
    Selbstbehalt von 1050 wird einfach mal so ausgehebelt, durch Anrechnung von 350€
    geldwerter Vorteil und 450€ Mietvorteil im von mir genutzen gemeinsamen Haus.
    Somit bleiben mir 250€ zum Leben.
    Das Haus würde ich gern loswerden und damit auch die hohe Belastung, aber sie verhindert
    einen Verkauf. Aber das steht auf einem anderen Blatt.
    Mehrere Punkte sowohl der ersten Instanz, als auch des Vergleichsvorschlags machen
    mich stutzig:
    Sie wird als arbeitsfähig angesehen, aber es wird ein Lohn unterhalb der Mindest-
    lohns für ihr Einkommen angesetzt.
    Gemeinsam mit ihrem Bruder besitzt sie ein Haus, in dem sie auch wohnen könnte.
    Muss für dieses Haus nicht auch ein Mietwert angesetzt werden? Dies wurde mit der
    Begründung abgelehnt, dass ihr Bruder von hartz4 lebt und alle Kosten (des bezahlten
    Hauses) allein trägt. Instandhaltungskosten, die ich für die gemeinsame Immobilie
    habe, wurden dagegen nicht akzeptiert.
    Mir wurden lediglich 150€ Werbungskosten anerkannt. Das Finanzamt honoriert jedoch
    auch bei einem Firmenwagen die Entfernungskilometer (wobei hier auch die erhebliche
    Fahrzeit gesehen wird) und erkennt 450€ pro Monat an. Dadurch gibt es regelmäßig
    eine Steuererstattung von über 2000€. Meine Ex profitiert davon, weil diese 2000€
    auf mein Netto aufgeschlagen werden. Ist das nicht unlogisch?
    VG,
    Gerd

  • Hallo Gerd,


    Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt in einem Termin?


    nachehelicher Unterhalt "auf Lebenszeit", müsste aber dein Einkommen nach dem Versergungsausgleich berücksichtigen.


    lg
    edy

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    z.B. "Hallo"
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  • Hallo!


    Zitat

    Der Selbstbehalt von 1050 wird einfach mal so ausgehebelt,


    Deine Selbstbehalt ggü. der Ex-Frau beträgt 1.200€. Oder sind noch minderjährige Kinder involviert?


    Ist die Immobilie in der Du wohnst unbelastet?


    Der Gang zum OLG ist auf jeden Fall richtig. Familienrichter am Amtsgericht sind in ihrer Beschlussfindung oftmals etwas verklärt.


    LG chico

  • Danke für eure Antworten,
    die Immobilie ist soviel Wert (lt. Gutachten), wie die Restsumme die noch abzuzahlen ist. Lediglich die Vorfälligkeitsentschädigung wäre noch an die Bank zu zahlen. Nur kann ich leider nicht ohne ihr Einverständnis verkaufen. Kinder sind alle aus dem Haus.
    Ja beides ist zu einem Termin angesetzt - allerdings mit 30 Minuten Zeitdifferenz.
    Ich dachte, der Selbstbehalt wäre 1050€. Aber, der wird ohnehin ausgehebelt: Theoretischer Selbstbehalt minus 350€ Vorteil Firmenwagen minus 480€ (nicht 450) minus 80€ Steuererstattung sind 140€ zum Leben bei 1050 bzw. 290€ bei 1200€ Selbstbehalt.
    Ich habe mein Leben lang gearbeitet und niemals dem Staat auf der Tasche gelegen. Aber, da geht es mir mit Hartz4 besser!
    Ich werde die o.g. Punkte beim OLG vorbringen. Wird zumindest mit dem Mindestlohn bei ihr gerechnet, macht das 240€ aus. Ein niedrig angesetzter Mietwert ihrer eigenen
    Immobilie (nur ihre Hälfte) wären nochmals 350€. Damit hätte ich genug zum Leben.
    Geht das OLG darauf nicht ein, hoffe ich dass ich noch die Möglichkeit einer weiteren Instanz habe.
    LG,
    Gerd

  • Hallo klinki1,


    Ja beides ist zu einem Termin angesetzt - allerdings mit 30 Minuten Zeitdifferenz.


    Bist du noch verheiratet?


    Was sagt dein Anwalt (hoffentlich Fachanwalt ) dazu ?


    Hast du Trennungsunterhalt gezahlt? musst di Trennungsunterhalt nachzahlen?


    lg
    edy

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  • Hallo,
    die Scheidung ist zum Glück nach fast 3 Jahren Kampf vor 3mon ausgesprochen worden.
    Trennungsunterhalt habe ich gezahlt, soll aber über 14.000€ nachzahlen - vor allem ans Amt, weil sie von Hartz4 lebt. Das ist auch das 'dumme', dass ich Trennungsunterhalt
    gezahlt habe. Ich wollte auf 'Verwirkung' gehen, weil sie eine intakte Ehe plötzlich und unerwartet verlassen hat. Es war tatsächlich so: Sie hat sich Hals über Kopf in jemanden
    verliebt, der ihr über Facebook Komplimente gemacht hat, hat sich ins Flugzeug gesetzt und ist zu ihm geflogen. Für mich brach eine Welt zusammen. Aber, was will ein 15 Jahre
    jüngerer Serbe von einer über 50 jährigen Deutschen? Als der erwartete Geldsegen ausblieb, hat er sie vor die Tür gesetzt.
    Die Richterin vom Amtsgericht meinte nur lapidar zur Verwirkung: Ich führe das Schuldprinzip nicht durch die Hintertür wieder ein. Das OLG lehnte im Vergleichsvorschlag die
    Verwirkung ab, weil ich im Trennungsjahr Trennungsunterhalt gezahlt habe. Scheinbar muss man Jura studiert haben, um die Verwirkung nutzen zu können!
    Das einzig gute am Vergleichsvorschlag war eine Begrenzung des nachehelichen Unterhalts auf 3 Jahre.
    Mein Anwalt ist zwar Fachanwalt, aber ich traue ihm nicht mehr. Als ich meinte dass ich den Vergleich nicht annehmen könne, war er stinksauer und meinte nur dass das Urteil
    dann schlechter für mich ausfallen würde. Meine ausführlichen Begründungen hat er dem OLG auch nicht mitgeteilt, sondern lediglich dass ich den Vergleichsvorschlag nicht
    annehme.
    Auch wenn es schlimmer ausfallen sollte: was soll's! Ich habe die Wahl zwischen erhängen oder erschießen, wahlweise verhungern. Im Endergebnis ist alles gleich.
    LG,
    Gerd

  • Hallo Gerd,


    oftmals sollte man die Sache einfach sachlich sehen.


    Du hast ein Ziel von 3 Jahren vor Augen!!


    Du kannst diese 3 Jahre weiterleben? (wenn auch eingeschränkt).


    Du kannst Wohnung, Verpflegung,Auto usw. weiter zahlen?


    Bedenke aber, im Rentenalter wirkt sich der Versorgungsausgleich aus.


    lg
    edy

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    z.B. "Hallo"
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  • Hi,


    ich denke mal, es ist müßig, in einem Forum über ein kompliziertes Verfahren mit vielen Aspekten ohne Aktenkenntnis zu diskutieren. Das sprengt den Rahmen! Klinki ist anwaltlich vertreten. Und soviel Vertrauen sollte man zu seinem Anwalt haben, dass der die Weichen richtig stellt.


    Herzlichst


    TK

  • Die Begrenzung des nachehelichen Ehegattenunterhaltes bei langer Ehe auf nur 3 Jahre ist schon ein Glücksfall. Du solltest den Vorschlag noch mal überdenken, zumal Verwirkung wirklich eine Sackgasse ist. Es gibt zwar den Begriff des "Ausbrechens aus intakter Ehe". Aber mal ehrlich... in welcher intakten Ehe bricht man schon aus? Und was heisst schon "intakt"? Da können zwei ganz unterschiedlicher Auffassung sein... Gerichte sind nicht dazu da, die Qualität Eurer Ehe zu beurteilen oder Schuld zuzuweisen. Es ist eben so, dass das Schuldprinzip vor Jahren - zu recht - aus dem Gesetz gestrichen wurde.


    Auch der Wohnvorteil für eine ganze Immobilie i.H.v. 450€ scheint mehr als fair. Der objektive Mietzins dürfte eher höher ausfallen. Unterhalt kannst Du noch steuerlich geltend machen. Auch das mindert etwas die Belastungen.


    Wenn Du Dir Sorgen wegen der Liquidität machst, könntest Du einen längeren Zeitraum bei monatlich geringerer Zahlung in Erwägung ziehen. Und die Kosten und Energieen für eine weitere Instanz - so sie denn überhaupt zugelassen wird - könntest Du besser und nervenschonender in die Beendigung des laufenden Verfahrens invesieren.

  • @ Bleu: deine Einschätzung der Lage deckt sich in etwa mit dem, wie hier bei mir auf der Kante die Familiengerichte entscheiden. Und vor allen Dingen das mit dem Ausbruch aus einer intakten Ehe. Letztlich bricht man nicht aus einer intakten Ehe aus, das predige ich schon seit Jahren. Warum sich die Leute immer wieder an den wenigen Extremfällen orientieren, wo das wirklich so der Fall ist, erschliesst sich mir nicht. Fakt ist, dass das Verschuldensprinzip seit 1976 abgeschafft worden ist, und der Staat seitdem nichts mehr in unseren Schlafzimmern zu suchen hat, und das ist auch gut so.


    Es erstaunt mich immer wieder, wie einfach vorausgesetzt wird, dass eine Frau nach jahrelangem Hausfrauendasein sofort eine Arbeitsstelle bekommt und die auch noch gut bezahlt wird. Diese Stellen gibt es eigentlich kaum. Und im Zweifel nur in Teilzeit. Das muss man einfach wissen, ehe man sich irgendwelchen Träumereien hingibt, was die Einsetzbarkeit dieser Hausfrauen auf dem Arbeitsmarkt angeht. Und seit etwa 2001 gibt es die Weiterbildung/Förderung dieser Frauen durch die Agentur für Arbeit auch nicht mehr.


    Er möchte das Haus verkaufen. Sie nicht (?). Warum wird der gemeinsame Hausverkauf nicht in das Scheidungspaket mit reingepackt? Hätte auch für sie einen Vorteil. In einigen Jahren wird sie voraussichtlich ALG II bekommen. Ein Hausverkauf dann würde doch zu einer überwiegenden Anrechnung des Erlöses auf ALG II führen. Wird jetzt verkauft, so kann sie anders über den Erlös verfügen. Außerdem könnte er natürlich auch die Zwangsversteigerung betreiben und ihren Anteil für "einen Appel und ein Ei" erwerben. Ich verstehe nicht, warum ausgerechnet das wirtschaftlich so wichtige Haus aus dem Paket Scheidung ausgeklammert wird.


    Herzlichst


    TK

  • Gerichte beschäftigen sich halt grundsätzlich nur mit dem zur Entscheidung gestellten Antrag, hier eben Unterhalt. Natürlich macht es Sinn das Gesamtpaket zu regeln. Das geht aber nur im Wege des Vergleichs, bei dem man auch Dinge erledigen kann, die ausserhalb des Streitgegenstandes liegen. Werden Vergleichsverhandlungen abgelehnt, bekommt man eben eine Entscheidung... über den Unterhalt... und über sonst nichts. Das sollte man im Blick haben, bevor man einen Vergleich grundweg ablehnt. Es wäre wohl sinnvoller, den Vergleichsvorschlag des Gerichts mit einem "so nicht, aber..." zu beantworten, wie z.B. Verständigung auf einen gemeinsamen Maklerauftrag, Zustimmungsverpflichtung bei einem Minimalangebot und Modifizierung der Unterhaltsverpflichtung ab dem Zeitpunkt der Veräußerung. Sich weghängen, erschießen oder Verhungern kann man ja auch später noch...


  • Das kann ich auch nur bestätigen.....sie vor allen beinflussbar