Vaterschaft, wenn Vater im Ausland, Sorgerecht

  • Hallo,


    ich bekomme im August mein erstes Kind. Mit dem Vater des Kindes hatte ich mich vor der Schwangerschaft getrennt. Ich habe noch eine gute Beziehung mit ihm und möchte keinesfalls, dass er nicht als Vater anerkannt wird. Jedoch möchte ich das Sorgerecht alleine behalten, da er in Frankreich wohnt. Ich merke schon, wie es kleine Differenzen gibt, und ich möchte nicht, wegen jeder Unterschrift nach Frankreich telefonieren.


    Zudem kommt noch, dass er kein Unterhalt zahlen kann, da er sehr arm ist. Er ist auch Cannabis abhängig, ist Musiker und wohnt noch bei den Eltern mit 26 Jahren.


    Er wird bei der Geburt dabei sein.


    Meine erste Frage ist nun:


    Ich möchte ihn als Vater anerkennen, keine Frage. Aber Vateranerkennung bedeutet auch, er müsste den Unterhalt zahlen, oder?


    Meine zweite Frage wäre: Wo macht man das mit der Vaterschaftsanerkennung, ich habe gelesen beim Jugendamt oder Standesamt. Ich habe auch gelesen, dass die dort gleich nachfragen, wie es mit dem Sorgerecht aussieht. Ich möchte dies aber keinesfalls dass diese Frage vor uns beiden gestellt wird, denn ich weiß schon jetzt, dass er möchte, ich es aber nicht akzeptieren kann, gerade aus den oben genannten Gründen. Irgendwie sehe ich es auch nicht ein, dass ich für die Erziehung zuständig bin, er mir keinen Cent zahlt und dazu noch ständig reinspricht.


    Daher, wie ist es möglich, dieser Sorgerechtserklärung zu entgehen, bzw. nicht vor uns Beiden vorgelesen wird?

  • Hallo schneggle,


    Du kannst ihn als Vater beim Jugendamt angeben, er kann dort die Vaterschaft anerkennen.


    Unterhaltsverpflichtet ist er dann.


    Unterhalt zahlen muss er nur wenn er genügend Einkommen hat.( er muss sich darum auch bemühen).


    Wenn er das gemeinsame Sorgerecht fordert, kannst du ihm das nicht verbieten.



    Warum machst du gleich 2 mal das gleiche Thema hier im Forum auf?


    lg
    edy

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    z.B. "Hallo"
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  • Du kannst ihn als Vater anerkennen, sollst du aber nicht unbedingt zum Jugendamt gehen.
    Du weisst, dass er Vater vom Kind ist, er weiss das auch.

  • Mein Gott Nasi, natürlich kann die Mutter den Vater nicht als denselben anerkennen, wie soll den das gehen? ER muss die Vaterschaft anerkennen! Und wo soll bitteschön die Vaterschaft anerkannt werden, wenn nicht bei den gesetzlich vorgeschriebenen Institutionen? Erklär es uns.


    Herzlichst


    TK

  • sobald er als leiblicher Vater eingetragen wird, hat er das Recht auf das gemeinsame Sorgerecht. Wird er aber bestimmt nicht machen, da er nicht mal für sich selbst Verantwortung tragen kann, geschweige denn für ein (sein) Kind. Traurig.
    Warum willst du, dass so ein Mann bei der Erziehung deines Kindes mitmischt?

  • Zumindest eine Frage kann ich dir eindeutig beantworten: Wenn er die Vaterschaft anerkennt, ist er auch unterhaltspflichtig. Auch vom Ausland aus.
    Die Frage ist nur, ob er dir in der Praxis überhaupt etwas nützt. Schließlich ist er bitterarm, wie du selbst schreibst.

  • Würde auch behaupten dass es wenig bringt, solltest vielleicht auch aufpassen dass er den Einfluss den er dadurch bekommt nicht irgendwann zum schlechten ausnutzt, man weis in solchen Fällen leider nie