Unterhalt ab 18

  • Hallo,
    vielleicht kann mir hier jemand Auskunft erteilen..


    Mein Mann ist geschieden u. zahlt für seine 17jährige Tochter Unterhalt. Nun wird sie im Sommer 18. Geht noch zur Schule, wohnt bei der Mutter. Persönlichen Kontakt gibt es weder über die Mutter noch über die Tochter.
    Die Mutter geht bisher Teilzeit arbeiten und zusätzlich hat sie einen angemeldeten Minijob. Nun ist sie bereits seit Monaten krankgeschrieben u. es sieht ganz danach aus, dass sie demnächst nicht mehr arbeiten geht. Sie lebt mit ihrem neuen Partner zusammen.
    Nun sind ja ab dem 18. Lebensjahr beide Elternteile für den Unterhalt verpflichtet. Sollte sie also ab Sommer ohne Einkommen dastehen, muss dann mein Mann alleine für den Unterhalt aufkommen? Oder zählen dann auch die letzten 12 Monate?
    Und.. so wie es aussieht, wird die Mutter von sich aus keinen neue Berechnung vornehmen lassen, da ja einen Unterhaltstitel für die Tochter vorliegt. Dann muss mein Mann wohl zum Anwalt und alles beantragen - zahlt das dann die Versicherung oder muss er die Anwaltskosten selbst tragen? Und.. wann sollte die Neuberechnung erfolgen- vor oder nach dem 18. Geburtstag?


    Schon mal vielen Dank im Voraus

  • Hallo Tessa,


    Die Tochter auf die Herausgabe des Titels bitten oder auf die Vollstreckung aus diesem verzichten( Verzichtserklärung).


    Gegebenenfalls auf Herausgabe klagen.


    Wohnt die Tochter weiterhin bei der Mutter, ist es eigentlich egal ob die Mutter Unterhalt zahlt.


    Denn es werden dann beide Einkünfte zusammen gezählt und der Bedarf ermittelt.


    Fällt ein Einkommen weg, ist der Bedarf kleiner (also auch der Unterhalt).


    Ab 18 wird das volle KG auf den Bedarf angerechnet.


    lg
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hi,


    grundsätzlich sind beide Elternteile ab Volljährigkeit gemeinsam zum Unterhalt verpflichtet. Wenn die Mutter aber dauerhaft erkrankt ist, unter dem Selbstbehalt verdient, dann sieht das schlecht aus. Allerdings ändert sich auf jeden Fall etwas, das Kindergeld wird voll und nicht nur hälftig angerechnet.


    Besteht denn Kontakt zur Tochter, kann man mit der reden? Wenn wir das wissen, kann man da auch weiter raten.


    Ob die Rechtsschutzversicherung bezahlt, das kommt auf den Vertrag und dessen Umfang an. Da mal reinschauen, das können wir hier nicht wissen.


    Herzlichst


    TK

  • vielen Dank schon mal für die Info´s!
    Leider besteht kein Kontakt mehr zur Tochter. Kann man (der Vater) denn das Urteil (Titel) neu beantragen lassen, da sich mit dem 18. Lebensjahr die Höhe des Unterhalts ändert?

  • Hi,


    m.E. muss der Vater sogar eine Abänderung des Titels beantragen, ansonsten kann aus dem alten Titel vollstreckt werden, sofern der nicht auf Erreichen der Volljährigkeit begrenzt ist. Allerdings dürfte da das Jugendamt nicht mehr zuständig sein, wegen Volljährigkeit. Ich würde Tochter und Mutter mit gleichlautenden Briefen anschreiben, darauf hinweisen, dass sich die Rechtslage mit dem 18. Geburtstag ändert, um Einkommensunterlagen der Mutter bitten, aus denen sich deren Verdienst errechnen lässt, gleichzeitig zur Herausgabe des alten Titels auffordern. Frist setzen, darauf hinweisen dass beim ergebnislosen Verstreichen der Frist gerichtliche Hilfe in Anspruch genommen wird.


    Ach ja, Schulbescheinigung der Tochter wäre auch noch anzufordern.


    Wenn die Tochter noch nicht volljährig ist, kann man natürlich auch gemeinsam zum Jugendamt gehen. Aber, man muss sich einig sein, im Streitfall kann das Jugendamt keinen Abänderungstitel erstellen. Dann ist immer das Gericht zuständig.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo,


    ist das alles kompliziert...
    mein Mann möchte selbstverständlich weiterhin Unterhalt zahlen, sie ist und bleibt seine Tochter, egal was die Mutter dagegen unternimmt. Nur sollte das auch korrekt sein. Mein Mann hat die ersten Jahre immer freiwillig mehr gezahlt, als im Titel angegeben und als er dann etwas weniger verdient hat, hat er den zusätzlichen Betrag dann nicht mehr gezahlt. Dies hat die Mutter ihm sehr übel genommen und dann ging der "Rosenkrieg" los. Also stellen wir uns mal auf viel Schriftverkehr ein..


    Danke für die schnellen Antworten!