Hallo zusammen,
ich bin neu hier und hoffe, es kann mir jemand weiterhelfen.
Mein Mann und ich wollen uns scheiden lassen (also er will, ich würde es gerne nochmal versuchen, aber das spielt hier ja keine Rolle).
Offiziell getrennt sind wir seit April 2014. Er hat sich jedoch Anfang Dezember eine eigene Wohung genommen (im gleichen Haus, weil unsere auf Dauer zu klein war).
Im März haben wir bei einem Notar eine Scheidungsfolgevereinbarung abgeschlossen, die den Versorgungsausgleich, Unterhalt etc. ausschließt.
Da wir uns einvernehmlich einigen wollen, hat mein Mann über eine Internetseite einen Anwalt beauftragt und einen Scheidungsantrag gestellt. Heute hatte ich die Einladung vom Gericht für den Scheidungstermin im Briefkasten. Dabei war auch der Vertrag, den mein Mann unterschrieben hat.
Dort sind nun zwei Punkte, mit denen ich nicht einverstanden bin. Zum einen steht dort, dass wir seit dem 01.12. getrennt leben und mein Mann aus der ehelichen Wohnung ausgezogen ist. Wir waren aber zu dem Zeitpunkt noch zusammen, was auch bewiesen werden kann.
Jetzt habe ich aber die Befürchtung, dass ich jetzt die Steuern für das ganze Jahr 2014 zurückzahlen muss, da ich 2014 noch die Steuerklasse 3 hatte. Diese hätte mir aber ja im Fall einer Trennung im Dezember 2013 gar nicht mehr zugestanden, oder?
Die zweite Sache ist die: In dem Antrag steht, dass der Versorgungsausgleich notariell ausgeschlossen wurde. Ganz am Schluss des Antrags steht jedoch: "Auf Grund der einvernehmlichen Scheidung wird beantragt, den Verfahrenswert um 30% zu senken. Es errechnet sich daraus ein vorläufiger Verfahrenswert von xxx Euro für die Ehesache und ein Verfahrenswert von xxx Euro für den Versorgungsausgleich, demnach insgesamt xxx Euro.
Ist damit jetzt der Versorgungsausgleich doch nicht ausgeschlossen? Gilt der notarielle Vertrag somit nicht mehr?
Da ich jetzt irgendwie verunsichert bin, überlege ich, mir lieber einen eigenen Anwalt zu nehmen. Auf Grund der Kosten wäre es mir jedoch lieber, wenn wir es einvernehmlich hinkriegen würden.
In dem Schreiben des Familiengerichtes steht: "Die Antragsgegnerin hat Gelegenheit, innerhalb von drei Wochen ab Zustellung der Antragsschrift schriftlich zu dem Scheidungsantrag Stellung zu nehmen"
Wie kann ich mir das denn vorstellen? Kann ich jetzt einfach an das Gericht schreiben, dass ich mit den beiden Punkten so nicht einverstanden bin? Oder brauche ich dazu einen Anwalt?
Bin gerade etwas überfordert und weiß grade nicht, wie ich vorgehen soll.
Ich hoffe, es kann mir jemand weiterhelfen