Unterhaltsberechnung, wenn bei jedem ein Kind lebt

  • Hallo,


    es geht mir um Kindesunterhalt. Es gibt zwei Kinder aus der Ehe, 14 und 17 Jahre alt. Das 14-jährige Kind will nun zum Vater ziehen. Der Vater zahlte bisher Unterhalt für beide Kinder, jedoch aufgrund der Einkommenssituation nicht vollständig (Mangelfall).


    Meine Frage ist nun: Er zahlte bisher für jedes Kind 140,00 € an die Kindsmutter. Wenn dann das jüngere Kind nun bei ihm lebt, geht die Unterhaltsberechnung weiterhin von 2 Kindern aus, d.h. er zahlt 140 € an die Mutter und 140 € bleiben ihm für das Kind, was bei ihm lebt oder geht die Unterhaltsberechnung dann nur noch von einem Kind aus, d.h. er zahlt dann 280 € an die Kindsmutter und ihm bleibt nur sein Selbstbehalt, obwohl er ja ein Kind bei sich wohnen hat. Hierzu muss gesagt werden, dass die Kindsmutter zwar arbeiten geht aber unterhalb des Freibetrages liegt. Unterhalt von ihr wird er wohl nicht bekommen. Wer weiß wie die Berechnung genau vorgenommen wird? Ich habe nun schon von beiden Varianten gehört ...


    Vielen Dank schon im Voraus für die Antworten. :)


    LG Steinchen

  • Hallo Sternchen,


    Vom Einkommen des Vaters wird erst mal der Unterhaltszahlbetrag für das 14 Jährige Kind abgezogen.


    Wenn er dann unter den Selbstbehalt kommt (1080€) muss er keinen Unterhalt an die Mutter zahlen.


    lg
    edy

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  • Hi,


    sehe ich etwas anders. M.E. wird sich nichts ändern. Das Geld, welches nach Bereinigung des Einkommens für Unterhalt übrig bleibt, wird entsprechend dem Alter der Kinder gequotelt. Dies ist hier offensichtlich geschehen. Die Kinder sind in einer Altersgruppe, so dass sich nichts ändern dürfte. Also, er zahlt für das eine Kind, was bei der Mutter bleibt Unterhalt wie bisher.


    Würde man, wie edy vorgeschlagen hat, vorgehen, so würde rein rechnerisch das Kind, was zum Vater gezogen ist, bevorzugt werden. Und das ist nicht erwünscht.


    Dies deckt sich auch mit den Anmerkungen zur düsseldorfer Tabelle. Dort ist nur von unterhaltsberechtigten Kindern die Rede, ein Unterschied zwischen den Kindern, die im Haushalt des Zahlers leben und denen, die in einem anderen Haushalt leben, wird nicht gemacht.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo TK,


    Ich würde dir hier doch Recht geben.


    Mit vorher KU abziehen usw. ,trifft wohl eher auf TU oder nachehelichen Unterhalt zu.


    War mit den Gedanken wo anders.


    lg
    edy

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