Anrechnungsmöglichkeiten Unterhalt

  • Hallo liebe Gemeinde.


    Die Situation:


    Sie und ich ein Paar, wir kauften beide (Grundbucheintrag) ein Haus, Kredit aufgenommen, sie zahlte Rate, ich die jährliche Sondertilgung und alle Nebenkosten. Dann nach 6 Jahren kam unser Kind zur Welt, beide haben Sorgerecht, unverheiratet. Kindsmutter (Partner) bekam psychische Probleme, Trennung. Im Übrigens sind beide berufstätig.


    Ganz nebenbei möchte Sie den Betrag der Wertschöpfung (getilgten Betrag zum Zeitpunkt der Trennung) wieder haben.


    Nun zum Unterhalt. Ich soll nach Düsseldorfer Tabelle (bis 1900 Euro Brutto) den entsprechenden Betrag zahlen. Dennoch habe ich die monatlichen Kosten des Kredits (650 Euro) zu zahlen, wohne allein im Haus, sie hat eine Mietwohnung. Kann ich mit diesem Betrag das Nettoeinkommen bereinigen? Und wie viel kann ich als Betriebsmittel Arbeitsmittel noch zum Abzug bringen? Bin angestellter Informatiker, Kosten für Notebook, Arbeitszimmer, Fahrkosten?


    Eine Frage noch ob ich zum Erbrecht auch eine Frage stellen kann?


    Danke euch :)


    Liebe Grüße


    Olaf

  • Einen Hinweis noch,


    ihre Rechtsanwältin meinte, da die ortsübliche Miete für ein Haus wohl 700 Euro betragen würde, könnte meine Ex von mir die Hälfte einfordern, da sie noch im Grundbuch steht. Sie bezahlt doch aber nix mehr fürs haus, geht das überhaupt dass Sie das fordern kann? Im Gegenzug könnte ich die hälftige Rate anrechnen, also 325, das würde sich also gegenseitig aufheben.


    Was ist davon wahr? Kann ich das trotz dieser Aussage mit anrechnen? Also meine Aufwendungen Rate und Arbeitsmittel?

  • Hallo Olaf,



    Nun zum Unterhalt. Ich soll nach Düsseldorfer Tabelle (bis 1900 Euro Brutto) den entsprechenden Betrag zahlen. Dennoch habe ich die monatlichen Kosten des Kredits (650 Euro) zu zahlen, wohne allein im Haus, sie hat eine Mietwohnung. Kann ich mit diesem Betrag das Nettoeinkommen bereinigen? Und wie viel kann ich als Betriebsmittel Arbeitsmittel noch zum Abzug bringen? Bin angestellter Informatiker, Kosten für Notebook, Arbeitszimmer, Fahrkosten?



    Hier geht es um den bereinigten Netto-Betrag. Der Zahlbetrag wäre dann abzüglicht 92€ Kindergeld.


    Bei den Kreditraten muss sie sich rechnerisch zur Hälfte beteiligen, da ja auch ihr Vermögen mit wächst.


    Dir wird man einen Wohnvorteil anrechnen. Gegen rechnen kannst du deinen Anteil an Zinszahlungen ( nicht Tilgung).


    lg
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo Edy,


    danke für deine Antwort. Ich hatte doch "Halle liebe Gemeinde" verwendet, nur zu schnell die Nachricht versendet. Der zweite Teil gehört zum ersten.


    Genau so hat es ihre Rechtsanwältin auch beschrieben, Vergleichsmiete zur Hälfte was mein Vorteil wäre und Ihr Ratenanteil - würden sich aufheben.


    Also die Zinsen vom Kredit könnte ich anrechnen. Wie viel geht denn für Arbeitsmittel? Hatte da 150 Euro gelesen..


    Danke


    LG
    Olaf

  • Hallo Olaf,


    Dies mit der Begrüßung ist bei mir als Signatur eingestellt.( war nicht an dich gerichtet).


    Also die Zinsen vom Kredit könnte ich anrechnen. Wie viel geht denn für Arbeitsmittel? Hatte da 150 Euro gelesen..


    google doch mal nach den Leitlinien deines OLG


    also z.B. Unterhaltsleitlinien OLG Frankfurt ( oder dein OLG)


    da kannst du was über die Bereinigung des Einkommen nachlesen.


    http://www.olg-frankfurt.justi…e7-a811-6f2b-2c97ccf4e69f




    und dann auf Druckansicht.


    lg
    edy

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