Kredit oder Schenkung

  • Hallo, mein vermögender Exmann hat sich armgerechnet, in dem er sich von seinem vermögenden Vater 100.000 Euro "geliehen" hat. Ich selbst habe weder Einkünfte noch Vermögen. Der Kredit wurde laut anwaltlicher Auskunft zur "Tilgung des Kontokorrentkredits" verwendet. Einen Beleg darüber schuldet mein Mann trotz Aufforderung.
    Zweitens deklariert er eine weitere Schenkung des Vater von 130.000 Euro für das Haus als "Kredit". Das war aber nie ein Kredit. Meine schriftliche Anforderung von Belegen wird seit Monaten ignoriert.
    Private Schenkungen des Vaters bleiben unberücksichtigt. Wenn es aber wirklich einen Kreditvertrag über die letzten 100.000 Euro geben sollte, wo ist dann das Geld hin, das er sich geliehen hat? Ich glaube, er wollte mir davon vielleicht den Zugewinnausgleich zahlen. Dann kann er den Kredit aber erst recht nicht von seinem Endvermögen abziehen, oder!?

  • Hallo Nelle,


    Er muss natürlich nachweisen wo das geliehene Geld ist. ( Nachweis bedeutet Banktransaktion)


    Schenkungen fürs Haus usw. gehen in sein Anfangsvermögen ( davon bekommst du i.d.R nichts bei einem Zugewinn-
    ausgleich)-


    lg
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo timekeeper und edy,
    vielen Dank. Wie ich schon sagte: Private Schenkungen bleiben unberücksichtigt. Aber:
    Warum deklariert er die Schenkung zum Kredit, obwohl das nicht den Tatsachen entspricht? Zumal er die Schenkung in sein Anfangsvermögen nehmen kann? Damit hat er doch gar kein Problem? Ist ein Kredit Anfangsvermögen wie eine Schenkung? Und was passiert mit dem zweiten Kredit (100.000) von seinem Vater?

  • Hallo Nelle,


    Es könnte ja sein , er denkt er wäre besonders klug?


    mündliche Aussagen haben keinen Bestand.


    er soll es schriftlich formulieren.


    Transaktionen soll er nachweisen.


    Wenn du der Meinung bist , dir steht etwas zu ( höher als Gebühren des RA) dann solltest du dich bei Gesprächen mit ihm
    "zurückhalten".


    Er könnte sonst seine Strategie ändern .


    lg
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Danke Dir, Edy! Ich habe drüber geschlafen. Ich glaube, es geht darum, das 2005 schwarz geschenkte Geld im Nachhinein als "sauberen Kredit" zu deklarieren, sonst hätte man ja Schenkungssteuer bezahlen müssen. Rechnerisch ist das völlig irrelevant, es geht dabei nur um den Anschein der "Sauberkeit".

  • Hallo Nelle,


    Die Schenkungssteuer beginnt erst nach dem Freibetrag (Vater-Sohn) von 400000€.


    Schenkungen machen m.E. nur Sinn, wenn man Zahlungen an soziale Einrichtungen /Pflegeheim) entgehen will.


    Aber hier gibt es auch die 10 Jahresfrist.


    lg
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • ein freundliches hallo einer newbee :),


    ich lese mich hier gerade ein ( im forum) und finde diesen post recht interessant.


    vielleicht kann ich ja hier auch meine frage stellen ( falls nicht, bitte sagt mir wie ihr es hier handhabt ;).
    ich habe meinem zukünftigem ex geld geborgt, es auf sein konto überwiesen ( kontoauszug liegt meiner anwältin vor), er behauptet es geschenkt bekommen zu haben und meint so sich aus der affaire ziehen zu können. er, bzw seine anwältin, reagiert genrell nicht auf die schreiben meiner anwältin, im besten fall lese ich, dass er den sachverhalt anders sieht.
    kann er tatsächlich bestreiten dass geld geborgt bekommen zu haben?
    ich bedanke mich schon mal für eure antworten.


    vg christina

  • Hallo christina,


    Bitte nächstes mal ein eigenes Thema aufmachen.


    Steht auf dem Kontoauszug ein Überweisungszweck? z.B. als Darlehen usw?


    Ist das Geld bei ihm noch vorhanden?


    lg
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • hallo edy...sorry!


    nein, es steht nichts dergleichen auf dem überweisungsträger. das geld ist ganz sicher nicht mehr vorhanden.


    ich eröffne ein eigenes thema.


    vg
    christina

  • Hallo christina,


    dann hast du m.E. nach "schlechte Karten".


    lg
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)