Hallo,
ich habe mich gerade scheiden lassen und vom Rechtsanwalt eine horrende Rechnung bekommen.
Die aufgelisteten Posten kann ich soweit akzeptieren, bis auf folgenden:
Ich habe zusammen mit meiner Exfrau beim Scheidungstermin eine Vereinbarung getroffen, bei der zum Einen auf den Versorgungsausgleich verzichtet wird, zum anderen auf jegliche nachehelichen Forderungen, soweit sie ehebedingt sind.
Ich habe hierfür auf das Einklagen von 136.000 Euro verzichtet.
Durch die Vereinbarung verzichtet meine Frau auf einen Kapitalgegenwert beim Versorgungsausgleich in Höhe von 70.000 Euro, und ich ihr gegenüber auf 35.000 Euro.
Ich weiß, dass das sehr einseitig für mich ist. Das ist aber nicht Gegenstand der Frage.
Meine Frage: eigentlich einigen wir uns ja darauf, auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs zu verzichten. Oder kann hier tatsächlich als Gegenstandswert die 136.000 Euro angesetzt werden?
Danke,
Paul