Vaterschaftsanerkennung, Sorgerecht, wenn Vater in Frankreich wohnt?

  • Hallo,


    ich bekomme im August mein erstes Kind. Mit dem Vater des Kindes hatte ich mich vor der Schwangerschaft getrennt. Ich habe noch eine gute Beziehung mit ihm und möchte keinesfalls, dass er nicht als Vater anerkannt wird. Jedoch möchte ich das Sorgerecht alleine behalten, da er in Frankreich wohnt. Ich merke schon, wie es kleine Differenzen gibt, und ich möchte nicht, wegen jeder Unterschrift nach Frankreich telefonieren.


    Zudem kommt noch, dass er kein Unterhalt zahlen kann, da er sehr arm ist. Er ist auch Cannabis abhängig, ist Musiker und wohnt noch bei den Eltern mit 26 Jahren.


    Er wird bei der Geburt dabei sein.


    Meine erste Frage ist nun:


    Ich möchte ihn als Vater anerkennen, keine Frage. Aber Vateranerkennung bedeutet auch, er müsste den Unterhalt zahlen, oder?


    Meine zweite Frage wäre: Wo macht man das mit der Vaterschaftsanerkennung, ich habe gelesen beim Jugendamt oder Standesamt. Ich habe auch gelesen, dass die dort gleich nachfragen, wie es mit dem Sorgerecht aussieht. Ich möchte dies aber keinesfalls dass diese Frage vor uns beiden gestellt wird, denn ich weiß schon jetzt, dass er möchte, ich es aber nicht akzeptieren kann, gerade aus den oben genannten Gründen. Irgendwie sehe ich es auch nicht ein, dass ich für die Erziehung zuständig bin, er mir keinen Cent zahlt und dazu noch ständig reinspricht.


    Daher, wie ist es möglich, dieser Sorgerechtserklärung zu entgehen, bzw. nicht vor uns Beiden vorgelesen wird?

  • Hi,


    irgenwie - wie kann eine Schwangerschaft nach der Trennung zustande kommen? Die letzte Jungfrauenzeugung hatten wir doch vor etwa 2015 Jahren, oder?


    Wenn ich das recht verstehe, soll der Vater zwar alle Rechte bekommen (was lobenswert ist), aber nichts zahlen müssen? Wenn du das Kind alleine finanzieren kannst, dann ist das überhaupt kein Problem. Wenn du allerdings willst, dass wir alle dein Kind finanzieren, nämlich durch Steuermittel, dann muss da schon etwas getan werden. Unterhaltstitel wird im Rahmen der Beistandsschaft erwirkt, und mit dem kann man auch in Frankreich vollstrecken. Außerdem solltet ihr euch mal überlegen, ob diese Lebenseinstellung mit einem Kind noch zeitgemäss ist.


    Herzlichst


    TK