Schwieriger Fall...Guter Rat gefragt

  • Meine Situation:
    Ich bin seit 25 Jahren verheiratet. Da ich bei Eheschließung verschuldet war durch meine Eltern, haben wir gleich bei Eheschließung Gütertrennung ohne Zugewinngemeinschaft am Amtsgericht eingereicht. Damals unwissend, waren wir der Meinung, damit evtl. Pfändungen etc. vorbeugen zu können.
    Im gleichen Jahr meldete mein Mann ein Gewerbe für ein Geschäft an, welches ich seitdem führe.
    Mein Mann ist Arbeitnehmer als Zahntechniker und Gewerbetreibender in einer Person, ich arbeite im Geschäft unentgeltlich, da das Geschäft nicht genug abwirft, um 1-2 Angestellte ( die zu meiner Entlastung eingestellt wurden) und zusätzlich noch Lohn für mich zu bedienen.
    Somit führe ich seit 25 Jahren weitestgehend unentgeltlich das Geschäft. Mein Mann hat mich zwischendurch mal kurz für 800 Euro angemeldet, aber nach wenigen Monaten wieder abgemeldet, da das Geld für meinen Lohn nicht reichte.
    Vor 8 Jahren habe ich auf Anraten eines Anwaltes die Privatinsolvenz gemacht, da die alten Schulden ins Unerreichbare gewachsen waren und nicht mehr aufzuholen gewesen wären.
    Seit 10/2013 ist meine Restschuldbefreiung nun durch.
    Unsere Ehe funktionierte seit Jahren nicht mehr, es war vielmehr eine WG.
    2011 erbte mein Mann nach dem Tod seiner Eltern unser 2-Familienhaus. Oben wohnen wir, die untere Etage baute er zur Ferienwohnung aus. Dazu nahm er einen Kredit von 60.000 Euro auf das Haus auf.
    2011/12 nahm er für die Einrichtung der Ferienwohnung zusätzlich zum Hauskredit einen Überziehungskredit auf das Geschäftskonto von 15.00 Euro bei der Bank auf.
    Außerdem bestellte er für viele tausend Euro Waren über Amazon für die neue FeWo, die alle vom Geschäftskonto bezahlt wurden .Das Konto war seit der Einrichtung der FeWo ständig mit 10 Tsd. belastet. Er sagte zu, vom Überschuß der Vermietung das Konto wieder auszugleichen, was er aber nie tat.
    Ende 2013 zeichnete sich ab, daß unsere Ehe nicht mehr zufriedenstellend funktionierte.
    Zum 1.1. 2014 schrieb mein Mann das Geschäft auf meinen Namen um, nicht zuletzt auch wegen der ständigen Unsicherheit, daß er bei evtl. Arbeitslosigkeit kein ALG erhalten würde, da das Geschäft ja Gewinn abwirft. Umschreibung: also er meldete sein Gewerbe ab und ich mein Gewerbe an.
    Was wir allerdings schlichtweg vergessen hatten, war die Auflösung des Geschäftskontos zum 31.12.2013. Anfang Jan.14 beantragte ich ein neues Konto auf meinen Namen, was aber Zeit bei der Bank beanspruchte.
    Es gibt weiter keine schriftl. Geschäftsübernahmeverträge oder Ähnliches.
    Im gleichen Zug schrieb er das zum Geschäft gehörende bezahlte KFZ und einen Pferdeanhänger um auf meinen Namen.
    Im Februar 2014 habe ich ihn dann um eine Ehepause gebeten, damit wir evtl. mit Hilfe eines Eheberaters noch etwas retten können. Ich zog behelfmäßig in die leerstehende FeWo einer Freundin ein mit einem Koffer voll Bekleidung und hinterlegte ihm eine Art Tagebuch, mit der Absicht, wenige Tage später mit ihm über unsere Zukunft zu reden, nachdem er lesen konnte, was in meinen Augen alles schief lief im letzten Jahr.
    Ich besuchte ihn nach wenigen Tagen, er fertigte mich vor der Haustür ab, ließ mich nicht ins Haus und gab mir auch nicht den Hausschlüssel zurück, den ich Tage zuvor seinem Freund gab, damit dieser nach ihm sehen konnte. Ich war arglos und dachte nicht, dass dies das Ende meiner Ehe sei.
    Ich bekam danach nichts mehr von meinem Eigentum heraus.
    Wie erwähnt, lief noch immer das Geschäftskonto, auf das ich auch wochenlang immer noch die Tageseinnahmen einzahlte, auf seinen Namen. Um die anstehenden Abbuchungen, Lohn-und Mietzahlungen abzudecken, war es für mich völlig klar, daß ich meine Einnahmen noch auf dieses Konto zahle. Dann Anfang März 2014 machte mein Mann von seinem Recht Gebrauch, sämtliche Zahlungen der letzten 6 Wochen zurückzubuchen, es waren mehrere Tausend Euro.Diese Summen mußte ich dann nochmal zahlen, da das Geschäft ja nun auf meinen Namen lief und ich in der Schuld stand.
    Jetzt kommt noch der Steuerberater, die Bilanzen von 2012 und 2013 sind nicht erstellt. Wer zahlt das? Und evtl. ausstehende Steuern? Keiner kann mir das sagen. Mein Mann, weil es ja zu diesem Zeitpunkt sein Geschäft war oder ich, weil ich bei dieser einfachen Übernahme auch die ausstehenden Schulden übernehme?
    Wer zahlt den Überziehungskredit des Geschäftskontos? Er als Geschäftsinhaber zu dieser Zeit oder ich, weil Geschäftsübernahme – Schuldenübernahme. Oder wir beide, jeder Halbe-Halbe?
    Kann er nach der Scheidung noch etwas geltend machen? Die Scheidung hat er beantragt.
    Privat schau ich voll ins Leere. Gütertrennung ohne Zugewinn, da bekomme ich ausser dem Hausstand, an dem mir nichts liegt, nichts raus. 25 Jahre umsonst gearbeitet, keine Rente, er bekommt alles und behält das schöne Haus auch für sich. Nicht mal meine Kleidung rückt er raus, sagt, da sei nichts mehr.
    Wertvolle Gegenstände wie z.B. ein sehr teurer Strandkorb, den er mir zum Geburtstag schenkte und den ich gerne hätte, gibt er nicht raus. Sei kein Geschenk gewesen.
    Ein Fall für Ehegatteninnengemeinschaft? Auch wenn eigentlich nichts derart vereinbart war, so könnte es doch damals unter 4 Augen so abgesprochen worden sein?...
    Geh ich wirklich mit leeren Händen aus dieser Ehe und muß och befürchten, daß er was nachfordert?
    Meine Anwältin, die mich zu Beginn der Trennung vertrat, hat mir mittlerweile geraten, alleine zur Scheidung zu gehen. Es wäre ja alles ganz klar, sie wolle nicht Kosten treiben, das könne ich alleine durchstehen. Wenn es Probleme gäbe, soll ich um Vertagung bitten und könne dann immer noch einen Anwalt nehmen. Aber nach heutigem Stand der Dinge wäre es eine einfache Scheidung. Ich bekomme nichts außer Rentenpunkte und dafür brauche ich keinen Anwalt.

  • Hi,


    nach einer ersten Insolvenz noch mal so einen Blödsinn machen, ich fass es nicht. Du brauchst dringend und sofort einen Anwalt. Das sprengt den Rahmen eines Forums.


    So viel aber vorweg. Du bist Rechtsnachfolgerin, folglich bist du auch in der Haftung für das Geschäft drinnen. Was du dir im "Innenverhältnis" , also im Verhältnis zu deinem Mann von demselben zurückholen kannst, das ist eine getrennte Angelegenheit. Anders ausgedrückt, du kannst den Geschäftsgläubigern nicht sagen, sie sollen sich an den Göttergatten wenden. Hier ist zwischen den beiden Rechtskreisen sauber zu unterscheiden.


    Zu den privaten Sachen, da kannst du die Sachen, die dir gehören raus fordern.


    Ich gehe davon aus, dass er noch in deinem Geschäft arbeitet? Wie läuft das im Augenblick?


    Aber, ich wiederhole mich, ab zum Anwalt. Und noch etwas, was mir gerade noch einfällt. Gütertrennung hat nicht automatisch einen Ausschluss des Versorgungsausgleichs zur Folge.


    Herzlichst


    TK

  • Ich habe mich vielleicht falsch ausgedrückt. Versorgungsausgleich bekomme ich. Allerdings bin ich die 2. Ehefrau, die 1. bekommt auch schon was für 14 Ehejahre.
    Geschäftsgläubiger gibt es nicht, ich habe alles bezahlt.
    Und er hat noch nie in diesem Geschäft gearbeitet, er ist Arbeitnehmer. Er hat nur auf dem Papier als Geschäftsinhaber gestanden. Geführt habe ich das Geschäft. Immer im Plus. Erst, als er für diese FeWo Geld rausgezogen hat, mußten wir über 10Tsd überziehen. Die er jetzt von mir will. Er muß die Bank bedienen, weil nur er den Kredit aufnahm. Aber im Rahmen der Geschäftsübergabe will er nun die Schulden, die durch den Ausbau der FeWo entstanden sind, von mir erstattet haben.
    Und ich brauche einen Anwalt? Ja, denke ich auch, aber ich sagte ja bereits, meine Anwältin stand nicht so recht hinter mir, hat immer abgewoegelt, da könne man doch eh nix machen. Dann habe ich vor 1 Monat einen anderen Anwalt um Rat gefragt, meine Geschichte erzählt und auch dieser sagte, er sieht da keine Chance, was zu holen. Die Gütertrennung sei nunmal Fakt.
    Ich suche nun einen Anwalt, der kämpfen mag, aber hier ist es leider so, daß alle etwas behäbig sind.
    Und mit meinen Mann habe ich keinen Kontakt. Wenn ich anrufe, geht er nicht ran, wenn ich zu Hause klingel, macht er nicht auf. Keine Chance.

  • Ja, seit 1.1.14
    Nun gehts darum,ob die letzten Altlasten, nämlich die beiden Bilanzen 12 und 13, da waren wir noch ein Paar und er alleiniger Geschäftinhaber, ob ich alleine diese Bilanzen nun an den Steuerberater zahlen muß oder er (war da ja sein Laden) oder wir beide, je zur Hälte.
    Und ob er die 10Tsd.von der Banküberziehung, die er ja verursacht hat und offensichtlich auch seit 1.1.14 zurückführt. Ob er die von mir nachfordern kann. Zunächst mußte er als Kreditnehmer ja die Bank bedienen. Die Bank wendet sich ja nicht an mich, ich hatte nichts unterschrieben. Aber ich befürchte, daß er die Summe nachverlangt, als Geschäftsschulden bei Übernahme...


    Wir leben seit Febr. 14 getrennt und er hat letzte Woche die Scheidung eingereicht. Meine persönlichen Papiere gibt er auch nicht raus, ich habe ihn mehrfach per SMS aufgefordert, er stellt sich taub. Das bedeutet, ich muß nun meine Rentennachweise für die Zeit vor meiner Ehe mühsam zusammenfordern bei den Ämtern. Damit das Familiengericht die Berechnung beginnen kann.

  • Hi,


    so langsam staune ich, wirklich. Deine Rentennachweise, die sind an dich geschickt worden. Wo sind die? Außerdem, hast du jemals gefragt, was in der Rentenkasse in Berlin gespeichert ist? Sind da überhaupt ungeklärte Zeiten? Wenn alles gespeichert ist, dann musst du auch nichts mühsam zusammen klauben.


    Und die Höhe deines Versorgungsausgleichs hat doch nun gar nichts mit der Frau zu tun, mit der er vorher verheiratet war. Durch den anderen Versorgungsausgleich mindert sich deine Rente nicht um einen Cent.


    Wie ihr die Übernahme gestaltet habt, was Altschulden u.s.w. angeht, das können wir hier nicht wissen. Waren ja nicht dabei. Das muss der Anwalt klären. Nur, ein Anwalt ist keine Zauberfee. Der muss geordnete Unterlagen bekommen, die Billanz und GuV aus 2012 und 2013 sollte auch da sein.


    Und SMS ist nun wirklich keine akzeptable Aufforderung. Das solltest du als Geschäftsfrau eigentlich wissen. Wie wärs ganz altmodisch, so wie es sich gehört, mit einem Brief, z.B. zugestellt durch einen Gerichtsvollzieher, dann ist man sicher, dass er auch angekommen ist.


    Was hast du ihm eigentlich für die Geschäftsübernahme gezahlt?


    Herzlichst


    TK