Hallo liebe Gemeinde.
Die Situation:
Sie und ich ein Paar, wir kauften beide (Grundbucheintrag) ein Haus, Kredit aufgenommen, sie zahlte Rate, ich die jährliche Sondertilgung und alle Nebenkosten. Dann nach 6 Jahren kam unser Kind zur Welt, beide haben Sorgerecht, unverheiratet. Kindsmutter (Partner) bekam psychische Probleme, Trennung. Im Übrigens sind beide berufstätig.
Ganz nebenbei möchte Sie den Betrag der Wertschöpfung (getilgten Betrag zum Zeitpunkt der Trennung) wieder haben.
Nun zum Unterhalt. Ich soll nach Düsseldorfer Tabelle (bis 1900 Euro Brutto) den entsprechenden Betrag zahlen. Dennoch habe ich die monatlichen Kosten des Kredits (650 Euro) zu zahlen, wohne allein im Haus, sie hat eine Mietwohnung. Kann ich mit diesem Betrag das Nettoeinkommen bereinigen? Und wie viel kann ich als Betriebsmittel Arbeitsmittel noch zum Abzug bringen? Bin angestellter Informatiker, Kosten für Notebook, Arbeitszimmer, Fahrkosten?
Eine Frage noch ob ich zum Erbrecht auch eine Frage stellen kann?
Danke euch
Liebe Grüße
Olaf